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    #1

    Nachweis private Krankenversicherung für Residencia

    Ich stehe mal wieder vor einem Problem:
    Ich muss/möchte auch die Residencia beantragen, zuständig ist Nord, also PdlCoder LaLaguna. Von meiner PKV habe ich dazu einen Schrieb bekommen (sogar auf spanisch), der meinen Versicherungsschutz nachweisen soll. Leider verweist der ganz überwiegend auf das deutsche 5. Sozialgesetzbuch, was den Beamten natürlich nicht geläufig ist (mir auch nicht 😂) Kann ich verstehen, dass man da abgewiesen wird - an beiden Orten. Die Versicherung will aber keine andere Bestätigung herausgeben. Ich hatte denen sogar ein Muster eines Standardformulars des Verbandes der Privatversicherer geschickt (sollten die eigentlich kennen), keine Reaktion darauf.Ansonsten bin ich mit der Versicherung seit 25 Jahren sehr zufrieden, aber in solchen Sondersituationen......

    Für den Notfall habe ich bei 2 Maklern eine spanische Versicherung angefragt, welche die Anforderungen gerade so erfüllt, um die nach einem Jahr wieder zu kündigen, also nur für die Residencia. Meine deutsche PKV möchte ich aus verschiedenen Gründen behalten. Die Angebote lagen zwischen 1000 und 1200.- €/Jahr beide DKV), würde ich mir natürlich gerne ersparen.

    In La Laguna zeigte man sich offen für eine beglaubigte Übersetzung meiner Police, das wäre eine andere Möglichkeit. Ob die allerdings durchgeht, ist fraglich weil der Vertrag eine jährliche Selbstbeteiligung beinhaltet - ist ja in dem Sinne nicht gleichwertig zur gesetzlchen spanischen, wenn auch vom Leistungsumfang ansonsten ganz erheblich umfangreicher.
    Gibt es noch eine andere, legale Möglichkeit? Ich möchte hier sauber bleiben und mich an die gesetzlichen Anforderungen halten, auch wenn ich die manchmal wenig für sinnvoll halte (das geforderte Kapital z.B. ist ein Witz, das kann man in einer Woche locker auf den Putz hauen), aber das ist ja in Deutschland auch nicht anders. Ich will also z.B. keine Scheinfirma gründen, um mich irgendwie in das gesetzliche System reinzumogeln.

    Freue und bedanke mich für jeden Tip!

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    #2
    Das mit der PKV und der Bescheinigung der Krankenkasse hat man bei mir bereits 2019 abgelehnt. Man bestand auf einer spanischen Krankenversicherung. Das ging früher wohl alles mal. Außerdem ist der Betrag an Guthaben den man nachweisen muß gestiegen. Das waren mal 3000€ und ist auf glaube ich 8000€ nach oben gegangen. Das wäre damals nicht das Problem gewesen aber die Krankenversicherung in Spanien wollte ich nicht. Man gut das ich es gelassen habe.

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      #3
      Also mir wurde erklärt, dass die Bescheinigung Folgendes enthalten muss (dann wäre aber alles OK):
      Daten des Versicherten
      Versicherungsnummer
      Wie lange besteht die Versicherung schon
      Bestätigung, dass die Versicherung zur Zeit ungekündigt ist
      Daten des Versicherers
      Übernahme notwendiger ambulanter und stationärer Kosten sowie Medikamente
      Unbefristete Gültigkeit der Deckung während der Vertragslaufzeit
      Gültigkeit explizit Spanien, besser noch Kanaren. EU reicht denen nicht 🤪

      Die Vorlage von Kontoauszügen, die die Zahlung der Beiträge z.B. während des letzten Jahres ausweisen, könnte im Zweifel hilfreich sein (hatte ich dabei), kann man ja filtern.

      Verweise auf irgendwelche EU-Regelungen oder deutsches Recht, im Zweifel sogar auf spanische Gesetze und Verordnungen sind wenig hilfreich, da sitzen Polizisten, keine Juristen. So wurde es mir bisher zumindest erklärt und wenn man sieht, wie das abläuft, kann man sich das auch vorstellen.

      Ich find's halt kurios: Mit ener spanischen KV und ein paar Euro auf dem Konto, die im Zweifel schnell ausgegeben sind, wenn sie einem überhaupt gehören (nach Verbindlichkeiten fragt keiner) ist alles Paletti. Wie man mit 5000 oder meinetwegen auch 8000 € dauerhaft auf der Insel leben will, wenn das alles ist, muss mir mal jemand erklären.
      Mit privater KV (bei mir seit 28 Jahren), eigenem, lastenfreiem Haus auf der Insel und ausreichend Liquidität wird befürchtet, man könne dem Staat auf der Tasche liegen. Den Grundgedanken verstehe ich ja durchaus, aber die Kriterien, die ihn sicherstellen sollen, sind wohl dezent daneben gesetzt. Ach - die EU ist schon was Feines 🤣

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        #4
        Ich denke die 183-Tage Grenze wird in den nächsten Jahren in der EU in weiten Teilen Geschichte sein. Die Wirklichkeit überholt gerade die Gesetzeslage. In der Pandemie hat Home-Office einen unglaublichen Schub bekommen. Plötzlich funktionieren Dinge die man vor 3-4 Jahren noch für völlig unmöglich gehalten hat. In den Bürojobs de keine zwingende Anwesenheit vor Ort erfordern wird der Ruf der Arbeitnehmer nach Arbeiten aus dem Ausland immer lauter und vehementer. In meine Blase würden vor allem die U30 und Ü50 zum erheblichen Teil umgehend ihre Koffer packen. Und wir haben jetzt und in den nächsten 5-8 Jahrendefinitiv einen Abeitnehmermarkt was die Stellen angeht. Die Arbeitgeber werden gerade in den besser bezahlten Berufen einfach mitziehen müssen, ob sie wollen oder nicht. - Nur um die Mitarbeiter zu halten oder zu bekommen. Dann wird dieser ganze Unsinn der Vergangenheit angehören.
        Denkbar wäre eine Angabe bei der Steuererklärung wie viele Tage man im Jahr in einem bestimmten EU-Land verbracht hat. Wird eine Grenze von über 100 Tagen überschritten (das ist dann kein Urlaub mehr) wird automatisch der 100-Tage-Anteil im Herkunftsland an das Gastland überwisen. Die Krankenversicherung wird im Rahmen der Zahlung des Herkunftslandes anerkannt. Sonst arbeitet plötzlich ganz Rumänien in Deutschland um die GKV abzugreifen. Ich denke das ist aber alles viel zu einfach. Das geht bestimmt viel, viel komplizierter.

        Sorry MiLe, das war irgendwie an deinem Thema vorbei.

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