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    #1

    Pension in der EU

    wie ist das eigentlich?
    wenn ich nach tf komme dann hab ich wenn ich mal die pension erlebe
    in 3 ländern in die kasse eingezahlt.
    D, Ö und ES
    wie funktioniert das dann?
    bekomme ich aus jedem land etwas, oder wird das dann in einem land zusammengefasst?
    hat vielleicht jemand von euch auch diese konstelation?


    danke für euer fundiertes wissen das ihr uns zur verfügung stellt.
    Meine Kochrezepte

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    #2
    Hola Cookie,
    ich bekomme ja auch zwei Renten einmal aus Deutschland und einmal aus Spanien.Meine Rente aus Spanien läuft über Madrid/Gran Canaria.
    Es hat sich für mich soweit verändert das jetzt Spanien mein erster Wohnsitz ist das liegt aber mit der Rheinprovinz zusammen worüber meine Rente läuft(werde als Deutscher in Deutschland als Ausländer geführt).
    Es ist kompliziert aber damit habe ich nichts zu tun.Bekomme immer Pünktlich mein Geld von Spanien aus überwiesen.Wie es in Österreich läuft kann ich dir nicht sagen ich brauchte nur meine Unterlagen wie Arbeitsbescheinigung vom spanischen Arbeitsamt wie von der Seguridad Social bei der Rheinprovinz abgeben und der Rest haben sie gemacht und es hat nicht lange gedauert.
    Ich hoffe ich konnte dir soweit Auskunft geben.
    Für dich läuft es soweit das Du wenn Du Rente aus Deutschland haben möchtest dann geht alles über die Rheinprovinz.Von Spanien aus läuft es über Madrid/Gran Canaria.Die Rente bekommst Du dann dahin überwiesen wo Du dann schließlich als Rentner lebst.
    Saludos Patrick
    Zuletzt geändert von PATI; 12.11.2008, 10:18.

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      #3
      du kriegst von allen drei ländern was überwiesen.

      hab grad mit halbem ohr ein telefonat
      über einen fall D + CH + I mitbekommen ...

      alles gute, peter.

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        #4
        Die Rente reichst du im Normalfall bei der Sozialversicherung des Landes ein wo du lebst, zumindest wenn es sich um europäische Renten handelt.

        So sieht der Rentenantrag in Spanien wenn man auch Zeiten in anderen Ländern zurückgelegt hat derzeit aus: http://www.seg-social.es/stpri00/gro...ario/34914.pdf

        Unter Punkt 4 werden alle zurückgelegten Zeiten, unabhänig in welchem Land, aufgezählt.
        Wenn andere EU-Länder dort aufgezählt werden, dann leitet die spanische Sozialversicherung einen entsprechenden Antrag an die jeweiligen Länder weiter. Diese wiederum antworten der spanischen Sozialvers. und diese schickt es dir dann zu.

        Selbst wenn du in Spanien noch über das 65. Lebensjahr hinaus arbeitest und du deshalb in Spanien noch nicht rentenberechtigt bist, sehr wohl aber z.B. in Deutschland, dann musst du auf dem Antrag unter Punkt 11 ankreuzen, dass du die Rente für z.B. Spanien "aplazar" tust. Dann bearbeitet die spanische Sozialvers. deine restlichen Renten genauso wie wenn du auch gleichzeitig die spanische beantragt hättest.
        Wenn du dann irgendwann auch in Spanien definitiv aufhörst zu arbeiten und somit rentenberechtigt bist, dann musst du erneut einen Antrag abgeben, nur für die spanische Rente.

        Eine weitere Kleinigkeit, die dem einen oder anderen schon mächtige Kopfschmerzen bereitet hat, wenn er plötzlich keine Rente mehr aus einem anderen Land wie das wo er wohnt bekommt. Wenn du z.B. in DE wohnen würdest und eine spanische Rente bekommst, dann musst du einmal im Jahr der spanischen Sozialvers. Beweisen dass du noch lebst. Das gleiche passiert umgekehrt: Wenn du in ES lebst und DE zahlt eine Rente, schickt dir DE ein Schreiben wie du ihnen einmal pro Jahr nachweisen musst, dass du noch lebst. Da diese Schreiben gerne verloren gehen, sollte man immer ein bisschen im Auge behalten wann ein Jahr vorbei ist um, wenn keine Benachrichtigung angekommen ist telefon. Mit der jeweiligen Behörde Kontakt auszunehmen und sich zu erkundigen wie und wann man dies am Besten macht.

        Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass man wenn in die Nähe des Rentenalters kommt oder auch vorher eine Kontenklärung bei der deutschen Sozialversicherung machen sollte. Wenn die bei Eingang des Schreibens der spanischen Sozialvers. noch nicht gemacht ist, verzögert sich die Rentensache in DE ganz erheblich und zwar deshalb weil DE dann zuerst diese Kontenklärung durchführt.
        Zuletzt geändert von ; 12.11.2008, 12:38.

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          #5
          Ich musste gar nichts beantragen das hat die Rheinprovinz alles von sich aus gemacht.Das einzige was ich jedes Jahr nach Spanien schicken muss ist eine Lebensbescheinigung das war alles.
          Die ganzen Papiere aus Spanien haben nicht mal einen Monat gedauert da ist Madrid sehr schnell und absolut hilfsbereit wenn man fragen hat.
          Jedes Jahr bekomme ich sogar eine Rentenerhöhung und sonder Zahlungen.
          Saludos Patrick

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            #6
            Zitat von Patrick.G Beitrag anzeigen
            Ich musste gar nichts beantragen das hat die Rheinprovinz alles von sich aus gemacht.Das einzige was ich jedes Jahr nach Spanien schicken muss ist eine Lebensbescheinigung das war alles.
            Die ganzen Papiere aus Spanien haben nicht mal einen Monat gedauert da ist Madrid sehr schnell und absolut hilfsbereit wenn man fragen hat.
            Jedes Jahr bekomme ich sogar eine Rentenerhöhung und sonder Zahlungen.
            Saludos Patrick
            Richtig die spanische Rente geht schnell, denn hier geht die Behörde davon aus, dass sie alle Daten des Bürgers komplett hat während DE nochmal nachfragt (Kontenklärung) ob nicht evtl. Lücken die im Lebenslauf sind doch noch irgendwie zu schliessen sind. Wer mit der Berechnung der spanischen Rente nicht einverstanden ist muss Einspruch einlegen (Es wird also mit dem Bürger nichts vorab geklärt).

            Das mit den Extrazahlungen ist nur Augenwischerei. Bei der spanischen Rentenberechung kommt ein zustehender Jahresbetrag heraus und kein Monatsbetrag. Ob ich nun diese Jahressumme durch 12 od. 14 Zahlungen vornehme, die Gesamtsumme bleibt gleich. Ich vermute, dass hat damit zu tun, dass die nichtselbstständigen Arbeiter während ihres Arbeitslebens jährlich 12 Monatslöhne plus 2 Extrazahlungen bekommen und vermutlich machen sie es deshalb so weiter.
            Zuletzt geändert von ; 12.11.2008, 13:05.

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              #7
              hallo patrick,

              ich tippe mal, dass du eine berufsunfähigkeitsrente bekommst...........oder nicht ?

              vielleicht liegt das daran ?

              lG
              brujita

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                #8
                Ja richtig ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente.
                Das kann natürlich sein das es so ist.Ich kann nur von mir Berichten wie es bei mir war.Es wird wohl bei jedem anders gehandhabt.

                Ich habe nur ein Schreiben das ich diese Rente mein restliches Leben bekomme und sie wird jedes Jahr erhöht.
                Wie ers jetzt genau berechnet wird kann ich dir nicht sagen.
                Saludos Patrick

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                  #9
                  Beruhigend ist auf jeden Fall, dass jene Jahre, in denen in einem anderen EU-Land RV- (oder gleichwertige)Beiträge abgeführt wurden, bei den jeweiligen Anwartschaftszeiten berücksichtigt werden.

                  Das ist für jene Rentenarten von großer Bedeutung, für die es Mindestanwartschaften gibt.

                  Wie es bei den Schweizern aussieht (sind ja auch immer viele Schweizer in den Kanaren-Foren), weiß ich leider nicht. Für Schweizer bzw. die Schweiz gelten häufig Sonderregelungen, die eine Quasigleichstellung mit EU-Bürgern bedeuten.

                  claudia
                  Zuletzt geändert von ; 12.11.2008, 18:55.

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