Mit Titel Wie das Ausland beim Hauskauf hinlangt
meldet die Financial Times Deutschland die aktuellen Besteuerungsgrundlagen beim Immo-Kauf:
Spanien
Bei Wohnimmoblienkäufen fallen sieben Prozent Umsatzsteuer (USt) an. Unterliegt der Verkäufer nicht der USt, kassiert der Fiskus sieben Prozent Grunderwerbsteuer. Mieteinkünfte fallen unter die nationale Einkommensteuer. Deutsche können die gezahlte Steuer auf die heimische Einkommensteuer anrechnen. Bei selbst bewohnten Immobilien wird die Selbstnutzung (mit zwei Prozent des Immobilienwerts) besteuert. Davon werden die kommunalen Steuern abgezogen, und der Rest wird mit 24 Prozent erfasst. Zudem existiert eine kommunale Grundsteuer (IBI), die von dem Katasterwert der Immobilie, dem Koeffizienten der Gemeinde (bis 0,4 Prozent) und der Lage abhängt.
Unklar bleibt nach Lektüre des Artikels, ob USt. plus Grunderwerbssteuer bei Privatkäufen besteuert wird.
In DE fällt ja bei Privatkäufen nur Grunderwerbssteuer an.
http://www.ftd.de/boersen_maerkte/im...52.html?p=2#a1
meldet die Financial Times Deutschland die aktuellen Besteuerungsgrundlagen beim Immo-Kauf:
Spanien
Bei Wohnimmoblienkäufen fallen sieben Prozent Umsatzsteuer (USt) an. Unterliegt der Verkäufer nicht der USt, kassiert der Fiskus sieben Prozent Grunderwerbsteuer. Mieteinkünfte fallen unter die nationale Einkommensteuer. Deutsche können die gezahlte Steuer auf die heimische Einkommensteuer anrechnen. Bei selbst bewohnten Immobilien wird die Selbstnutzung (mit zwei Prozent des Immobilienwerts) besteuert. Davon werden die kommunalen Steuern abgezogen, und der Rest wird mit 24 Prozent erfasst. Zudem existiert eine kommunale Grundsteuer (IBI), die von dem Katasterwert der Immobilie, dem Koeffizienten der Gemeinde (bis 0,4 Prozent) und der Lage abhängt.
Unklar bleibt nach Lektüre des Artikels, ob USt. plus Grunderwerbssteuer bei Privatkäufen besteuert wird.
In DE fällt ja bei Privatkäufen nur Grunderwerbssteuer an.
http://www.ftd.de/boersen_maerkte/im...52.html?p=2#a1
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