Ich habe verstanden, daß die Personen, die eine Ferienunterkunft mieten, vom Vermieter auf dieser Plattform angemeldet werden müssen. Wie ist es, wenn man als Gast des Besitzers in einer Ferienwohnung lebt? ( diese Ferienwohnung wird nicht zur Vermietung angeboten )
Ich habe verstanden, daß die Personen, die eine Ferienunterkunft mieten, vom Vermieter auf dieser Plattform angemeldet werden müssen. Wie ist es, wenn man als Gast des Besitzers in einer Ferienwohnung lebt? ( diese Ferienwohnung wird nicht zur Vermietung angeboten )
Auch als " Gast",wenn er nicht einFamilienmitglied erster Linie ist , muss natürlich angemeldet werden. Diese Schummelei wird gern von einigen Experten gemacht, ist aber illigal. Die Behörde unterstellt zu Recht Gewinnabsicht und geht von Vermietung gegen Bezahlung aus.
Was Elke träumt ist nicht legal.
Mir würde es nicht im Traum einfallen, wenn mein Bruder mich mit seiner Freundin oder seinem Kollegen besucht, diese anzumelden. Sie bezahlen schliesslich keine Miete.
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