Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und noch einen Führerschein hat, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat für den Umtausch bis zum 19. Juli 2022 Zeit. Und auch das nur, weil die ursprüngliche Frist (19. Januar) coronabedingt verlängert wurde, so der ACE. Danach wird das Dokument ungültig. Wer damit in eine Kontrolle gerät, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Zudem könne es laut ADAC im Ausland Probleme mit abgelaufenen Dokumenten geben
https://www.n-tv.de/ratgeber/Fuehrer...e23399711.html
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