Geldrückgaberecht/Umtauschrecht

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    #1

    Geldrückgaberecht/Umtauschrecht

    Hallo Forumsmitglieder,

    ich wollte heute eine Rolle zum Streichen ungeöffnet und selbstverständlich unbenutzt zurückgeben und die 16Euro wieder zurück haben.

    Es war sogar eine Deutschsprachige Dame an der Info im Baumarkt neben Mercadona in Adeje. Also Mistverständnisse ausgeschlossen. Sie wies auf den Kassenbon ganz unten hin wo steht das es Geld nur innerhalb der 48 Stunden zurückgibt.Danach kann man nur eine andere Sache für das Geld mitnehmen.

    Nun bin ich ja kein Rechtsexperte für Spanien. Aber ist das nicht EU weit geregelt das es 2 Jahre Garantie und Rückgaberecht gibt???

    Habe natürlich auf der schnelle kein artikel gefunden und sagte ich komm die Tage dann vorbei. Ist das so rechtens???

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    #2
    In Österreich gibt es kein Umtauschrecht oder Geld-zurück-Recht und Österreich ist auch in der EU.
    Wird warscheinlich nicht anders in Spanien sein mit eigenen Regeln.

    Das einzige was die EU vorschreibt ist das zweijährige Gewährleistungsrecht.

    lG
    Franky
    Liebe Grüsse
    Franky

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      #3
      Das Garantie- und Rückgaberecht bezieht meines Erachtens nur auf defekte Artikel. Schau mal hier:

      http://www.behrends-birkner-lausch.d...auschrecht.htm

      Lg, Gaviota

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        #4
        Hmm so genau weiss ich es nicht.Kenne das nur in Deutschland da kann ich alles zurückgeben und das geld bekommen. aber das es da in österreich z.b. so geregelt wird habe ich nicht gewusst.dachte das ist in der hinsicht alles halbwegs gleich.zumindest bei größeren Geschäften sollte es doch kein Problem sein :-( Misst habe mir noch Laminat gekauft das nich so günstig war.wollt das eventuell auch umtauschen.bei leroy und merlin....

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          #5
          auch in d hast du nur gewährleistung.
          das zurückgeben ist nur entgegenkommen von dem jeweiligen geschäft.
          müssen müssen die nicht.
          wo sie müssen, ist bei online einkäufen
          Meine Kochrezepte

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            #6
            Zitat von mh.cookie Beitrag anzeigen
            auch in d hast du nur gewährleistung.
            das zurückgeben ist nur entgegenkommen von dem jeweiligen geschäft.
            müssen müssen die nicht.
            wo sie müssen, ist bei online einkäufen
            Genauso sieht es aus. Geschäfte könne aus Kulanz Artikel zurücknehmen, müssen aber nicht. Bei defekten Artikeln muss dem Verkäufer die Chance gegeben werden (Gewährleistung), den Artikel nachzubessern. Erhälst Du den Artikel nachgebessert zurück und er funktioniert immer noch nicht, greift entweder die Garantie oder der Verkäufer muss den Artikel zurücknehmen.
            Artikel aus dem Internet müssen bedingungslos innerhalb 30 Tage ohne Begründung zurückgenommen werden. Begründet im Fernabsatzgesetz!
            Haken an der Geschichte: alles von mir aufgeführte gilt nur in Deutschland!
            Zuletzt geändert von ; 21.03.2009, 00:31.

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              #7
              Zitat von mh.cookie Beitrag anzeigen
              auch in d hast du nur gewährleistung.
              das zurückgeben ist nur entgegenkommen von dem jeweiligen geschäft.
              müssen müssen die nicht.
              wo sie müssen, ist bei online einkäufen
              Genau so ist es......nicht nur Internet sondern auch Haustürgeschäfte kann man innerhalb 14 Tagen stornieren.

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                #8
                Zitat von Baerliner Beitrag anzeigen
                Hallo Forumsmitglieder,

                ich wollte heute eine Rolle zum Streichen ungeöffnet und selbstverständlich unbenutzt zurückgeben und die 16Euro wieder zurück haben.

                Es war sogar eine Deutschsprachige Dame an der Info im Baumarkt neben Mercadona in Adeje. Also Mistverständnisse ausgeschlossen. Sie wies auf den Kassenbon ganz unten hin wo steht das es Geld nur innerhalb der 48 Stunden zurückgibt.Danach kann man nur eine andere Sache für das Geld mitnehmen.

                Nun bin ich ja kein Rechtsexperte für Spanien. Aber ist das nicht EU weit geregelt das es 2 Jahre Garantie und Rückgaberecht gibt???

                Habe natürlich auf der schnelle kein artikel gefunden und sagte ich komm die Tage dann vorbei. Ist das so rechtens???
                Was is´n das für ´ne Rolle? 16 ? ist ja ´n richtiger Knaller!

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                  #9
                  @Gus Ja die billigen streichen sich nicht so gut.Ist eine mit fell drann ;-)

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                    #10
                    Uch war in Deutschland 25 Jahre im EH beschäftig, bei uns wurde grundsätzlich das Geld zurückbezahlt.
                    Umtausch ist eigentlich nach dem Gesetz in D. Kulanz, aber die meinsten Geschäfte machen das.
                    Auch hier hatten wir noch nie Probleme.
                    Wenn Du angeboten bekommst, einen anderen Artikel dafür mitzunehmen, ist das auf jeden Fall Rechtens.

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                      #11
                      Um das ganze mal auf eine offizielle Schiene (in Deutschland gültig) zu heben:

                      Grundsätzlich hast du innerhalb der zweijährigen Gewährleistung die Möglichkeit, zwei Mal nachbessern zu lassen. Erst danach kannst du zurücktreten und dein Geld verlangen. --> §§ 439 + 440 BGB


                      Rücktrittsrecht gibt es bei mangelfreien Dingen NUR bei Fernabsatzverträgen (online, per Telefon ...) innerhalb von zwei Wochen --> §§ 312d + 355 BGB

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                        #12
                        Zitat von Baerliner Beitrag anzeigen
                        Sie wies auf den Kassenbon ganz unten hin wo steht das es Geld nur innerhalb der 48 Stunden zurückgibt.Danach kann man nur eine andere Sache für das Geld mitnehmen.
                        Das ist mir jetzt in letzter Zeit in einigen Geschaeften hier aufgefallen das dies auf dem Kassenbon steht.
                        Aber ich musste bis jetzt nie etwas umtauschen.
                        http://de.youtube.com/user/gunanche

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                          #13
                          Um auf ramets Beitrag nochmal einzugehen:

                          In Österreich zB. hat der Herstellen (wohlgemerkt Hersteller) drei mal das Recht die defekte Ware in Ordnung zu bringen,
                          klappt es danach noch immer nicht, dann kann der Konsument auf Wandlung bestehen!

                          Umtausch ist eine freiwillige Sache, Geld zurück deto, meist wird auf Gutschrift/Gutschein gewandelt.

                          Mit solchen Dingen quäle ich mich tagtäglich herum, steh ja auch schon seit 20 Jahren im Handel.

                          lG
                          Franky

                          PS: Weihnachten zB. ist immer eine Ausnahme, da wird bis ende Februar alles mögliche umgetauscht sofern noch neu und in Ordnung.
                          Liebe Grüsse
                          Franky

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                          • Schriftgröße
                            #14
                            Garantien und Kullanzen waren und sind immer noch ein Lotterie auf den Canaren.
                            Am Besten hat man seine Stammferreteria. Die ist im Schnitt auch nicht teurer

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                              #15
                              Besser im Vorwege schriftlich klären

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                                #16
                                Zitat von bonsai Beitrag anzeigen
                                Besser im Vorwege schriftlich klären
                                und wie soll das funktionieren?
                                bei jedem einkauf den umtausch schriftlich klären?
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