Wir leben bisher dauerhaft auf Teneriffa, als Residenten (mit Rente und selbstgenutztem Grundbesitz) steuerpflichtig (Modelo 100). Aus Altersgründen planen wir, zukünftig nur noch im Winter einen Aufenthalt für ca. 5 Monate auf Teneriffa, und 7 Monate in Deutschland.
Die Frage die sich stellt, wie handhabt man das mit der An-und Abmeldung bei der Gemeinde (Empadronamiento) und wie mit dem Registereintrag bei der Ausländerpolizei, also mit der „sogenannten“ Residencia.
Muss man sich immer jeweils abmelden, wenn man hier nach 5 Monaten die Insel wieder verlässt und dann wieder alles neu anmelden, wenn man wieder einreist? Es gibt ja die Verpflichtung, dass man sich nach 3 Monaten Aufenthalt als Resident ins Ausländerregister anmeldet.
Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Das betrifft doch eigentlich viele Überwinterer hier.
Die Frage die sich stellt, wie handhabt man das mit der An-und Abmeldung bei der Gemeinde (Empadronamiento) und wie mit dem Registereintrag bei der Ausländerpolizei, also mit der „sogenannten“ Residencia.
Muss man sich immer jeweils abmelden, wenn man hier nach 5 Monaten die Insel wieder verlässt und dann wieder alles neu anmelden, wenn man wieder einreist? Es gibt ja die Verpflichtung, dass man sich nach 3 Monaten Aufenthalt als Resident ins Ausländerregister anmeldet.
Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Das betrifft doch eigentlich viele Überwinterer hier.
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