Hallo zusammen,normalerweise ist es ja so, dass wenn man als Kind (über 40) von Seinen Eltern auf Teneriffa eine Wohnung erbt, praktisch keine Erbschaftststeuer bezahlt. Jetzt habe ich letztens gelesen, dass wenn man als Kind aber keine NIE-Nmmer hat, also in Deutschland lebt, doch erhebliche Erbschaftssteuern anfallen, ist dies so? Liebe Grüße!
Erbschaftsteuer auf Teneriffa ohne NIE-Nummer
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Zitat von nunatak63 Beitrag anzeigenHallo zusammen,normalerweise ist es ja so, dass wenn man als Kind (über 40) von Seinen Eltern auf Teneriffa eine Wohnung erbt, praktisch keine Erbschaftststeuer bezahlt. Jetzt habe ich letztens gelesen, dass wenn man als Kind aber keine NIE-Nmmer hat, also in Deutschland lebt, doch erhebliche Erbschaftssteuern anfallen, ist dies so? Liebe Grüße!
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Moin,
also die N.I.E. zu bekommen ist nun kein Hexenwerk.
Außerdem….. „wenn man keine N.I.E. hat, also in Deutschland lebt……“
Ich lebe auch in Deutschland und habe eine N.I.E.
Das eine schließt das andere ja nicht aus.
Beste Grüße aus Nienburg
Detlev UrbanskyViele Grüße aus Nienburg / Weser
wünscht Detlev Urbansky
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Die Geschichte mit der N.I.E. wird hier wohl mal wieder durcheinander geschmissen mit der im Volksmund "Residencia" genannten Eintragung ins "Registro Central de Extranjeros", die durch das "Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión" nachgewiesen wird.
Und tatsächlich ist es so, dass spanische Behörden versuchen / versucht haben, erbenden Nicht-Residenten steuerlich in die Tasche zu greifen und sie somit anders zu behandeln als "Residente" oder Spanier. Da ist aber gerade etwas im Fluss vor den EU-Gerichten, wenn die entsprechenden Verfahren nicht sogar schon abgeschlossen sind.
Aber gerade zu juristischen Fragen, bei denen Falschauskünfte teuer werden können, würde ich mich nicht auf die Antworten in irgendeinem Forum verlassen, sondern vielleicht mal ein paar Euro investieren und einen kompetenten Anwalt / Steuerberater / Gestor fragen.
Mangels Relevanz für meine eigene Situation beschäftige ich mich nicht näher mit dem Thema, googeln könnt ihr selber.* * *
Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.
*** Es ist ja deins. ***
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J-Man hat´s ja schon erwähnt, dass da gerade etwas im Fluss ist. Leider haben diese Flüsse bei der EU eine sehr langsame Fließgeschwindigkeit. Meines Wissens war das schon ein Thema, als hier der Stress wegen des Modelo 720 auftauchte, was bis zum heutigen Tag noch nicht vollständig beseitigt wurde. Und damals (das dürfte so ca. 8-10 Jahre her sein), las ich bei einem spezialisierten Anwalt auf Mallorca auch das zum Erbschaftsthema, ich stell hier mal nen Link rein, weiß nicht, ob sich da noch was tut. Bzgl. des mod 720 hat die Kanzlei jedenfalls einen Teilerfolg erzielt. Aber das wird wohl zum Pyrrhussieg, denn uns Uschi will Ähnliches ja nun bald EU-weit etablieren. Da fungierte Spanien vermutlich als Pilotprojekt.
https://www.consultingdms.com/de/...
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Vielen Dank für das Feedback. Scheinbar kann es sehr teuer werden, wenn man als Kind von seinen Eltern eine Immobilie auf Teneriffa erbt, wenn man nicht Nicht-Resident ist, da dann der Steuervorteil nicht gilt. Ich habe auch an anderen Stellen gehört, dass die eine oder andere spanische Rechtssprechung auf Teneriffa, und wahrscheinlich auch anderen Inseln, nicht umgesetzt wird. Ich will damit sagen, dass ich am Ende keine Lust habe auf Teneriffa einen Rechsstreit mit den Behörden zu haben und werde die Sache noch einmal genauer betrachten..
Noch eine kurze ergänzende Frage: Wenn man sich eine NIE-Nummer beschafft, ist man dann "Resident"? Dann müsste man dort aber auch eine Steuererklärung abgeben, oder?
Viele Grüße aus Deutschland.
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Tja, aber umgekehrt ist es so, wenn Du hier Resident bist und jemand, der nie in Spanien gelebt hat verstirbt und vererbt Dir was, dann greifen der spanische Fiskus (und der Steuerberater) und natürlich auch das deutsche Finanzamt auch zu. Und in allen Fällen handelt es sich ja um sowieso schon versteuertes Vermögen. Allerdings greift dann auch das Doppelbesteuerungsabkommen, ähnlich wie bei der Rente.
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Um die "kurze, ergänzende Frage" zu beantworten: "Resident" wird man nicht durch die "Beschaffung einer N.I.E.", sondern wie schon geschrieben durch N.I.E., Empadronamiento und die Eintragung ins EU-Ausländer-Zentralregister.
Die Steuerpflicht ist wieder ein ganz anderes Thema: Steuerpflichtig wirst Du durch einen Lebensmittelpunkt in Spanien, i. a. durch einen Aufenthalt in Spanien von mindestens 183 Tagen / Jahr, mehr als ein halbes Jahr eben. N.I.E., Empadronamiento, Residencia, Anmeldung eines eigenen KFZs etc. sind alles nur ANHALTSPUNKTE, die für sich genommen keine Steuerpflicht begründen - aber eben ggf. in der Summe Anhaltspunkte dafür, dass Du einen Lebensmittelpunkt in Spanien hast und daher dort steuerpflichtig bist.
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Das ist richtig, am Ende des Tages wird man überall zur Kasse gebeten. Allerdings hat man in Deutschland als Kind einen hohen Freibetrag und wenn ich nun in Spanien etwas erbe und Nicht-Resident bin, dann aktuell wohl nur einen geringen Freibetrag, dann kann dies schon ziemlich teuer werden und das Doppelbesteuerungsabkommen hilft hier am Ende nicht viel weiter.
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Nachdem hier so viel Quatsch geschrieben wurde, rate ich dringend einen Fachmann für diese Sparte aufzusuchen. Das allerdings kostet Geld und das ist gegen das deutsche Naturell, da wendet man sich lieber an die sogenannten Forumsfachleute
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Man kann auch einen Geldschein aus meiner Börse ziehen und die Jungens sollen eine Zahl aufschreiben und wer näher an der Endziffer ist hat wählt einen blanco Umschlag......ist abe nicht so richtig spannend.
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Das man hier keine Rechtsberatung bekommt, ist doch sicherlich jeden bewusst. Hier bekommt man erst einmal eine Einschätzung von verschiednen Leuten, die sich die Zeit nehmen einen zu helfen. Zudem habe ich auch in anderen Formen schon oftmals besser Tipps als von Profis bekommen. An der Stelle noch einmal DANKE an allen die mir ein Feedback gegeben haben.
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Genauso sehe ich das auch. Zumindest helfen einem die Tipps, sich selbst weiter zu informieren und nötigenfalls ein Gespräch mit einem Fachmann vorzubereiten. Allerdings gibt es derer auf der Insel auch nicht gerade an jeder Ecke und der eine oder andere "Fachmann" entpuppt sich dann auch schon mal als Abzocker ohne tiefgreifende Ahnung. Und das unabhängig von der Nationalität.
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Ich kann Lorenzo da nur zustimmen: Leider sind auch die, die von Berufs wegen Fachleute sein sollten, wie z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Gestoren, ... nicht zwangsläufig für den jeweiligen Fall kompetent. Ich erlebe auch in D immer wieder, dass z. B. Rechtsanwälte (auf meinen Fachgebieten) eher meinen Rat brauchen als umgekehrt. Das ist dann schon eine frustrierende Erfahrung, denn Rechnungen schicken die Stümper dann trotzdem. Selbst ein Richter hat (nochmal: AUF EINEM MEINER FACHGEBIETE, das kann ich auch nicht auf jedem Gebiet) mal während einer Verhandlung offen zugegeben, dass ich ihn überhaupt erst darauf gebracht hätte, wie er zu entscheiden hätte. Dabei bin ich kein Volljurist, sondern nur in meinen Fachbereichen Verkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht "juristisch vorgebildet", vergleichbar etwa einem Jura-Viert-Semester. Gut, im (deutschen) Immobilien-Recht braucht es schon einen Fachanwalt für Immobilienrecht, um mir noch etwas beizubringen - mit "Feld-, Wald- und Wiesenanwälten" wische ich in diesem Bereich den Boden auf.
Das Gemeine: Man kann sich auch nicht auf Empfehlungen verlassen, denn selbst, wenn der Empfohlene dem Empfehler in seinem Fall gut geholfen hat, kann das in DEINEM Fall wieder ganz anders aussehen.
Und von Erbrecht habe ich keine Ahnung, weder in D noch in ES.
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Wende dich an die Kanzelei Alonso auf Gran Canaria ,der hatte dazu einen Bericht auf Facebook dazu gebracht
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