Inscripción en el Registro Central de Extranjeros / modelo EX16 - Wer hat Erfahrung?

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Inscripción en el Registro Central de Extranjeros / modelo EX16 - Wer hat Erfahrung?

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    #1

    Inscripción en el Registro Central de Extranjeros / modelo EX16 - Wer hat Erfahrung?

    Hallo zusammen,

    Das aktuelle Dokument "Régimen de los ciudadanos comunitarios en Espa?a" des spanischen "Ministerio de Trabajo y Asuntos Sociales" schreibt folgendes Vorgehen für EU-Bürger, die sich in Spanen anmelden wollen, vor:


    "?Tengo qué hacer algún trámite cuando pretenda residir por un periodo superior a tres meses en Espa?a?

    En el plazo de tres meses contados desde la fecha de entrada en Espa?a, deberá Vd. solicitar personalmente ante la Oficina de Extranjeros (en su defecto, Comisaría de Policía correspondiente) de la provincia donde pretenda permanecer o fijar su residencia, su inscripción en el Registro Central de Extranjeros, en modelo oficial (EX16), adjuntando su pasaporte o Documento de identidad válido y en vigor (si dicho documento estuviera caducado, deberá aportar copia de éste y de la solicitud de renovación).

    Presentada su solicitud, y previo abono de la tasa correspondiente, se le hará entrega de un certificado de registro en el que constará su nombre, nacionalidad, domicilio, fecha de registro y Número de Identidad de Extranjero (NIE)."


    So wie es aussieht, kann bzw. soll man mit dem neuen "modelo EX16" ("Solicitud de Certificado de registro como
    residente comunitario ...") nicht nur die Eintragung ins Ausländerverzeichnis sondern auch die gleichzeitig NIE beantragen, d.h. man muss nicht erst die NIE beantragen (mit modelo de solicitud EX14 (das Formular wird im Dokument nirgends erwähnt)) und dann später in einem separaten Vorgang das "modelo EX16" abgeben.

    Da dies für mich relevant sein könnte, habe ich folgende Fragen an diejenigen, die schon Erfahrung mit dem EX16 gemacht haben (d.h. wer das Formular abgegeben und so erfolgreich die Eintragung in das Verzeichnis veranlasst hat) ...

    1. Hat jemand die Erfahrung schon gemacht, dass man mit dem modelo EX16 tatsächlich beides gleichzeitig beantragen kann?
    Oder wird noch auf Teneriffa vorab das alte EX14 verlangt?

    2. Wenn man mit dem EX16 die Eintragung ins Verzeichnis beantragt (mit oder ohne NIE), muss man seinen festen Wohnsitz irgendwie schriftlich nachweisen?
    Muss man, zum Beispiel, einen Mietvertrag oder gar "certificado de empadronamiento" (vom ayuntamiento) vorzeigen?
    Oder gibt man die Anschrift einfach ohne Nachweis im Formular an?

    Vielen Dank vorab für Euer Feedback.
    Was ich allerdings gerne vermeiden möchte, ist noch eine Debatte darüber, was die "Residencia" ist, ob sie abgeschafft wurde und so weiter und so fort ...
    Es geht mir weniger um die Theorie und eher um Eure praktischen Erfahrungen.
    Danke!

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    #2
    Ich hab das Modelo EX 16 vor mir liegen, ich will es Montag oder Dienstag abgegen.
    Allerdings hab ich die Residencia die jetzt auslaeuft und ich hab die N.I.E..
    Ich brauch nur noch ,6.80 Euro bezahlen, die Daten ausfuellen und vom Pass eine Kopie machen, und 1 Foto.
    Frag gerne aber nach ob bei Neuanmeldungen die n.i.e. mit dabei ist.
    http://de.youtube.com/user/gunanche

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      #3
      Zitat von Santana Beitrag anzeigen
      Frag gerne aber nach ob bei Neuanmeldungen die n.i.e. mit dabei ist.
      Ja, super, würde mich wirklich interessieren, was die da sagen. Danke.

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        #4
        Mach ich gerne, musst halt noch ein paar Tage warten
        ist ja jetzt Wochenende
        http://de.youtube.com/user/gunanche

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          #5
          Ich hatte beides nicht - sprich N.I.E und Registrierung.
          Bin zur Poilicia Nacional in Puerto de la Cruz gegangen, hab das Ding am Termin ausgefüllt, Passkopie,etc abgegeben und mich dann mit einer Zahlungsanweisung von der Dame zur Bank begeben. 6,80 ? eingezahlt, bin zurück und habe beides in einem bekommen.

          War also registriert und auf dem Zertifikat war auch meine N.I.E. zugeteilt.

          In Puerto brauchte ich keinen Nachweis über den Wohnsitz, dieses wird aber scheinbar variabel gehandhabt. In LaLaguna musste ein Bekannter von mir die Meldebescheinigung auch kopieren. Hängt vielleicht von der Laune des Beamten ab ob sie sie sehen wollen, keine Ahnung. Kann mir vorstellen das man sie normalerweise braucht. Ob es 2009 eine Änderung gab - no lo sé

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            #6
            Danke für die Auskunft, scchh.

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