Ich stehe mal wieder vor einem Problem:
Ich muss/möchte auch die Residencia beantragen, zuständig ist Nord, also PdlCoder LaLaguna. Von meiner PKV habe ich dazu einen Schrieb bekommen (sogar auf spanisch), der meinen Versicherungsschutz nachweisen soll. Leider verweist der ganz überwiegend auf das deutsche 5. Sozialgesetzbuch, was den Beamten natürlich nicht geläufig ist (mir auch nicht 😂) Kann ich verstehen, dass man da abgewiesen wird - an beiden Orten. Die Versicherung will aber keine andere Bestätigung herausgeben. Ich hatte denen sogar ein Muster eines Standardformulars des Verbandes der Privatversicherer geschickt (sollten die eigentlich kennen), keine Reaktion darauf.Ansonsten bin ich mit der Versicherung seit 25 Jahren sehr zufrieden, aber in solchen Sondersituationen......
Für den Notfall habe ich bei 2 Maklern eine spanische Versicherung angefragt, welche die Anforderungen gerade so erfüllt, um die nach einem Jahr wieder zu kündigen, also nur für die Residencia. Meine deutsche PKV möchte ich aus verschiedenen Gründen behalten. Die Angebote lagen zwischen 1000 und 1200.- €/Jahr beide DKV), würde ich mir natürlich gerne ersparen.
In La Laguna zeigte man sich offen für eine beglaubigte Übersetzung meiner Police, das wäre eine andere Möglichkeit. Ob die allerdings durchgeht, ist fraglich weil der Vertrag eine jährliche Selbstbeteiligung beinhaltet - ist ja in dem Sinne nicht gleichwertig zur gesetzlchen spanischen, wenn auch vom Leistungsumfang ansonsten ganz erheblich umfangreicher.
Gibt es noch eine andere, legale Möglichkeit? Ich möchte hier sauber bleiben und mich an die gesetzlichen Anforderungen halten, auch wenn ich die manchmal wenig für sinnvoll halte (das geforderte Kapital z.B. ist ein Witz, das kann man in einer Woche locker auf den Putz hauen), aber das ist ja in Deutschland auch nicht anders. Ich will also z.B. keine Scheinfirma gründen, um mich irgendwie in das gesetzliche System reinzumogeln.
Freue und bedanke mich für jeden Tip!
Ich muss/möchte auch die Residencia beantragen, zuständig ist Nord, also PdlCoder LaLaguna. Von meiner PKV habe ich dazu einen Schrieb bekommen (sogar auf spanisch), der meinen Versicherungsschutz nachweisen soll. Leider verweist der ganz überwiegend auf das deutsche 5. Sozialgesetzbuch, was den Beamten natürlich nicht geläufig ist (mir auch nicht 😂) Kann ich verstehen, dass man da abgewiesen wird - an beiden Orten. Die Versicherung will aber keine andere Bestätigung herausgeben. Ich hatte denen sogar ein Muster eines Standardformulars des Verbandes der Privatversicherer geschickt (sollten die eigentlich kennen), keine Reaktion darauf.Ansonsten bin ich mit der Versicherung seit 25 Jahren sehr zufrieden, aber in solchen Sondersituationen......
Für den Notfall habe ich bei 2 Maklern eine spanische Versicherung angefragt, welche die Anforderungen gerade so erfüllt, um die nach einem Jahr wieder zu kündigen, also nur für die Residencia. Meine deutsche PKV möchte ich aus verschiedenen Gründen behalten. Die Angebote lagen zwischen 1000 und 1200.- €/Jahr beide DKV), würde ich mir natürlich gerne ersparen.
In La Laguna zeigte man sich offen für eine beglaubigte Übersetzung meiner Police, das wäre eine andere Möglichkeit. Ob die allerdings durchgeht, ist fraglich weil der Vertrag eine jährliche Selbstbeteiligung beinhaltet - ist ja in dem Sinne nicht gleichwertig zur gesetzlchen spanischen, wenn auch vom Leistungsumfang ansonsten ganz erheblich umfangreicher.
Gibt es noch eine andere, legale Möglichkeit? Ich möchte hier sauber bleiben und mich an die gesetzlichen Anforderungen halten, auch wenn ich die manchmal wenig für sinnvoll halte (das geforderte Kapital z.B. ist ein Witz, das kann man in einer Woche locker auf den Putz hauen), aber das ist ja in Deutschland auch nicht anders. Ich will also z.B. keine Scheinfirma gründen, um mich irgendwie in das gesetzliche System reinzumogeln.
Freue und bedanke mich für jeden Tip!
Kommentar