Welche Behörde muss diese benötigte Medikamentenbescheinigung abstempeln?

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Welche Behörde muss diese benötigte Medikamentenbescheinigung abstempeln?

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    #1

    Welche Behörde muss diese benötigte Medikamentenbescheinigung abstempeln?

    Hallo @ all

    Im Internet habe ich gelesen, das man eine Medikamentenbescheinigung benötigt, wenn man Schmerzmittel mitnehmen muss, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
    Das entsprechende Formular gibt es auch gleich zum Ausdrucken.
    Dieses Formular soll von mir und dem Arzt ausgefüllt werden, der die Medikamente auch verschreibt.
    Soweit sind mir die Angaben, die auf dem Formular gemacht werden müssen auch einleuchtend, nur eine Angabe bereitet mir Kopfzerbrechen.
    Ausser von mir und meinem Arzt soll dieses Formular auch von einer Behörde abgestempelt und somit bestätigt werden.
    Aber von welcher Behörde, steht da nicht!

    Hat jemand von euch Erfahrung mit Medikamenten, die unter die Betäubungsmittel fallen und musste diese auch nach TF mitnehmen?
    Ist dieses Formular wirklich nötigt oder reicht auch ein Computerausdruck vom Arzt, bei dem die Medikamente und die Einnahmemenge und Dauer ersichtlich sind, aus?
    Und wenn ich dieses Formular benötige, bei welcher Behörde soll ich das abstempeln lassen?

    Ich wäre sehr erfreut, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Liebe Grüße

    Diana
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

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    #2
    Also ich nehme meine Medis immer im Koffer mit, habe aber in dem verschließbaren 1 Ltr. Gefrierbeutel meine Dosis für ca. 10 Tage ganz normal in der Handtasche, lege sie auch ganz brav aufs Laufband, also ich hatte die ganzen Jahre noch nie Probleme, und hatte auch noch nie ein ausgefülltes Formular oder ärztliche Bestätigung dabei.
    Ein Lächeln kostet nix, darum lächle jeden Tag

    Liebe Grüße

    Eva

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      #3
      die wichtigsten lebensnotwendigen mittel habe ich unter dauerkuehlung im handgepaeck. den rest habe ich im koffer. ich mache das seit 2004 auf reisen so, und hatte noch nie probleme, nicht einmal 2006 bei einer reise in die USA.
      oft habe ich mir die medis auch als paket hierher schicken lassen, zusammen mit anderen sachen, die mir freunde in D besorgt hatten. auch da gab es noch nie probleme.
      bluebird

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        #4
        Das sollte eigentlich der Arzt sehr gut wissen.

        Je nachdem, was es ist.

        Morphin, Opiate, Cannabis-Derivate usw. sind von diesem Begleitschreiben betroffen,
        ******************************************

        ?

        Nein, nichts Neues !

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          #5
          ... guckst du hier und ggf. in den Verweisen:

          http://dgk.de/meldungen/topnews-arch...uf-reisen.html
          .

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            #6
            Du musst überhaupt keine Bescheinigung mitnehmen , auch nicht für Betäubungsmittel . Du wirst auch nur abgezählte mitnehmen für die Tage ,die Du auf Urlaub bist . Da fragt keiner nach , nur wenn du mehr mit nimmst ,dann fragt man ob Du einen Medikamentenplan von Deinem Arzt dabei hast , woraus ersichtilich ist , das Du soviel nehmen musst . Eine Monatspackung ist kein Problem . Hatte das selbe Problem , was im Nachhinein keines war.
            Bei mir sind es Opiate gewesen. Du kannst aber auch den Medikamentenplan , Medikamentierung , Dosis, wie oft am Tage , Stempel und Unterschrift Deines Arztes mitnehmen , in diesem Falle bekommst Du auch als Tourist hier Deine Betäubungsmittel für die Zeit Deines Aufenthaltes . Dazu musst Du dann Pass , und Krankenkassenkartevorlegen , auf dem Zettel dann Deine Heimatadresse, und die hiesige Urlaubsadresse angeben . Und schon bekommste alles. Kann ich aus eigener Erfahrung berichten .
            Zuletzt geändert von Sabine; 27.03.2012, 08:29.
            Liebe Gruesse Sabine

            Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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              #7
              > die wichtigsten lebensnotwendigen mittel habe ich unter dauerkuehlung im handgepaeck.

              Hallo,

              das verstehe ich nicht. Wie kühlt man etwas im Handgepäck? Mini-Kühlschrank?


              Grüße
              Amante

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                #8
                In einer kuehltasche mit vielen eis-akkus. So bleibt alles gut 10 std kalt.
                Gruss
                Bluebird

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                  #9
                  Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
                  Das sollte eigentlich der Arzt sehr gut wissen.

                  Je nachdem, was es ist.

                  Morphin, Opiate, Cannabis-Derivate usw. sind von diesem Begleitschreiben betroffen,

                  Natürlich habe ich meinen Arzt bereits gefragt, bevor ich mich an euch wandte.
                  Er stellt mir auch eine allgemeine Bescheinigung über die verordneten Medikamente aus.
                  Nur war ich, durch die Angaben, die ich im Internet gelesen habe, ziemlich verunsichert, ob diese Bescheingung ausreicht. Und deshalb fragte ich besser hier noch einmal nach.
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                    #10
                    Vielen, lieben Dank euch allen! Ihr habt mir sehr geholfen.

                    Besonders du, Sabine, da es sich bei mir ebenfalls um Opiate handelt. Natürlich nehme ich nur so viele mit, wie ich brauche. Dachte aber, das es eventuell gut wäre, ein paar mehr einzupacken, falls sich unser Aufenthalt verlängern sollte.

                    Bei den anderen Antworten konnte ich nicht direkt erkennen, ob ihr die allgemeinen Medikamente meint oder solche, die zu den Betäubungsmitteln zählen, wie zB Opiate, für die man unterschreiben muss, wenn man das Rezept bekommt.

                    Seht es mir bitte deshalb nach, wenn ich noch einmal explizit nachfrage.
                    Ihr habt doch solche Medikamente, wie Opiate oder ähnliches gemeint, oder?
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                      #11
                      ? ja, ich meine alle Medikamente/Wirkstoffe, die unter das spanische Betäubungsmittelgesetz fallen. In der Praxis wirst du in aller Regel keine Bescheinigung benötigen, weil dich niemand danach fragen wird. Selbst bei einer sehr seltenen Zollkontrolle wird sich der Beamte kaum für deine Medikamente interessieren, solange sie in Menge und Art zu dir als Touristin passen und nicht als Handelsware erscheinen. Die Zöllner haben schon einen gewissen Erfahrungswert einzuschätzen, wer Drogenkurier ist und wer nur Patient.

                      Das Schengener Abkommen regelt halt etwas bürokratisch den legalen Besitz von Betäubungsmitteln bei Grenzübergang. Ich wüsste aber auch keine elegantere Lösung. Wenn du ganz sicher gehen willst, besorge dir die Bescheinigung.

                      Beste Grüße, Perenquén
                      .

                      BlogBimmel

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                        #12
                        Zitat von Venscindy Beitrag anzeigen
                        Vielen, lieben Dank euch allen! Ihr habt mir sehr geholfen.

                        Besonders du, Sabine, da es sich bei mir ebenfalls um Opiate handelt. Natürlich nehme ich nur so viele mit, wie ich brauche. Dachte aber, das es eventuell gut wäre, ein paar mehr einzupacken, falls sich unser Aufenthalt verlängern sollte.

                        Bei den anderen Antworten konnte ich nicht direkt erkennen, ob ihr die allgemeinen Medikamente meint oder solche, die zu den Betäubungsmitteln zählen, wie zB Opiate, für die man unterschreiben muss, wenn man das Rezept bekommt.

                        Seht es mir bitte deshalb nach, wenn ich noch einmal explizit nachfrage.
                        Ihr habt doch solche Medikamente, wie Opiate oder ähnliches gemeint, oder?
                        Hallo

                        Sicher kannst Du auch ein paar Medikamente davon mehr mitnehmen . Aber mehr wie 3 Monatspackungen würde ich nicht mitnehmen ,das könnte Dir falsch ausgelegt werden . Mich selber hat niemand gefragt was ich dabei habe ,denn alles lief unter persönliche Medikamente . Im Handgepäck hatte ich alle Medikamente , so das sie sehen konnten , das ich nichts im Koffer verstecken will . Der Zoll sagt nichts dazu , denn Du könntest Deinen Urlaub ja spontan auf 3 Monate verlängern wollen , und dann brauchst Du Deine Medikamente .
                        Liebe Gruesse Sabine

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                          #13
                          @ Sabine

                          ... das Schengener Abkommen legalisiert die Mitnahme eines Vorrats für 30 Tage. Eine darüber hinaus gehende Menge kann der Zoll als Handelsware oder verbotenen Besitz beschlagnahmen und u.U. ein Strafverfahren einleiten. Also, Vorsicht!

                          Mehr zum Hintergrund hier:
                          Angehängte Dateien
                          .

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                            #14
                            Beim ersten Urlaub , und noch etwas unbedarft ,habe ich die Kapseln bzw. die Tabletten einzeln in einer Plastetüte transportiert.Auch da hat sich niemand für sie interessiert vom Zoll , obwohl sie immer in der Handtasche waren .Beim anderen Mal hatte ich sie in den Verpackun gen gelassen , aber die Umverpackung daheim . Zur Sicherheit hatte ich den Medikamentenplan dabei . Auch auf meine Nachfrage am Zoll wegen dem Betäubungsmittel ,durfte ich für 3 Monate sie einführen, da ich meinen Urlaub eventuell verlängern kann. Bei dieser kleinen Menge hat sich kein Zoll für die Medikamente interessiert. Ich bin von Berlin , und Bremen geflogen . Vielleicht sieht es der Zoll in einer anderen Stadt anders . Bei mir reichte ein formloses Schreiben vom ausstellenden Facharzt des Opiates mit allen Angaben dazu.
                            Man kann das genau klären, indem man seinen Zoll am Abflughafen anruft.
                            Bei mir handelte es sich ,,nur´´ um ein Opiat . Anders sieht es mit Morphium aus .
                            Zuletzt geändert von Sabine; 30.03.2012, 08:37.
                            Liebe Gruesse Sabine

                            Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                              #15
                              ... Torheit schützt vor Strafe nicht. Selten so herzhaft gelacht.

                              Wer klärt Sabine schonend auf, ich bringe das jetzt nicht fertig.
                              .

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                                #16
                                am besten mal bei tante google reinschauen. unter wiki ist dort zu lesen, dass u.A. morphin das aelteste opiat ist.

                                dem deutschen zoll wird es piepegal sein, was ich an medis mitnehme. wenn sich dafuer ein zoll interessiert, dann der des einreise landes.
                                bluebird

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                                  #17
                                  Textauszug:
                                  Nur war ich, durch die Angaben, die ich im Internet gelesen habe, ziemlich verunsichert, ob diese Bescheingung ausreicht. Und deshalb fragte ich besser hier noch einmal nach.


                                  Wenn du unsicher bist was die Internetkompetenz anbelangt ist es
                                  besser dem Pfad von Perenquen zu folgen und eine Anfrage direkt
                                  an die Bundesopiumstelle zu stellen:

                                  http://www.bfarm.de/cln_043/nn_42430...html__nnn=true

                                  und die entsprechenden Passagen im BTM Gesetz lesen:

                                  http://www.gesetze-im-internet.de/bt...106810981.html

                                  Deutsche Behörden regeln doch alles genauestens bis auf i Tüpfelchen und
                                  sind sicher auch in der Lage die entsprechende Auskunft zu erteilen.

                                  Bezüglich einer Aufenthaltsverlängerung besteht doch die Möglichkeit
                                  eine deutschsprachige Arztpraxis vor Ort aufzusuchen und sich das
                                  verschreibungspflichtige Medikament dort ausstellen zu lassen, oder
                                  man lässt sich vom behandelnden Arzt das Rezept in die Apotheke
                                  faxen in der man dieses erwerben möchte.
                                  Vielleicht besteht auch die Möglichkeit ein zusätzliches Rezept zu erhalten
                                  das dann im Urlaub benutzt werden kann.
                                  Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                                    #18
                                    Hallo,

                                    auch wir müssen immer Medikamente mit in Urlaub nehmen. Selbst für die Spritzen im Handgepäck hat sich bisher noch nie einer interessiert.
                                    Wir haben zwar eine Bescheinigung vom Arzt, mussten sie aber noch nie vorzeigen.

                                    Gruß Ruth
                                    Gruß bernstein

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