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    #1

    Deutsches KFZ auf Teneriffa

    Hallo,
    also, erstmal frohe Ostertage!!!
    Habe mich hier durch die Threads gewühlt, mit dem Ergebnis, das ich immer noch nicht durchblicke.
    Hier auf Mallorca, und das ist ja genauso Spanien, kann ich mein deutsches Auto "ständig" auf der Insel lassen, wenn ich nachweise, das "ich" ein halbes Jahr in Deutschland bin und somit dort steuerpflichtig bin. D.h. das Auto kann solange hier bleiben, wie ich es für richtig befinde. Egal ob 2 oder 6 Jahre.
    Zum TÜV/ITV kann ich hier auch mit deutscher Nummer. Trotzdem bin ich in der Gemeinde gemeldet, was aber keinen Unterschied macht. Hauptsache ich bin kein Resident mit einer gültigen NIE Nummer.
    Das dies auf Teneriffa anders sein soll, kann ich mir nicht vorstellen und frage jetzt einfach mal nach.
    Zum Nachweis, das ich kein Resident bin führe ich im Auto einen Schrieb der Ausländerpolizei mit, indem steht, das ich kein Resident bin. Zusätzlich ein Schreiben vom Zoll das sich das Auto hier mit deutscher Nummer bewegen darf.
    Nach meiner Information trifft das in ganz Europa zu.
    lg
    Anita

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    #2
    Welchen Vorteil siehst Du darin mit einem deutschen
    Kennzeichen in Spanien zu fahren?
    Der einzige Vorteil den ich darin sehen kann ist, dass Du bei Autoaufbrüchen "bevorzugt bedient" wirst!
    Und dass Du keine NIE-Nummer hast, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

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      #3
      ich "hatte" eine NIE Nummer, diese ist aber abgelaufen und weil ich 2 Jahre in Deutschland war bin ich noch nicht in der angeblich existierenden 6 Monats Frist. In jedem Fall reichte für den Zoll die Bescheinigung der Ausländerpolizei aus, das ich kein Resident bin.
      Beim Zoll wurde mir erklärt, das das Auto in Spanien bleiben kann, ich mich aber 6 Monate in Deutschland aufhalten muß. Es war frühermal so, das ein Auto das Land verlassen mußte.(vor der Entstehung der EU)
      Als Beispiel:
      1990 kaufte ich ein Segelboot von 8,5 Metern von einem Engländer. Es lag zu der Zeit schon mehrere Jahre in Alcudia/Mallorca. Es wurde plötzlich ohne mein Wissen und dasein vom Zoll aus dem Wasser geholt und auf Land versiegelt. Zur gleichen Zeit wurde das mit vielen, auch teuren Yachten gemacht.Das war genau der Zeitpunkt indem sich die Gesetze änderten und die wollten vor gültig werden des Gesetzes nochmal richtig Geld verdienen.
      Ich bekam eine Genehmigung vom Zoll auf dem Schiff zu "arbeiten"! Mußte dann irgendein Impuesto bezahlen und das war wirklich nicht viel und gut war es. Von da an durfte das Schiff offiziell in Spanien bleiben, ohne Ummeldung.
      Genauso ist es bei den Autos.
      Autos und Schiffe müssen nicht mehr aus der 5 Meilen Zone gebracht werden, wenn der Besitzer nachweislich einen Tag mehr als ein halbes Jahr ausser Landes an seinem Steuersitz ist. Die Steuer und Versicherung müssen in Deutschland bezahlt werden und am besten eine Schadensübernahme bei einem Unfall am Aufenthaltsort des Schiffs/Autos vom Auto/KFZ Versicherer vorliegen. Diese bekommt man vom Versicherer,wenn man eben erklärt das sich das Auto/Schiff dort das ganze Jahr aufhält.
      Für die Versicherung in Deutschland reicht dann auch der spanische ITV, da sich dieser auf europäischem Standard befindet.
      Rechtswegen dürfen spanische Autoritäten nicht einmal etwas wegen fehlendem deutschen TÜV machen, da es sich dabei um eine Hoheitssache handelt mit der Spanien nicht das geringste zu tun hat.
      Das ein Schiff/Auto nach einem halben Jahr ausser Landes muß ist laut EU Vorschrift und nach Aussage des Zolls hier schon lange nicht mehr notwendig. Die Annahme hält sich wohl nur hartnäckig.
      Warum ich mich nicht ummelde?
      Nun, im Moment arbeite ich in der Schweiz und in Deutschland und offiziell ist dort mein Lebensmittelpunkt. Bevor ich jetzt ein paar tausend Euro bezahle um mein Auto, an dem ich sehr hänge bezahle, möchte ich erst mal wieder ankommen. Umzug 2007 nach Deutschland für 2 Jahre, Umzug letztes Jahr zurück, Umzug nach Teneriffa steht vor der Tür.
      Wozu sollte ich mich mit einer Anmeldung usw in Spanien beeilen, wenn ich anderswo Arbeit habe? Dazu habe ich alle Zeit der Welt.
      Interessant ist aber, das sich hier anscheinend vieles anders erklärt, denn ich muß mein Auto hier überhaupt nicht ummelden,wenn ich weniger (und sei es nur ein Tag) in Spanien bin.
      Sollte man doch das halbe Jahr mal überschreiten.....einfach einen Billigflug buchen Hin und Rückflug 2-6 Monate und online Ticket ausdrucken lassen. Sämtliche Tickets im Auto mitführen und gut ist es. Bei einer Verkehrskontrolle kann man somit nachweisen (mit allen Tickets),das man nur Urlauber ist. Und ein Urlauber, selbst mit eigenem Haus kann sein Auto innerhalb von Europa abstellen wo es ihm gefällt.
      Eine Ausnahme wurde mir auch erklärt:
      Sollte man eine spanische Person oder einen hier Residenten mit dem deutschen Auto fahren lassen, wird das Auto sofort steuerfällig und muß umgemeldet werden.
      Vielleicht mal hilfreich für andere.....
      lg
      Anita
      Zuletzt geändert von ; 04.04.2010, 11:17.

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        #4
        Zitat von Kentara Beitrag anzeigen
        ich "hatte" eine NIE Nummer, diese ist aber abgelaufen und weil ich 2 Jahre in Deutschland war bin ich noch nicht in der angeblich existierenden 6 Monats Frist.
        Die NIE–Nummer (Número de Identificación de Extranjeros) ist eine spanische Steuernummer für dort ansässige oder dort geschäfts- oder berufstätige Ausländer.

        Meines Wissens hat die kein "Verfalldatum".
        Zuletzt geändert von ; 04.04.2010, 11:34. Grund: "s" vergessen

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          #5
          viorab, frohe ostern!
          kfz versicherung und kfz-steuer sind hier merklich guenstiger als in deutschland.
          wenn du ohne gueltigen TÜV unterwegs bist wird nach ablauf einer frist das auto in deutschland m.W. von amtswegen abgemeldet. wenn dann was passiert kann es mit deinem versicherungsschutz recht mau ausschauen. der abgelaufene TÜV wird der versicherung gemeldet!
          was machst du, wenn hier von dir verlangt wird nachzuweisen, dass das auto so und so lange in deutschland war? und zu bedanken ist auch, dass fuer viele autos hier schon die beschaffung von ersatzteilen ein problem ist!
          gruss bluebird

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            #6
            Zitat von La Luna Beitrag anzeigen
            Die NIE?Nummer (Número de Identificación de Extranjeros) ist eine spanische Steuernummer für dort ansässige oder dort geschäfts- oder berufstätige Ausländer.

            Meines Wissens hat die kein "Verfalldatum".
            dann bist Du falsch informiert. Eine Residencia wird für 5 Jahre erteilt.
            Wenn sie nicht erneuert wird, verfällt sie.
            lg
            Anita

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              #7
              Vorauschickend muß ich sagen, das ich von den beschriebenen Dingen nicht die leiseseste Ahnung habe.

              Die von Kentara hier veröffentlichten Texte machen auf mich den Eindruck,
              das Sie sich mit den Vorgängen die sie hier beschrieben hat in rechtlicher Hinsicht auskennt, und diese durch persönliche Erfahrungen abgesichert hat. bugsi
              Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                #8
                Kentara: NIE-Nummer und Residencia sind aber zwei verschiedene paar Schuhe. Die erstere braucht man auch manchmal, ohne Resident zu sein. Sie bleibt an dir kleben, auch wenn du schon lange in D lebst - da interessiert sich kein Mensch für.

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                  #9
                  Zitat von Kentara Beitrag anzeigen
                  dann bist Du falsch informiert. Eine Residencia wird für 5 Jahre erteilt.
                  Wenn sie nicht erneuert wird, verfällt sie.
                  lg
                  Anita
                  Kentara,

                  ich sprach ja auch von der NIE-Nummer, und NICHT von der Residencia!
                  Die Residencia gibt es nicht mehr. Stattdessen wird nur noch (auf Wunsch) auf einem grünen DIN A4 Blatt das "Certificado de registro de ciudadano de la Unión" ausgestellt.

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                    #10
                    residencia(bzw grünes papier) verfällt nicht mehr,auto muss nach drei monaten umgemeldet werden,sonst multa von ca 1000 euro.
                    rufe einfach mal den pagels an oder eine gestoria.
                    alles wurde hier im forum sehr umfangreich behandelt.

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                      #11
                      Zitat von bugsi Beitrag anzeigen
                      Vorauschickend muß ich sagen, das ich von den beschriebenen Dingen nicht die leiseseste Ahnung habe.
                      Und warum schreibst Du dann?

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                        #12
                        Willst du mit mir eine Logikdiskussion beginnen? bugsi
                        Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                          #13
                          ebensowenig verfällt die N.I.E. Nummer. Einmal zugeteilt bleibt sie dir dein Leben lang.
                          Meine NIE bekam ich 1985 auf Ibiza. 1989 zog ich wieder nach Deutschland zurück. Als ich mich 2007 hier wieder anmeldete bekam ich meine alte NIE wieder. Wenn ich auf Ämtern zu tun habe und die meine frühe NIE Nummer sehen halten die mich schon fast für Einheimisch
                          Wir sind keine Menschen die eine spirituelle Erfahrung machen, sondern SPIRIT der gerade eine materielle Erfahrung macht - und dieser Spirit ist in ALLEN Dimensionen gleichzeitig .

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                            #14
                            Zitat von bugsi Beitrag anzeigen
                            Willst du mit mir eine Logikdiskussion beginnen? bugsi
                            Logikdiskussion? Mit Dir? Nein Danke! Das rentiert nicht!

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                              #15
                              Zumindest zeigt Kentaras Text ziemlich klar auf wie man ohne großes
                              Spanisches/Mallorkinisches/Canarisches Behördenbrimborium auch zurechtkommt. bugsi
                              Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                                okay, ich erkläre jetzt mal wie passiert.
                                An einem wunderschönen Morgen wurde mir wegen einem Radrennen das Auto abgeschleppt. Es gab so kleine, niedliche Schilder, die standen wohl auf dem Bürgersteig, habe ich aber abends um 23.30 nicht gesehen.
                                Komme zum Platz, Auto weg! Hin zur Policia Local und die meinten dann, sie geben das Auto nicht raus. Ich müßte erst zum Zoll.
                                Und das ist grade erst vor 4 Wochen gewesen, von daher wohl auch aktuell.
                                So bin ich mit dem Bus zum Zoll, der meinte im Computer habe ich eine NIE und eine Residencia. Daraufhin habe ich ihm meine Residencia gezeigt, die 2002 abgelaufen ist. Er rief dann bei derAusländerbehörde an und die bestätigten, das ich kein Resident wäre. Trotzdem mußte ich die Wege gehen. Schriftlich mir das dort bestätigen lassen, 6 Euro und noch was einzahlen, abstempeln lassen und damit wieder zum Zoll. Daraufhin bekam ich mein Auto ohne Probleme zurück. Da ich nunmal grade da war,fragte ich halt nach der rechlichen Situation und mir wurde erklärt, das mein Auto hier bleiben kann, "ich" aber nur diese 6 Monate.
                                Die NIE bekommt man hier auch als Hausbesitzer, damit ist man aber noch längst nicht Arbeitnehmer. Die braucht man auch um die Steuern für sein Haus zu bezahlen. Von daher spielt nur eine Rolle, ob man Resident, jetzt mit dem neuen Schein ist. Und man kann jederzeit diese rückgängigmachen, sollte man auch, da man sonst weiter steuerlich hier geführt wird und unter Umständen bei einer Wiederanmeldung horrende Summen bezahlen muß. Alles schon bei Bekannten erlebt!
                                Vielleicht habe ich das alles ein wenig durcheinander beschrieben.
                                Wichtig ist: Wenn man kein Resident ist, gilt man als Urlauber, egal ob mit oder ohne Haus und somit darf das Auto hier stehenbleiben und der spanische ITV wird mit Rücksprache der deutschen Versicherung anerkannt.
                                Hilfreich war das z.B. jetzt für eine Freundin von mir, die in Deutschland arbeitet aber auch ein Haus hier hat. Sie will sich ein Auto kaufen und hat da schon ein "deutsches" im Auge (autsch). Nun hat sie alles schriftlich und kann unbesorgt ein deutsches Auto hier fahren und auch stehen haben.
                                Darum ging es mir ja jetzt auch, weil überall steht was von einem halben Jahr und das ist so nicht richtig.
                                Das empradonimiento hat da auch nichts damit zu tun. Man kann sogar damit die Nachlässe bei Flügen/Fähre nutzen,ohne hier "Resident" zu sein.
                                Vorzüge hat das übrigens auch mit der Bankverbindung.....
                                Wenn man ein Residentenkonto hat, ist man ja bestimmt erstmal sehr stolz (mir selbst passiert). Wenn dann aber plötzlich große Summen einfach so vom Finanzamt abgebucht werden, dann ist es mit der Lustigkeit vorbei. Das bekommt man in nur hartnäckigem Anwalt einschalten wieder zurück. Wenn überhaupt.
                                Ein non Residentenkonto ist sicher vor dem spanischen Finanzamt und deshalb weitaus besser.
                                Angenommen man hat hier eine autonomo und arbeitet und verdient Geld. Dann geht der Betrieb den Bach runter oder man scheidet aus, aus was auch immer für Gründen aus dem laufenden Geschäft und vergißt dem Gestor mitzuteilen, das man nicht mehr dort arbeitet.
                                Was passiert?
                                Die monatlichen Beiträge Sozial/Arbeitslosen/Krankenversicherungsbeiträge usw akumulieren und sobald ein Konto bekannt wird (und das wird es) wird rigeros das ganze Konto geplündert.
                                Einspruch zwecklos!
                                Von daher ist es nicht "immer" sinnvoll gleich diese ganze Ummeldung durchzuziehen, das kann nämlich auch Nachteile haben.
                                In vielen Jahren bin ich mit unzähligen Neuankömmlingen zu den Ämtern gelaufen, unentgeldlich übrigens. Ich war wirklich überall. Und ich habe mich auch überall schlau gemacht, so wie jetzt beim Zoll. Da ich auch weiß, wie schnell sich Gesetze hier mal eben ändern bin ich immer ganz froh auf dem neuesten Stand zu sein. Manchmal sind da auch Anwälte dabei, spanische halt und auch von denen lernt man einiges. Leider wird auch sehr oft von "deutschen" Anwälten nur Mist verzapft.
                                Von daher habe ich auch nur 24 Stunden gebraucht mein beschlagnahmtes Auto zurückzubekommen. Und das ohne Kosten und mit einigen sehr hilfreichen Gesetzestexten.
                                Denkt bitte alle daran, kein Rechtsanwalt und keine Gestoria wird euch unterrichten, das es auch anders geht. Damit verdienen die ihr Geld. Eine Lobby, wie so viele. Wenn ich Gestor wäre und so ein Deutscher käme daher würde ich ihm sehr wahrscheinlich auch erzählen das dies unumgänglich ist, denn damit verdiene ich ja meine Brötchen. Wer hinterfragt das? Fast niemand.
                                lg
                                Anita
                                Zuletzt geändert von ; 04.04.2010, 13:43.

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                                  das mit dem Ummelden bzw. nicht ummelden habe ich so auch schon gehört.

                                  Bei TÜV weiss ich nur dass es keinen Abgleich zwischen SVA und TÜV, Dekra, GTÜ (oder wie auch immer die Organisation heisst) gibt, somit auch keine Zwangsabmeldung. Solange Steuer und VErsicherung brav gezahlt werden passiert nichts.

                                  Meines Wissens muss ich innerhalb von 4 Wochen nachdem das Auto wieder nach D kommt bei einer Prüforganisation vorfahren und dann eine Prüfung machen.
                                  Das dürfte auch nur die "normale" sein, da die Vollabnahme nach §29 nur für Fahrzeuge greift die über 1 Jahr stillgelegt, also abgemeldet waren.....

                                  Wenn ihr genaueres wissen wollt kann ich aber einen Bekannten fragen, der ist Prüfingenieur.....
                                  bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

                                  http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

                                  Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

                                  Albert Einstein

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                                    Auszug ADAC:
                                    Neben anderen Beweismitteln dient häufig ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen technischen Überwachungsstelle stammt, zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes. Dieses Protokoll bescheinigt lediglich die Durchführung einer Überprüfung nach den in dem betreffenden Land geltenden Prüfkriterien. Das Prüfprotokoll besitzt nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplakette. Es ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein; die TÜV- Plakette und die Eintragung in den Fahrzeugpapieren stellen hoheitliche Akte dar, die nur von bestimmten deutschen Prüforganisationen oder Sachverständigen erbracht werden können. Insofern würde auch ein spanisches Prüfprotokoll in Deutschland nicht anerkannt werden.

                                    Spanische Behörden können wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden. Insofern könnte es ratsam sein, das Fahrzeug in Spanien - trotz mangelnder Anerkennung in Deutschland - der Hauptuntersuchung zuzuführen.

                                    Die Überziehung des Untersuchungstermins führt zwar nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine ?Gefahrerhöhung? nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein.


                                    Also, wir sprechen hier von Fahrzeugen in "einem" nicht verkehrstüchtigem Zustand. Wenn das Fahrzeug aber vom ITV abgenommen wurde, dann kann man eben mit seiner Versicherung das absprechen und das Fahrzeug ist versichert. Natürlich muß man bei Rückkehr nach Deutschland einen Termin beim dortigen TÜV machen.
                                    Was aber daraus hervorgeht ist, das wenn das Fahrzeug sich in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet, niemand was dagegen tun kann.
                                    Zur eigenen Sicherheit rate ich jedem zur Fahrt zum ITV.
                                    Eben erzählte mir jemand etwas, das es auf Teneriffa eigene Gesetze gibt....demnach muß dort ein Auto schon nach 3 Monaten umgemeldet werden.....
                                    Ich weiß das es autonome Regionen gibt, Mallorca gehört auch dazu. Aber es gibt einige Gesetze, da kann sich auch eine Region nicht rausnehmen.
                                    Gehe mal auf die Suche...
                                    lg
                                    Anita

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                                      Auszug spanisches Recht (was auch für die Kanaren gilt)
                                      was ich wichtig finde mache ich mal rot:
                                      Es muss klar gestellt werden, dass es keinerlei Vorschriften, nach denen ein Ausländer, der in Spanien nicht ansässig ist, gezwungen werden kann, hier sein Kfz anzumelden. Man kann sein Fahrzeug nach Spanien bringen und hier mit ausländischen Nummernschildern fahren. Es ist auch legal, den Wagen ständig hier zu lassen, wenn man zum Beispiel zum spanischen Mallorca-Urlaub das eigene Auto nutzen will.

                                      Die Anmeldung von neuen oder gebrauchten Fahrzeugen muss spätestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt erfolgen, an dem das Kfz erstmals in Spanien benutzt worden ist (art. 65.1.d del Impuesto Especial sobre determinados Medios de Transporte, Ley 38/1992, de 28 de diciembre de Impuestos Especiales).

                                      Wenn dieses Datum nicht feststellbar ist, nimmt man das letztere Datum: Kaufdatum des Fahrzeuges oder das Datum, wo der Fahrer als “Residente” angesehen wird.
                                      Diese Vorschrift gilt für alle ausländischen Personen die hierzulande Eigentümer oder Mieter irgendeiner Einrichtung sind (das könnte eine Wohnung oder ein Geschäft sein) immer davon ausgehend, dass diese Person ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat. Und das ist der Knackpunkt. Das Entscheidende ist, dass die Person, die das Fahrzeug benutzt, steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig in Spanien ist. Es ist somit ganz irrelevant, wer der Besitzer des Fahrzeuges ist.

                                      Somit erklärt sich ja auch das Verbot, das Einheimische und Residenten nicht mit dem Auto fahren dürfen und wenn das passiert, das Auto ins spanische Steuerrecht fällt.
                                      lg
                                      Anita
                                      Zuletzt geändert von ; 04.04.2010, 17:26.

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                                        #20
                                        Also ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass Du eigentlich bereits alles besser weißt und nur nach Bestätigung heischst!
                                        Darum hier mein Vorschlag: Verfahre mit Deinem Auto so wie DU glaubst, dass es richtig ist, und harre anschließend der Dinge, die dann auf Dich zukommen werden!

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