Jetzt Steuern aus Immobilienverkauf zurückfordern!
im weltweiten Netz gefunden:
Wer in den Jahren 1997 bis 2006 eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus
in Spanien mit Gewinn verkauft hat, hat zu viel Steuern gezahlt - und
diese kann er jetzt unter bestimmten Voraussetzungen teilweise
zurückfordern. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH-Urteil vom 6.10.2009, C-562/07).
Bis Ende 2006 mussten Personen ohne festen Wohnsitz in Spanien
(Nicht-Residenten) auf den Veräußerungsgewinn eine Steuer von 35 %
zahlen, während Ansässige (Residenten) lediglich 15 % zu berappen
brauchten. Diese unterschiedliche Besteuerung der Veräußerungsgewinne
verstößt nach Auffassung des EuGH gegen EU-Recht. Die höhere Besteuerung
der ausländischen Immobilienbesitzer ist diskriminierend, und deshalb
haben diese nun ein Anrecht auf entsprechende Rückzahlungen.
TIPP: Ansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach der Urteilsverkündung
geltend gemacht werden. Daher können Anträge auf Rückerstattung nur noch
bis Mitte November bei spanischen Gerichten eingereicht werden. Weitere
Informationen bekommen Sie auf der folgenden Website
http://redirect2.mailingwork.de/redi...D%3D&PCT=false
im weltweiten Netz gefunden:
Wer in den Jahren 1997 bis 2006 eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus
in Spanien mit Gewinn verkauft hat, hat zu viel Steuern gezahlt - und
diese kann er jetzt unter bestimmten Voraussetzungen teilweise
zurückfordern. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH-Urteil vom 6.10.2009, C-562/07).
Bis Ende 2006 mussten Personen ohne festen Wohnsitz in Spanien
(Nicht-Residenten) auf den Veräußerungsgewinn eine Steuer von 35 %
zahlen, während Ansässige (Residenten) lediglich 15 % zu berappen
brauchten. Diese unterschiedliche Besteuerung der Veräußerungsgewinne
verstößt nach Auffassung des EuGH gegen EU-Recht. Die höhere Besteuerung
der ausländischen Immobilienbesitzer ist diskriminierend, und deshalb
haben diese nun ein Anrecht auf entsprechende Rückzahlungen.
TIPP: Ansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach der Urteilsverkündung
geltend gemacht werden. Daher können Anträge auf Rückerstattung nur noch
bis Mitte November bei spanischen Gerichten eingereicht werden. Weitere
Informationen bekommen Sie auf der folgenden Website
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