6 Monate Gefängnis bei deutschem Führerschein ?

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    #1

    6 Monate Gefängnis bei deutschem Führerschein ?

    Habe eben gelesen, daß in Spanien nur noch der EU-Führerschein anerkannt wird (nicht mein Grauer) und Fahren ohne Fahrerlaubnis mit 6 Monaten Haft bestraft wird.

    Leider habe ich keine Reiserücktritsversicherung und nur noch 2 Tage (keine 8 Wochen für die Ausstellung eines EU-Führerscheines) bis die Fähre geht.

    Was mache ich jetzt nur ??

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    #2
    mit dem bus (guagua) fahren?

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      #3
      wo haste denn das gelesen, die Info ist falsch.
      Grauer u. Rosa Führerschein sind Gültig.

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        #4
        genau, unwissender, Benji0815 hat recht.
        alles weitere steht hier:

        http://www.barcelona.diplo.de/Vertre...erty=Daten.pdf

        übrigens steht da auch drin, dass für residenten
        ab dem moment der niederlassung in spanien
        die spanische regelung für erneuerung der führerscheine
        (z.b. alle fünf jahre) gilt!

        alles gute!

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          #5
          Wohnmobil

          Zitat von peterseth Beitrag anzeigen
          mit dem bus (guagua) fahren?
          Die Antwort verstehe ich nicht ganz, ich habe natürlich eine Fähre gebucht, weil ich mit dem KFZ komme.

          Wenn aber die Antwort bedeutet, daß man mit dem normalen grauen Führerschein (mit dem man ja überall auf der Welt, egal ob USA oder Kanada oder sonst wo fahren darf) innerhalb der EU (geanauer Spaniens) wirklich nicht mehr fahren darf, sondern für 6 Monate inhaftiert wird, werde ich wohl bei nahezu Totalausfell der Reisekosten, die Reise stornieren müssen ?

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            #6
            Sorry, da haben sich die Antworten zeitlich überschnitten.

            Habe gelesen, das Gesetz ist seit Mai 2008 in Kraft.

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              #7
              Wo hast Du das denn gelesen? Vielleicht solltest Du uns die Quelle mitteilen, falls es diese überhaupt gibt (wovon ich nicht ausgehe...) , damit wir alle diesen Schwachsinn mitlesen können und uns allesamt darüber amüsieren können

              claudia

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                #8
                Stimmt das also gar nicht ????

                Hab's wiedergefunden (s.u.) Bin jetzt doch verunsichert. Kann ja sein, daß das neue Gesetz vom Mai bisher nur die Polizisten kennen?
                Wird der normale Führerschein nun seit Mai per Gesetz nicht mehr anerkannt, oder ist das Gesetz unten nur ein Scherz. Die Staraßenverkehrsbehörde hier wird sich mit den spanischen Gesetzen wohl auch nicht auskennen, oder sollte ich morgen mal beim spanischen Konsulat anrufen, oder wo?
                Neue spanische Führerscheinregelung seit Mai 2008. Für Autofahrer in Spanien traten ab Mai 2008 einige Neuregelungen in Kraft. Fahren ohne Führerschein wird nicht mehr mit einer Geldbusse, sondern mit bis zu 6 Monaten Haft geandet. Gültig sind nur noch der EU Scheckkarten- oder der spanische Führerschein. Der alte rosa oder graue Führerscheinlappen wird nicht mehr anerkannt. Dies gilt auch für Touristen. Residenten die noch im Besitz des rosa Führerscheins sind, haben die Möglichkeit sich umgehend beim Trafico zu registrieren bzw. den Schein umschreiben zulassen. Obligatorisch ist von nun an die periodisch vorgeschriebene Tauglichkeitsuntersuchung.

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                  #9
                  Sehr trollig . Und gleich 6 Monate Gefängnis!

                  claudia
                  Zuletzt geändert von ; 26.10.2008, 22:45.

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                    #10
                    wenn du, unwissender, die quelle dieses zitats angibst,
                    dann kann man vielleicht etwas über die glaubwürdigkeit sagen ...

                    wenn deine info von hier stammt:

                    http://lapalma7.blogspot.com/2008/05...lung-seit.html

                    dann gilt erstens: das ist irgendein blogger, der seine interpretation angibt.
                    und der sofort auch mit gegenstimmen konfrontiert wird.

                    auch der dort antwortende nutzer "Rechtsservice Spanien" kommt - nach mehreren winkelzügen - zu dem schluss, dass du als einwanderer "3 bis 6 monate" zeit hast, deinen führerschein z.b. auf einen EU-führerschein umzuschreiben ...

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                      #11
                      eigentlich sollte das ja der deutsch honorar-konsul auf teneriffa wissen - oder?

                      auf: http://www.honorarkonsul-teneriffa.d...cheinrecht.htm

                      steht allerdings nur der stand vom dezember 2004 ...

                      entweder der gilt noch (was aber den aussagen des oben erwähnten "Rechtsservice Spanien" widersprechen würde), oder er wurde nur nicht upgedated ...

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                        #12
                        Hallo unwissender!

                        so ganz verstehe ich deine Unwissenheit nicht. Dort wo du das Zitat herauskopiert hast, steht als nächster Kommentar ( seit Mai 08 ) folgendes Statement von der Chefredakteurin Susanne Bernard von lanzarore37Grad :


                        Es ist zwar richtig, dass zum 1. Mai 2008 die spanischen Verkehrsgesetze aktualisiert wurden bzw. neue hinzu kamen, aber es ist absolut falsch, dass mit dieser neuen Gesetzgebung in Spanien die alten deutschen Führerscheine nicht mehr gültig sein sollen!
                        Deutsche Führerscheine sind innerhalb der gesamten EU gültig! Daran hat sich nichts geändert. Das gilt nach wie vor, ganz egal wie alt der Führerschein ist und welche Farbe er hat!
                        Aber: Trotz deutschem Führerschein unterliegen Resindenten , und zwar alle ausländischen Resindenten Spaniens! - hier in Spanien der spanischen Verkehrsgesetzgebung! Das bedeutet zum Beispiel: Man muß ab einem bestimmten Alter regelmäßig zur Augenkontrolle und auch zur Fahrtauglichkeitsprüfung und die spanische Polizei kann ausländische Führerschein bei entsprechenden Vergehen selbstverständlich entziehen. Dies ist übrigens nicht neu, sondern gilt schon seit langem und auch umgekehrt unterliegen spanische Bürger in Deutschland der deutschen Straßenverkehrsordnung. EU-Bürger die in Spanien als Touristen unterwegs sind können innerhalb der gesamten EU selbstverständlich mit Ihrem Heimat-Führerschein Auto fahren.

                        Über die genaue rechtliche Lage bzgl. der Fahrerlaubnis deutscher Staatsbürger die in Spanien leben hat das Magazin Lanzarote37° (www.lanzarote37.net) ausführlich geschrieben.
                        Also bitte, bitte, wenn jemand Informationen über Gesetzte bzw. Gesetzesänderungen ins Netzt stellt, dann bitte ganz genau recherchieren und unbedingt die Quelle angeben.
                        Liebe Grüße, Susanne Bernard, Chefredaktion Lanzarote37°, www.lanzarote37.net

                        Quellen:

                        http://lapalma7.blogspot.com/2008/05...lung-seit.html
                        .



                        http://portfolio.fotocommunity.de/gm1

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                          #13
                          ( er kann es auch von hier haben:

                          http://www.lapalma1.info/2.html

                          das ist der gleiche text - aber ohne weitere antworten oder kommentare)

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                            #14
                            Zur Sicherheit den Gesetzestext der EU-Komission zur Gültigkeit des Führerscheins in der EU auf spanisch von hier http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fue...7#atcm:8-65127 ausdrucken und dem Polizisten zeigen. Nix mit Knast

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                              Hallo zusammen!

                              Abbei nun mal was amtliches. Entnommen von der HP des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

                              Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
                              Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt (Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).

                              Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.

                              Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.

                              Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (grau oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.


                              Allerdings konnte ich dort auch lesen das der deutsche Führerschein in den USA evtl. nicht akzeptiert wird.

                              Begründung: Deutschland ist Unterzeichnerstaat des internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.April 1926; die Vereinigten Staaten von Amerika sind diesem Abkommen jedoch nicht beigetreten. Dagegen sind die USA dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 19.September 1949 (United Nations Convention on Road Traffic) beigetreten, während Deutschland dieses nicht unterzeichnet hat und dies auch nicht zu ratifizieren beabsichtigt.
                              Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass deutsche Fahrerlaubnisse in den USA in rechtlicher Hinsicht lediglich geduldet werden. Die US-Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Anerkennung des deutschen Führerscheins durch die verfassungsmäßig zuständigen Behörden der amerikanischen Bundesstaaten. Diese legen im Rahmen eines eigenen Führerscheinrechts fest, ob und wie lange in dem jeweiligen Bundesstaat ein Fahrzeug mit einer ausländischen Fahrerlaubnis geführt werden darf.

                              Ich hoffe damit konnte ich helfen.

                              Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet...

                              ...der Andreas

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                                Hallo an Alle die zufällig Bescheid wissen - hier tummeln sich ja viele mit guten Fachwissen!

                                Wir haben einen EU-Führerschein, aber dort sind einige Einschränkungen in der Spalte 12.
                                (Eine Zeile 12 gibt es auch noch ???)
                                Auch bei den zusätzlichen Punkten 13. und 14. (10.) kennen wir nicht die Bedeutung.

                                Führerschein EU.jpg

                                Also nur wenn jemand weiß was diese Zahlen bedeuten könnt ihr gerne antworten.
                                Sonst suche ich selber und mach mich schlau...

                                Danke für eure vorhandenen Antworten,
                                Eure Plaza

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                                  hab was gefunden:

                                  http://formulare.bayern.de/bw/L19070...hrerschein.pdf

                                  http://www.insurancestation.de/makle...rerschein2.pdf

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                                    Hallo Plaza!

                                    Hast ja schon selbst alles gefunden. Halt, fast alles. In deinen Link´s steht nichts über Ziffer 13.
                                    13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedsstaaten bei Verlegung des Wohnortes dorthin.

                                    Viele Grüße der Andreas.

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                                      Hallo Andreas K.

                                      Wie aufmerksam von Dir, ist mir gar nicht aufgefallen!
                                      Vielen Dank, nochmal.

                                      Grüße von der Plaza

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                                        #20
                                        Zitat von unwissender Beitrag anzeigen
                                        Hab's wiedergefunden (s.u.) Bin jetzt doch verunsichert. Kann ja sein, daß das neue Gesetz vom Mai bisher nur die Polizisten kennen?
                                        Wird der normale Führerschein nun seit Mai per Gesetz nicht mehr anerkannt, oder ist das Gesetz unten nur ein Scherz. Die Staraßenverkehrsbehörde hier wird sich mit den spanischen Gesetzen wohl auch nicht auskennen, oder sollte ich morgen mal beim spanischen Konsulat anrufen, oder wo?
                                        Sollten sowas dann nicht auch die Autovermietungen wissen? Ich habe nämlich nur den rosa Lappen und hatte keinerlei Probleme.
                                        Zuletzt geändert von ; 07.11.2008, 23:00.

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