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    #1

    Führerschein-Gesundheitszeugnis

    Ein freundliches Hallo an ALLE
    Habe gerade in der Megawelle (10/2009) einen Artikel gelesen, in dem stand, das ich zwar meinen deutschen Führerschein hier benutzen kann, aber ein Gesundheitszeugnis bei einer Polizeikontrolle vorweisen muss. Ist das wirklich so und wer von euch hat so ein Zeugniss. Wo bekomme ich das? Außerdem war dort zu lesen, dass ich 2 Warndreiecke benötige. Wie werden die den eingesetzt. In Deutschland ist ja nur 1 Warndreieck vorgeschrieben und dies wird hinter dem Auto aufgestellt. Wer kann mir das weiterhelfen?

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    #2
    Jede Menge Themen die mit dem Begriff Auto in Zusammenhang stehen
    (außer Mietwagenthemen die findet man im Lexikon)

    Thema ins Suchfeld eingeben:
    - Radarfallen und feste Anlagen
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    - ITV für Autos
    - Unfall und Kfz-Versicherung - ein Erfahrungsbericht
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    - Kfz-Versicherung
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    - Achtung: Mobile Radarfallen
    - Fuehrerschein-Punkte
    - Strafzettel wg. "Falschparken"
    - Personenbeförderungsschein in Spanien
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    - Führerschein in Tenerife
    - Autofahren auf Teneriffa
    - Neue Verkehrsregeln
    - Pflicht zur Mitführung des Zahlungsbeleges der KFZ-Versicherung entfällt
    - Auto-Import aus Nicht-EU-Land
    - Autozulassung ‎
    - autofaehre marokko-kanaren
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    - Papiere für Autoeinfuhr / Wartezeiten
    - Auswanderung nach Teneriffa mit Auto
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    - Führerscheinummeldung, -anmeldung, -umtausch, oder -??
    - "fremdes" Auto auf TF fahren = Frage=
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    - Auto von Tenerife nach Deutschland verschiffen
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    - Gesundheitsprüfung trotz deutschem Führerschein??
    - Fahrzeugbrief weg
    - Auto als Umzugsgut.
    - Autosteuern Gebiet St. Cruz?
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    - Mit dem Auto zum Leuchtturm von Teno?
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    - Wie viele Autostunden barucht man vom Norden in den Süden?
    - Vom Südflughafen nach Puertode la Cruz Auto fahren
    - Pkw de->tf ‎

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      #3
      bzgl. des gesundheitszeugnisses konnte sogar ein besuch bei trafico in sta. cruz für mich keine absolute klarheit schaffen. zunächst ist der europäische plastikkartenführerschein hier grundsätzlich gültig. wird er allerdings hier registriert, werden die untersuchungen auf jeden fall fällig. eine eintragungspflicht besteht jedoch nach deren aussagen nicht, es kann aber dazu kommen, wenn man z.b. verkehrsverstösse begeht.

      um stress zu vermeiden, hab ich die gesundheitsuntersuchung gemacht und führe die bescheinigung auch mit. ehrlich gesagt, wer die untersuchung nicht schafft, der sollte sowieso seinen lappen abgeben und sich fahren lassen....

      die tests kann man bei den jefaturas provinciales durchführen lassen, den wisch bekommt man dann auch gleich, kosten lagen vor einigen monaten bei knapp 40 euro..

      der test besteht aus 3 teilen (sehen, hören, koordination), der sehtest hatte so ungefähr den schwierigkeitsgrad der drittletzten reihe beim deutschen augenarzt, nun ja.

      http://www.dgt.es/portal/oficina_vir...acion=TENERIFE


      (alle angaben ohne gewähr, fragst du 2 leute bei trafico, bekommst du 2 verschiedene antworten...)
      ...

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        #4
        Wenn Du hier resident bist, darfst Du eigentlich auch nur ein Auto fahren mit spanischer Nummer. In diesem Auto müssen 2 Warndreiecke sein. Im Ernstfall muss eines vor dem und eines nach dem Auto aufgestellt werden. Warum?!
        Dafür brauchst Du aber keinen Erste Hilfe Kasten.
        Wenn Du über 60 Jahre alt bist, dann solltest Du Dir alle 5 Jahre in einem besonderen Zentrum diese Bescheinigung holen. Da werden auch die Augen kontrolliert und ein Arzt spricht 3 Sätze mit Dir. Damit wird wohl festgestellt, dass Du nicht verwirrt bist. Dies kostet dann so um die 30 ?. Ab 70 muss man das alle 2 Jahre machen. Diese Bescheinigung musst Du dann mit Dir führen oder korrekt auf dem Trafico in Santa in Deinen Führerschein eintragen lassen.
        Wo es so ein Zentrum im Süden gibt weiss ich nicht. Frage doch mal in einer Fahrschule nach.

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          #5
          @bici: das mit dem alter kann ich so nicht bestätigen, die untersuchungen werden auch schon vor dem 60. fällig, siehe zum beispiel hier:

          http://www.madrid.diplo.de/Vertretun...erty=Daten.pdf


          adressen für die tests gibts bei meinem link (#3) oben, u.a. auch in adeje, granadilla, los cristianos, es gibt da jede woche feste termine für die tests...
          Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 28.10.2009, 14:58.
          ...

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            #6
            @San Lorenzo, da ich die 60 (nur auf dem Papier) schon erreicht habe, kann ich aus Erfahrung nur dafür sprechen. Also für mich hat das letztes Jahr in Tacoronte € 30 gekostet. Ich glaube das ist je nach Örtlichkeit unterschiedlich. Dann muss man auch noch 2 neue Passbilder mitbringen. Laut Deinem Link beginnt das mit dem Alter ja schon früher. Ganz abgesehen, dass es wohl nur eine Geldmache und Zeitvergeudung ist.
            Wie ich schon mal in einem anderen Thread geschrieben habe, hat auch unsere 85-jährige Nachbarin noch ihre Bescheinigung zum Fahren eines Autos bekommen. Und die hat fast jede Woche irgend etwas angeschrammt!

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              #7
              Zitat von Leine123 Beitrag anzeigen
              Außerdem war dort zu lesen, dass ich 2 Warndreiecke benötige. Wie werden die den eingesetzt.
              Eins im Auto und das andere umterm Auto...

              ne Spass beiseite, natuerlich beidseits der Fahrtrichtung um vor dem Hindernis zu warnen, was bei den tendentiell durchaus mal engeren Strassen in Spanien (gegenueber Deutschland) durchaus Sinn macht (also auch Gegenverkehr wird entspr. gewarnt).

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                #8
                • Alter bis 45 Jahre (alle 10 Jahre)
                • Alter 46 - 70 Jahre (alle 5 Jahre)
                • Darüber (alle 2 Jahre)

                das sind die altersgrenzen, die für die durchführung des gesundheitstests gültig sind. und zwar für inhaber des führerscheins "Klasse B", also für führer eines normalen pkw. (quelle: deutsches honorarkonsulat teneriffa, aber auch an diversen anderen stellen gefunden)

                für inhaber von führerscheinen anderer klassen (C1 etc. = LKW) gelten andere grenzen.

                die erste untersuchung wird fällig in den genannten zeiträumen, gerechnet vom tag der registrierung als in spanien lebender ausländer (früher "residencia"). bist du also z.b. 50 jahre alt und meldest dich heute als ausländer an, wird die erste untersuchung spätestens heute in fünf jahren fällig.

                in fahrzeugen, die in spanien gemeldet sind, ist die mitführung von zwei warndreiecken pflicht. im falle des liegenbleibens ist ein warndreieeck 30 m vor und das zweite 30 m hinter dem fahrzeug zu platzieren. (macht für mich z.b. auf der autobahn keinen sinn, ist aber so).
                für fahrzeuge mit ausländischem kennzeichen, die sich nur befristet in spanien aufhalten, gilt diese regelung nicht.

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                  #9
                  Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
                  für fahrzeuge mit ausländischem kennzeichen, die sich nur befristet in spanien aufhalten, gilt diese regelung nicht.
                  oh, sicher? Da habe ich vor Jahren von halbwegs offiziellen Stellen schonmal andere Aussagen erhalten und deswegen immer 2 Dreiecke mitgefuehrt. Ich meine die Aussagen stammten damals vom ADAC und aehnlich "I.d.R. gut informierten" Quellen.

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    Im Süden im "Pueblo Canarias" in Playas Las Americas. Jeden Dienstag.
                    Uhrzeit muß ich nochmal nachsehen.

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                      #11
                      Zitat von Michael Beitrag anzeigen
                      oh, sicher? Da habe ich vor Jahren von halbwegs offiziellen Stellen schonmal andere Aussagen erhalten und deswegen immer 2 Dreiecke mitgefuehrt. Ich meine die Aussagen stammten damals vom ADAC und aehnlich "I.d.R. gut informierten" Quellen.
                      guckst du hier http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/ve...cePageID=27107
                      unter "Warndreieck".

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                        #12
                        Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
                        guckst du hier http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/ve...cePageID=27107
                        unter "Warndreieck".

                        ah, hat sich also geaendert! Danke fuer den Hinweis und es beruhigt mich, dass ich seinerzeit (schon paar Jahre her dass ich mit eigenem PKW in Spanien war, war 2002) richtig informiert war / recherchiert habe und es auch noch richtig in Erinnerung hatte ;-)

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                          #13
                          @bici

                          3 Sätze hat der Doc mit dir gesprochen? Da habt ihr ja eine angeregt Plauderei gehat. Mich hat er nur gefragt:"rauchst du?" Das war´s. Das war aber auch die besonders eingehende Untersuchung für die Verlängerung des LKW Führerscheins.
                          Das ist doch hier alles Verarsch...
                          Grüsse
                          Günni
                          www.cerratec.net
                          Einbruchschutz, Schliessanlagen, Türen öffnen Tag und Nacht

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                            #14
                            Zitat von guenni Beitrag anzeigen
                            Das ist doch hier alles Verarsch...
                            die Idee dahinter ist ja gar keine schlechte... nur scheitert es wohl mal wieder daran, dass die ausfuehrenden Organe gar keinen Bock drauf haben und daher ruck zuck nen Stempel oder ne Unterschrift auf nen Wisch setzen und gut ists...

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                              #15
                              Ein großes DANKESCHÖN an alle für die schnellen Informationen. Mit den Warndreicken, dass mach Sinn, zumindest in engen Strassen. Das mit dem Gesundheitszeugniss werde ich dann demnächst in "Angriff" nehmen.

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                                Warndreiecke etc

                                Hallo, ich bin Fahrlererin in Ausbildung hier in Spanien und werde Anfang nächsten Jahres fertig sein.

                                In Bezug auf die Warndreiecke muss ich leider etwas korrigieren zu einem Beitrag, die hier abgegeben wurde.

                                Pflicht sind 2, das ist richtig. Jedoch müssen diese in einer Entfernung von 50 Metern aufgestellt werden, damit sie aus einer Entfernung von 100 Metern sichtbar sind.

                                Zwei sind Pflicht auf Strassen ausserhalb geschlossener Ortschaft mit Verkehr in Zwei Fahrtrichtungen und nur einer Spur in jeder Fahrtrichtung.

                                Innerorts und auf allen anderen Strassen ausserhalb geschlossener Ortschaft (Autobahnen z.B.) ist logischerweise nur eines aufzustellen.

                                Ebenso Pflicht ist das Mitführen einer reflektierenden Weste im Innenraum des Fahrzeugs, sowie Ersatzbirnen für die Lichter des Fahrzeugs.
                                Dies wird heutzutage sogar von der Policia Nacional überprüft und kann bestraft werden, sollte uns was fehlen. Aber wohlgemerkt für Residenten, mit spanischem Führerschein oder Fahrzeugen, die in Spanien gemeldet sind.

                                Wer noch mehr Fragen haben sollte kann sich gerne an mich wenden
                                Liebe Grüsse von Marion
                                Torviscas

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                                  #17
                                  Hallo, marion50.

                                  Gilt das auch für Mietwagen oder gibt`s da besondere Regelungen?

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                                    #18
                                    Mietwagen fallen unter die spanische Gesetzgebung, da sie hier gemeldet sind. Dass alles im Fahrzeug ist, wie das Gesetz es vorschreibt ist Pflicht der Mietwagen-Verleihfirma. Der Eigentümer der Fahrzeuge ist die Person, die für das Vorhandensein der genannten Teile verantwortlich ist.

                                    Tráfico macht einen grossen Unterschied zwischen Teilzeit-Residenten (Deutsche die hier nur den Winter verbringen) oder Residenten mit festem Wohnsitz auf der Insel.

                                    Wer seinen festen Wohnsitz auf der Insel hat wird heute noch von der Guardia Civil seine Strafe bekommen, wenn er sich einerseits als Resident ausweist und andererseits den deutschen Führerschein vorzeigt.

                                    liebe grüsse

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                                      #19
                                      Wenn ich den letzten Satz interpretiere, heißt das als fester Resident
                                      muß ich einen spanischen Führerschein vorweisen?

                                      Ist das nicht widersprüchlich, erhalte ich als fester Resident denn
                                      auch die spanische Staatsbürgerschaft? in dem Fall bin ich doch
                                      gar kein Resident mehr.

                                      Ist die von dir geschilderte Situation: fester Resident, aber deutscher
                                      Führerschein = gleich Bestrafung, denn mit den europäischen Rechts-
                                      normen vereinbar?

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                                        #20
                                        Du hast vollkommen recht, dass all dies keinerlei Sinn macht. Aber leider Gottes gibt es viele Dinge, die Tráfico fordert, die keinen Sinn machen.
                                        Vor 12 Jahren war es Pflicht den Führerschein eines anderen EU-Landes in einen spanischen einzutauschen, mit dem Argument, dass ich EU-Resident bin und dementsprechender anderer spanischer Verordnungen unterliege.

                                        Dann änderte Tráfico die Normen und es gab keine Umschreibepflicht mehr. Seit kurzer Zeit jedoch ist es wieder so, dass ein Resident mit festem Wohnsitz in Spanien den spanischen Führerschein haben muss und die entsprechenden Erneuerungen machen muss. Europäer, die maximal 6 Monate in Spanien sind, fallen nicht unter diese Regelung.

                                        Spanien hat seit einiger Zeit Probleme mit der EU was Führerschein und Ausbildung betrifft. Mehrmals würde Spanien gerügt, hinter Frankreich und Deutschland hinterherzuhinken. Etwas, was Spanien gar nicht gefällt.

                                        Aber wie gesagt, vieles macht hier keinen Sinn, auf jeden Fall nicht für Deutsche mit logischer Denkweise. Einmal sagt Trafico ja, dann wieder nein, kurz darauf ändern sie ihre Meinung, aber damit lebe ich jetzt schon viele Jahre. Am besten ist nicht ärgern, nur wundern und lächeln

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