Führerscheinummeldung, -anmeldung, -umtausch, oder -??

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Führerscheinummeldung, -anmeldung, -umtausch, oder -??

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    #1

    Führerscheinummeldung, -anmeldung, -umtausch, oder -??

    hallo zusammen,
    ich hätte jetz mal ne frage die mir irgendwie keiner so richtig beantworten kann... jeden den ich hier auf der insel frage weiss was anderes und irgendwie weiss aber doch keiner was! hoffentlich find ich hier endlich mal paar brauchbare informationen!

    also immer wieder hört man, dass man wenn man hier lebt und ein eigenes auto angemeldet hat,man seinen führerschein bei der trafico eintragen bzw anmelden muss,andere sagen man müsse seinen deutschen führerschein abgeben und bekäme dafür einen spanischen führerschein...andere wiederum sagen,dass dies laut europäischem gerichtshof nicht mehr nötig sei und aber das deutsche honorarkonsulat meint man solle es tun...mmmmh...und letztens hab ich in ner zeitung gelesen,dass es ab dem 1 mai 2008 dringenst empfohlen oder sogar befohlen sei....

    weiss da jemand was konkretes?? was kostet der spass,brauch ich ein ärztliches zeugnis,wieviel passfotos brauch ich,welche unterlagen muss ich mitnehmen und und und.....hab nämlich echt kein bock auf "bullenstress" hier!

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    #2
    du musst deinen deutschen führerschein weder abgeben noch registrieren noch ummelden.
    das steht auch auf der website des deutschen honorarkonsuls in einer mitteilung, die als fenster aufklappt wenn du das thema führerschein anclickst.
    (link zu diesem fenster leider nicht möglich, sonst hätte ich es gemacht)

    forumsmitglied brainstorme hat neulich auch dazu etwas geschrieben.
    es gibt ein spanisches dekret von 2006, in dem von "freiwilligkeit" der registrierung die rede ist.

    fünf jahre nach deiner polizeilichen anmeldung als resident greift allerdings die europäische gleichbehandlungsklausel, nach der du dann in spanien verpflichtet bist ab einem bestimmten alter den nachweis einer ärztlichen untersuchung auf fahrtauglichkeit mitzuführen (siehe auch o.g. fenster).

    gute fahrt!

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      #3
      Was Ullrich schreibt ist richtig, leider ist es bei einigen Polizisten noch nicht angelangt, sie sind immer noch der Meinung das man den Fuehrerschein registrieren muss.
      Sie versuchen es immer wieder, verhaengen sogar saftige Multas.
      http://de.youtube.com/user/gunanche

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        #4
        Führerschein und Residente

        Hallo,
        Also die Eintragung ist mit königlichem Dekret vom 30. Mai 1997 unter der Nummer 772 in Spanien als Verpflichtung für Residente erklärt und danach mit dem vom 27. Januar 2006, Nummer 62 aufgrund eines Gerichtsbeschlusses der EU vom 9 September 2004 abgeändert worden, da man sich der EU angleichen musste und diese Verfügung dagegen verstossen hat.

        ALSO danach heißt es nicht mehr "obligatorische Eintragung", es ist seither eine "freiwillige Eintragung" beim entsprechenden Verkehrsamt. Obwohl die Polizei, bei Residenten -auch wenn sie keine Eintragung haben, den Fahrtauglichkeitstest verlangen kann.

        Möchtest Du diese Eintragung machen - dann brauchst Du das Antragsformular, INSCRIPCIÓN DEL PERMISO DE CONDUCCIÓN DE PAISES DE LA UNIÓN EUROPEA; das bekommst Du bei Tráfico,
        Kostenbeitrag 7,60?,
        Pass oder Ausweis - Original u. 1 Kopie
        Residenzia 7 Zertifikat Eintragung der Ausländer-Polizei - Original u. 1 Kopie
        Führerschein - Original u. 1 Kopie
        Foto 32 x 25 mm / wenn der Führerschein bereits Kartenformat hat

        Dann muss man aber die ärztlichen Tests( je nach Alter) machen - die in Deutschland noch/bzw. teilweise, kommt auf den Führerschein an, nicht verpflichtend sind. Weitere Einzelheiten dazu auf der Seite des Honorarkonsuls.

        Viel Glück.

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