Vereidigte Übersetzer/in im Süden

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Vereidigte Übersetzer/in im Süden

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Vereidigte Übersetzer/in im Süden

    Evtl. brauche ich eine/n vereidigte/n Übersetzer Deutsch-Spanisch im Süden von TF. Hat da jemand positive Erfahrungen bzw. Empfehlungen? Danke im voraus...
    ...

  • Schriftgröße
    #2
    Wir haben das früher immer über Tradufax/Tradunet gemacht, wurde überall akzeptiert. Bin nicht sicher, ob die aktuell noch aktiv sind

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Da kenne ich in La Laguna, ist zwar nicht im Süden, eine Spanierin die vereidigte Übersetzungen deutsch / spanisch anbietet. Einfach die Dokumente per E-Mail versenden. Nach einem Kostenvoranschlag und anschließender Bezahlung der Rechnung ist der Auftrag erteilt. Die fertigen Dokumente werden dann per Einschreiben versendet. Wenn Bedarf besteht kann ich die Telefonnummer mitteilen.

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Danke für die Hinweise, Thema ist durch.

        Jetzt gehts (mal wieder) als nächstes um das Thema Beratung mit Schwerpunkt Vertragsprüfung Immobilienkauf. Da kenne ich hier im Süden zwei Namen. Wenn da noch jemand ne Empfehlung hätte...?
        ...

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Ich habe mit dem Makler Büro Esser & Partner S.L.L
          letztes Jahr ein Apartment und dieses Jahr einen Garagen Stellplatz gekauft und ich bin zufrieden.
          Das Büro ist deutschsprachig und der arrangierter Notar auch.

          Kommentar


          • SanLorenzo4
            SanLorenzo4 kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Danke. Hier ist ja offenbar selten ein Exklusivvertrag bei Maklern vorhanden, die konkurrieren teilweise direkt um ein und dieselbe Immobilie. Die Leute, für die ich frage, haben schon nen Makler, wollen aber das Vertragliche nochmal objektiv checken lassen. Erst mal den Vorvertrag über die Anzahlung.

          • elfevonbergen
            elfevonbergen kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Auf keinen Fall würde ich mich auf eine nur 4-6 Wochenfrist einlassen, das mindeste wären 6 Monate.

        • Schriftgröße
          #6
          bei den Anzahlungspflichtigen Vorverträgen ist äußerste Vorsicht geboten.
          Wird das Geschäft aus Gründen die du zu vertreten hast, sind die üblichen 10 % weg, kenne Deutsche die teile ihrer Finca 3 mal mit Anzahlung verkauft haben, erst beim vierten male klappte es. (die Verkäufer hat es gefreut)
          Gefällt mir
          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

          Gruß Günter

          Kommentar


          • SanLorenzo4
            SanLorenzo4 kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Das ist mir auch schon zu Ohren gekommen. Es soll auch Fälle geben, wo mehrere Parteien zusammenarbeiten, damit vereinbarte Fristen verstreichen und der Käufer seine Anzahlung verliert. Sind ja auch erhebliche Beträge, die man dann untereinander aufteilen könnte. Leider muss man wohl immer mit Gaunereien dieser Art rechnen.

        • Schriftgröße
          #7
          Da gibt es mehr als nur die Anzahlung.
          es gibt die "Signal"-Zahlung, damit du überhaupt besichtigen darfst. In etwa 1%.

          Dann die Anzahlung, um dein Interesse bzw. Dein konkretes Angebot zu belegen. Dies sind 10%.

          Natürlich wird alles angerechnet und scheint hier auch der Standard zu sein. Aber selbstverständlich ein riesen Raum für Gaunereien auf beiden Seiten.

          Kommentar


          • SanLorenzo4
            SanLorenzo4 kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Ernsthaft? Wer zahlt denn eine 4-stellige Summe um eine Wohnung zu besichtigen?

          • MrGenius
            MrGenius kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Müssen tust du das nicht, aber dann wirst auch nicht berücksichtigt. So wird von vorneherein gleich aussortiert, wer nur mal gucken will und Zeit verschwendet.

            Ich hab mehrere Immobilien und Agenturen durch. Diese Zahlung ist leider ein Standard.

          • SanLorenzo4
            SanLorenzo4 kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Also, mag sein, dass das in anderen Gegenden der Fall ist. Bei uns jedenfalls nicht.

        • Schriftgröße
          #8
          Diese "Signal Zahlung" halte ich auch für ein Gerücht, Immobilien werden doch massenhaft angeboten.
          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

          Gruß Günter

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #9
            Standard ist hier weder Besichtungszahlung noch Anzahlung.
            Ich habe im Laufe der 40 Jahre auf der Insel weder das eine noch das andere bei mehreren Käufen/Verkäufen geleistet noch von den Käufern gefordert.

            Als Käufer Anzahlung zu nehmen ist riskant, sollte mir etwas "dazwischenkommen" Krankheit ect, und auf der anderen Seite sitzt ein gewiefter Anwalt kann mich das Nichteinhalten des Termin 100% der Anzahlung zuzüglich zur Rückzahlung kosten.

            Als Käufer sollte ich meine Papiere in Ordnung und den Kaufpreis abrufbereit bei einer Bank haben, Auslandsüberweisungen dauern inzw. nicht mehr als 3 Tage maximal und so erübrigt sich die überaus riskante Anzahlung.

            Als Gerichtsstand würde ich auf keinen Fall Tenerife akzeptieren.
            Solche Verfahren können sich jahrelang hinziehen, wenn es schnell geht sind es mind. 2-3 Jahre, da der gegnerische Anwalt ja grundsätzlich Einspruch einlegt ist es doch für ihn ein easy Mandat und bringt gut Kohle.
            Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
            ---
            La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

            Kommentar


            • MrGenius
              MrGenius kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Na welchen Gerichtsstand willst du denn nehmen, wenn du in Teneriffa kaufst und die Immobilie hier steht?

          • Schriftgröße
            #10
            genau da liegt ja das Problem.
            der Verkäufer wird nicht Deutschland als Gerichtsstand nehmen und ich nicht Teneriffa (sofern ich nicht auf der Insel wohne).

            Lösung: zumindest keinen Geldfluß wenn ich nicht bereit bin eventuell Jahre lang einen Prozess zu führen, gibt schon genug andere Gründe warum bei einem Immobilienkauf ein Streit entstehen kann.
            Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
            ---
            La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #11
              na dann gibt es doch nur eine Lösung: Nicht kaufen
              Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass ein Verkäufer auf die (meines Wissens hier absolut übliche) Anzahlung von 10% verzichtet und auch noch den Gerichtsstand nach Deutschland verlegt. Da müsste die Not schon sehr groß sein - und damit die zur Verfügung stehende Auswahl arg eingeschränkt.

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #12
                Bei den ganzen bestehenden Risiken muss man sich schon fragen, womit sich eigentlich tausende von Bürokraten in Brüssel das Jahr über beschäftigen. An mir ist der Immobilienerwerb zwar spurlos vorbeigegangen, aber meines Wissens ist in D ein notarielles Anderkonto eine recht gute Gewährleistung für die ordnungsgemässe Abwicklung. Wenn ich dann beobachte, dass Anzahlungen hierzulande auf dem Maklerkonto geparkt werden, da kann man sich schon die eine oder andere unheilvolle Kooperation vorstellen.

                Auch der Prozess der Autozulassung und Versicherung des fahrbaren Untersatzes erscheint mir in D etwas stabiler als hier, aber das ist ein anderes Thema.

                Wie man sieht, gibt es in D für die Zerstörer des Landes noch Potenzial zur Verschlechterung.

                Donald der Trump will ja eine Art Amt zur Bürokratieentschlackung installieren, sicher nicht die schlechteste Idee. Man darf gespannt sein, was die nächsten Monate noch passiert.

                So, jetzt bin ich mal wieder von meinem eigenen Thema abgekommen. Sorry.

                ...

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #13
                  Zitat von MiLe Beitrag anzeigen
                  Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass ein Verkäufer auf die (meines Wissens hier absolut übliche) Anzahlung von 10% verzichtet
                  Die Anzahlung ist hier keinesfalls üblich, kein Canario oder Festlandspanier würde diese leisten, kennt er doch die Gefahren.

                  Einzig und allein die Ausländer meinen es geht nix ohne Anzahlung.
                  Wenn ein Objekt bei den Maklern ist oder auf den Kaufportalen erscheint dann ist es erstens kein Schnäppchen und das eine oder andere Problem dürfte auch versteckt sein und somit ist nicht damit zu rechnen daß dieses Objekt am nächsten Tag verkauft wird oder daß auch andere Käufer in der Warteschlange stehen, auch wenn dies von den Verkäufern ständig wiederholt wird.

                  Ich wollte auch keine Diskussion hier lostreten lediglich auf die hier absolut üblichen Gefahren nochmals hinweisen.

                  Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
                  ---
                  La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #14
                    Der Makler meines Objektes wollte bei der Besichtigung auch erst mal 10% Anzahlung auf sein Konto (und zwar über's Wochenende bis Montag morgen ), um den Verkäufer meinen Preisvorschlag mitzuteilen.
                    Meine Antwort: "Mein Anwalt" wird sich mit "Deinem Anwalt" in Verbindung setzen - nicht um zu streiten, sondern die Sache zwischen Profis abzuwickeln. Dann eine auf solche Dinge spezialisierte Agentur in die Spur geschickt und das Thema war schnell erledigt.
                    Eine andere Sache sind die 10% Anzahlung bei Abschluss des privatrechtlichen Vorvertrages (auf das Konto des Verkäufers, nicht des Maklers), da habe ich bisher immer nur von verschiedenen Seiten gehört, das sei üblich. Und natürlich ist das für den Käufer ein höheres Risiko. Zwar hat er - wenn der Verkäufer danach zurücktritt, Anspruch auf seine 10% und weitere 10% vom Verkäufer, aber der hat ja erst mal die Kohle, und bekommen ist meist schwieriger als schon mal haben.

                    Kommentar


                    • SanLorenzo4
                      SanLorenzo4 kommentierte
                      Kommentar bearbeiten
                      So sieht es aus. Profis sind allerdings rar gesät auf der Insel und man braucht einige Zeit, bis man solche in Sachen Gestoria, evtl. Anwalt und Steuerberater, Arzt (sowieso keine freie Wahl ohne Privatversicherung) und Autowerkstatt gefunden hat, von Handwerkern mal ganz abgesehen. Umso blöder, wenn die Ersterfahrung dann bei einem Immobilienerwerb in die Hose geht....

                  • Schriftgröße
                    #15
                    Ich habe einen Garagen-Stellplatz an einen Canario verkauft. Bekanntlich sind auch die hier nicht günstig.
                    Und doch, auch der war bereit die 10% zu leisten.

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #16
                      Ich finde die 10% (bei Abschluss des Vorvertrages) auch fair: Wenn man noch unsicher ist, egal ob wegen eigener Wankelmütigkeit oder noch unklarer Finanzierungslage, sollte man keinen Vertrag abschließen. Denn der erzeugt ja in aller Regel auch eine Einstellung der Verkaufsbemühungen. Springt dann der potentielle Käufer einen Tag vor dem Notartermin ab, hat der Verkäufer Zeit verloren und vielleicht auch den einen oder anderen Interessenten. Umgekehrt ähnlich.
                      Es wäre vielleicht nur etwas sicherer, wenn besagte Anzahlung nicht auf dem Konto des Verkäufers landen würde, sondern auf einem Treuhandkonto z.B. beim ausgeguckten Notar. Denn wer weiss schon, ob der Verkäufer sonst, wenn er selbst abspringt, die 10% plus nochmal 10% (als quasi Vertragsstrafe) ohne Federlesens und zeitnah rausrückt.

                      Generell 0 Anzahlung würde in der heutigen Zeit wahrscheinlich dazu führen, dass sich so mancher Suchende erst mal ein paar Objekte per Vorvertrag reserviert, und dann eben die meisten kurz vor Schluss doch wieder absagt. Also Sitten wie bei Amazon - 5 Hosen mal "zum anschauen" bestellen und dann 4 oder 5 wieder zurückschicken.

                      Kommentar


                      • SanLorenzo4
                        SanLorenzo4 kommentierte
                        Kommentar bearbeiten
                        Also ähnlich wie in D. Das meinte ich ja oben mit dem EU-Thema. Sowas könnte man ruhig mal EU-weit standardisieren, wobei ich keine Ahnung hab, wie das in anderen EU-Ländern heute abläuft. Die Notare wären sicher auch nicht böse, als Treuhänder zu fungieren, wird ja auch vergütet.

                    • Schriftgröße
                      #17
                      Das Notaranderkonto kennt man hier leider nicht
                      .
                      Das macht auch die (kostenlose) Bezahlung der Immobilie per Überweisung nicht möglich.
                      Echtzeit scheitert an der hohen Summe. Schecks wiederum kosten Gebühren.

                      Kommentar


                      • windus1947
                        windus1947 kommentierte
                        Kommentar bearbeiten
                        die Kosten fürs Notaranderkonto sind aber auch nicht ohne:
                        Bei einem Immobilienwert von 350.000 € fallen 685 € an Notargebühren für das Notaranderkonto an. Bei einem Immobilienwert von 500.000 € sind es 935 €. Bei einem Immobilienwert von 650.000 € belaufen sich die Kosten auf 1.175 €.

                      • Aldente69
                        Aldente69 kommentierte
                        Kommentar bearbeiten
                        Für die Ausstellung eines bankbeglaubigten Schecks über 200k hat mir die BBVA vor etlichen Jahren nichts berechnet ("Neukunde"). Der Bankchef meinte aber, üblich sei 1 %

                    • Schriftgröße
                      #18
                      Ich habe vor einiger Zeit mit Tradunet im Süden gearbeitet, und sie waren großartig. Ansonsten sollten Sie sich bei der örtlichen Anwaltskammer erkundigen, die oft eine Liste mit empfohlenen Übersetzern hat.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X