Es ist inzwischen schon knapp 4 Jahre her, dass durch verschiedene Organe Geldleistungen (prestaciones) zur Abmilderung des Verdienstrückgangs bzw. -ausfalls gezahlt wurden.
Der eine oder andere Selbstständige erhält aktuell Benachrichtigungen von seiner Rückversicherung mit der Aufforderung, entweder notwendige Nachweise nachzureichen oder die gezahlten Summen ganz oder teilweise zurückzuerstatten.
Der Zeitpunkt ist wohl so gewählt, dass keine Verjährung (4 Jahre?) einsetzt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bestehen zum Nachweis der Berechtigung mehrere Alternativen:
a) Keine Probleme dürften zu erwarten sein, wenn der Tätigkeitsschlüssel in den offiziellen Listen betroffener Tätigkeiten auftaucht.
b) Ist der Tätigkeitsschlüssel nicht in den Listen betroffener Tätigkeiten enthalten, so besteht die Pflicht, den Umsatzrückgang von 75 % im Verhältnis zu einem Vergleichzeitraum nachzuweisen, der auf zwei verschiedene Arten ermittelt werden kann.
Folgender Artikel aus dem letzten Jahr lässt ahnen, welcher Bürokratieaufwand nun auf Selbstständige, Gestorias, Rückversicherer und Behörden zukommt, es sind offenbar mehr als 17 % der Selbstständigen davon betroffen, was eine Zahl von mehr als 260.000 darstellt.
https://theobjective.com/economia/20...udas-pandemia/
Wohl dem, der seine Buchhaltung in Ordnung hat.
Etwas befremdlich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Schreibens, das auf November 23 datiert ist, aber erst dieser Tage zugestellt wurde.
Immer wenn man denkt, man hat endlich Ruhe vor der Bürokratie, holt sie einen wieder ein...
Der eine oder andere Selbstständige erhält aktuell Benachrichtigungen von seiner Rückversicherung mit der Aufforderung, entweder notwendige Nachweise nachzureichen oder die gezahlten Summen ganz oder teilweise zurückzuerstatten.
Der Zeitpunkt ist wohl so gewählt, dass keine Verjährung (4 Jahre?) einsetzt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bestehen zum Nachweis der Berechtigung mehrere Alternativen:
a) Keine Probleme dürften zu erwarten sein, wenn der Tätigkeitsschlüssel in den offiziellen Listen betroffener Tätigkeiten auftaucht.
b) Ist der Tätigkeitsschlüssel nicht in den Listen betroffener Tätigkeiten enthalten, so besteht die Pflicht, den Umsatzrückgang von 75 % im Verhältnis zu einem Vergleichzeitraum nachzuweisen, der auf zwei verschiedene Arten ermittelt werden kann.
Folgender Artikel aus dem letzten Jahr lässt ahnen, welcher Bürokratieaufwand nun auf Selbstständige, Gestorias, Rückversicherer und Behörden zukommt, es sind offenbar mehr als 17 % der Selbstständigen davon betroffen, was eine Zahl von mehr als 260.000 darstellt.
https://theobjective.com/economia/20...udas-pandemia/
Wohl dem, der seine Buchhaltung in Ordnung hat.
Etwas befremdlich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Schreibens, das auf November 23 datiert ist, aber erst dieser Tage zugestellt wurde.
Immer wenn man denkt, man hat endlich Ruhe vor der Bürokratie, holt sie einen wieder ein...
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