Führerschein-Gesundheitszeugnis

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    #21
    wer redet von spanischen oder deutschen führerscheinen. in der eu ist zwar noch nicht all zu viel zusammengewachsen, aber zumindest gibt es die errungenschaft de eu-führerscheins im plastikkärtchenformat, und der ist hier doch wohl gültig, ob resident oder nicht!? (sagte man uns jedenfalls bei trafico)
    ...

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      #22
      Hallo, marion50.

      Danke für deine informative Mitteilung.

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        #23
        Hallo SanLorenzo4, Du hast vollkommen Recht, der deutsche EU-Führerschein ist selbstvertändlich in Spanien gültig. Daran gibt es keinerlei Zweifel.
        Das einzige, was Tráfico macht ist der hausgemachte Unterschied zwischen Dauer- und Kurzzeitresident, aber das ist ein spezielles Thema und wie gesagt von Tráfico "hausgebacken" und stark umstritten. Ich bin immer wieder mit Tráfico im Kontakt. Sollte es sich was Neues ergeben, werden ich dies hier veröffentlichen.

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          #24
          ich hab von trafico sogar einen wisch bekommen, wo drauf steht, dass eine registrierung rein freiwillig erfolgt (bei eu-führerschein), ich hab´s nicht gemacht. aber genau für den fall, dass ich einem polizisten meinen ciudadano europeo zettel unter die nase halten sollte (wieso eigentlich, noch nicht mal der ist angeblich obligatorisch...), dann muss ich auch ein gesundheitszeugnis vorzeigen (wie oben geschrieben, hab ich das ding für knapp 40 euro gemacht und stets dabei).
          ...

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            #25
            Zitat von Leine123 Beitrag anzeigen
            Das mit dem Gesundheitszeugniss werde ich dann demnächst in "Angriff" nehmen.
            Vielleicht solltest du noch etwas damit warten, denn ab 8.12.09 tritt das Gesetz in Kraft welches längere Fristen für Führerscheine und somit die Gesundheitstests vorsieht:

            Fahrerlaubnisse Klassen AM, A1, A2, A, B die bisher folgende Gültigkeit hatten:
            Alter Fahrer bis 45 Jahre: 10 Jahre gültig
            Alter zwischen 45-70: 5 Jahre
            +70: 2 Jahre

            werden ab dem 8.12.2009 folgende Gültigkeitsdauer haben:
            Bis 65 Jahre: 10 Jahre
            +65: 5 Jahre

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              #26
              Zitat von queru Beitrag anzeigen
              Vielleicht solltest du noch etwas damit warten, .....

              werden ab dem 8.12.2009 folgende Gültigkeitsdauer haben:
              Bis 65 Jahre: 10 Jahre
              +65: 5 Jahre
              sehr interessant, danke. betrifft mich nämlich auch.

              darf ich fragen woher du die info hast?

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                #27
                Na klar, nichts leichter als das. Am 8.6.09 wurde das neue Reglement für Fahrzeugführer im Staatsanzeiger veröffentlicht. In dem Gesetzestext steht drin, dass dieses Gesetz 6 Monate nach Veröffentlichung in Kraft tritt.
                Und die neue Gültigkeitsdauer der Führerscheine steht in Artikel 12 Absatz 1+2.
                Da sich die medizinischen Tests an diese Fristen halten (ausser jemand hat Krankheiten oder sonstige Einschränkungen die nur eine geringere Laufzeit ermöglichen) müssen dann ab diesem Datum auch die medizinischen Gutachten nur in diesem Zyklus gemacht werden.

                Hier das Gesetz: http://www.dgt.es/was6/portal/conten...trafico144.pdf

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                  #28
                  Zitat von SanLorenzo4 Beitrag anzeigen
                  ...aber genau für den fall, dass ich einem polizisten meinen ciudadano europeo zettel unter die nase halten sollte (wieso eigentlich, noch nicht mal der ist angeblich obligatorisch...),
                  Ich bin der Meinung er ist obligatorisch und zwar wenn du dich länger als 3 Monate in Spanien aufhälst. Wenn du aber in Bezug auf das obligatorisch das Mitsichführen dieses Scheins meintest, dann könnte es in der Tat sein, dass das Mitführen nicht obligatorisch ist.

                  Hier Artikel 7 Absatz 1 des Königliches Dekrets 240/2007, vom 16. Februar

                  1. Los ciudadanos de un Estado miembro de la Unión Europea o de otro Estado parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo tienen derecho a residir en territorio espa?ol por un período superior a tres meses. Los interesados estarán obligados a solicitar personalmente ante la Oficina de Extranjeros de la provincia donde pretendan permanecer o fijar su residencia o, en su defecto, ante la Comisaría de Policía correspondiente, su inscripción en el Registro Central de Extranjeros. Dicha solicitud deberá presentarse en el plazo de tres meses contados desde la fecha de entrada en Espa?a, siéndole expedido de forma inmediata un certificado de registro en el que constará el nombre, nacionalidad y domicilio de la persona registrada, su número de identidad de extranjero, y la fecha de registro.

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                    #29
                    das klingt tatsächlich so, ich geb dir recht. würde mich nur mal interessieren, ob das auch kompatibel zur europäischen gesetzgebung ist. eigentlich können sich europäer ja frei innerhalb europas bewegen und niederlassen.
                    ...

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                      #30
                      Zitat von queru Beitrag anzeigen
                      Na klar, nichts leichter als das. ......

                      Hier das Gesetz: http://www.dgt.es/was6/portal/conten...trafico144.pdf

                      danke und respekt, wenn du solche veröffentlichungen verfolgst.
                      derartige texte verstehe ich ja schon auf deutsch manchmal nicht,
                      geschweige denn en espa?ol. ob der könig das alles liest? :-)

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                        #31
                        Nee Ulrich, der läßt vorlesen und vermutlich auch nur das was ihn interessiert, und den Fahrer wird doch wohl kein Gesetzeshüter in
                        Frage stellen, möglicherweise benötigt der gar keinen Führerschein,
                        eine Sondergenehmigung ist völlig ausreichend.

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                          #32
                          Zitat von SanLorenzo4 Beitrag anzeigen
                          das klingt tatsächlich so, ich geb dir recht. würde mich nur mal interessieren, ob das auch kompatibel zur europäischen gesetzgebung ist. eigentlich können sich europäer ja frei innerhalb europas bewegen und niederlassen.
                          Da wird sicher nichts dagegen sprechen, denn im ersten genannten Satz
                          1. Los ciudadanos de un Estado miembro de la Unión Europea o de otro Estado parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo tienen derecho a residir en territorio espa?ol por un período superior a tres meses.
                          steht ja genau drin, dass jeder Bürger eines Mitgliedsstaats der EU oder eines Staates der Teil des Beschlusses über den Europäischen Wirtschaftsraum ist das Recht hat länger als 3 Monate auf spanischem Territorium zu leben.
                          Die Tatsache dass verschiedene Ämter eine Registrierung verlangen spricht nicht gegen die Niederlassungsfreiheit. Nicht EU-Bürger brauchen sicher erstmal ein Visum aus ihrem Heimatland danach bekommen sie wahrscheinlich so etwas wie eine 1. "Permanencia" dann eine 2. "Permanencia" eine 3. "Permanencia" 4. "Permanencia" á 3 Monate und dann können und müssen sie wahrscheinlich wie wir früher eine "Tarjeta de Residencia" beantragen, die auch nur 5 Jahre Gültigkeit hat, die erste vielleicht sogar noch kürzer. Ob darin die Erlaubnis enthalten ist in Spanien auch zu arbeiten ist nicht selbstverständlich.
                          Wahrscheinlich muss auch noch ein Führungszeugnis aus dem Heimatland vorgelegt werden und jene die nicht arbeiten dürfen, müssen immernoch nachweisen, dass sie über eine Summe an Geld auf einem spanischen Konto verfügen von dem sie, ich glaube 1 Jahr, leben können.
                          Achtung: Dieses Beispiel ist nur so aus dem Gedächnis heraus, so oder so ähnlich sah es nämlich zu der Zeit aus als ich mich auf den Kanaren niederliess, da war Spanien noch nicht in der EU. Arbeitsgenehmigungen von Deutschen auf unselbstständige Arbeit wurde übrigens meistens abgelehnt. Argument: Es gibt genug Spanier die die Arbeit machen könnten.
                          Nicht EU-Bürger müssen übrigens auch weiterhin ihren Führerschein gegen einen spanischen eintauschen.
                          Fazit: Wir EU-Bürger haben bürokratisch jede Menge Erleichterungen gegenüber den Nicht-EU-Ausländern.

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                            #33
                            im allgemeinen hast du sicher recht, im speziellen finden die hiesigen autoridades immer mittel und wege, um die bürokratischen hürden ausreichend hoch zu bauen, wenn sie es wollen...

                            bin nicht mehr ganz auf dem laufenden, aber existiert eigentlich in D-land neben einer grundsätzlichen (auch inländer betreffenden) meldepflicht ein ausländerregister?
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                              #34
                              Ich weiss zwar nicht ob es in DE ein Ausländerregister gibt, aber ich sähe darin auch keinen Sinn. Der Sinn daß Spanien ein Ausländerregister hat ist vor allem der, daß eine Person eine Identitätsnummer für sein ganzes Leben bekommt.
                              Ein Spanier der seinen Personalausweis bekommt erhält eine Nummer und die behält er sein ganzes Leben, ganz egal wie viele Ausweisverlängerungen er vornimmt, sie bleibt immer gleich. Personalausweis, Führerschein, Reisepass, Steuernummer haben alle die gleiche Identitätsnummer. Lediglich die Sozialversicherungsnummer weicht ab.

                              In DE ist es vermutlich immer noch so, dass jeder neue Ausweis eine differente Nummer bekommt, ganz zu Schweigen von Führerschein und Reisepass und Finanzamt, sowas ist hier in Spanien undenkbar. Deshalb muss sich ein Ausländer der hier leben will registrieren, damit er eine Nummer bekommt mit der er identifiziert werden kann und zwar ein Leben lang und sogar noch darüber hinaus.

                              Also auch hier wird nichts anderes gefordert was auch Spanier tun müssen, ergo keine Benachteiligung von Ausländern.

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