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    #1

    Rentenbesteuerung

    mir wurde mitgeteilt, das man steuern auf rente zahlen muss, wenn man nach dem jahre 2015 in altersrente ging . alle vor dem jahr 2015 seien steuerfrei . zählt das nur ffür die altersrente, oder kann man auch die erwerbsminderungsrente dazu rechnen?
    Liebe Gruesse Sabine

    Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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    #2
    Sabine,
    du musst sowohl deine Erwerbsminderungsrente als auch eine Altersrente versteuern,
    Jegliche Einnahmen sind zu versteuern! ( auch wenns bei der Rente nicht einsehbar ist)

    Wärest du in Deutschland geblieben würden Teile deiner Gesamteinnahmen Steuerfrei bleiben, in Spanien gibt es den Freibetrag leider nicht.
    (Hattest du nicht schon mal gefragt?)
    Da du dauerhaft in Spanien lebst (183 Tage Regelung) ist für die Steuer NUR Spanien zuständig
    Zuletzt geändert von windus1947; 18.10.2020, 17:06.
    Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

    Gruß Günter

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      #3
      Hallo Sabine,

      die Besteuerung der Rente entfällt nur bei sehr geringem Einkommen.
      Egal wann du in Rente gegangen bist.

      Wo überall du steuerpflichtig bist hängt von deinem Status ab.

      Grüsse
      Anton

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        #4
        Selbstverständlich gibt es auch einen Steuerfreibetrag in Spanien. Der liegt so etwa bei 12.000 Euro. Miete ist tw abzugsfähig. Bei Körperbehinderungen den Grad feststellen lassen. Ich gehe selber zur Erklärung zum Finanzamt. Man war da sehr zuvorkommend.

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          #5
          da Sabine auf Teneriffa lebt aber eine Deutsche Rente mit Erwerbsminderung bezieht steht sie sich möglicherweise in Spanien schlechter als in Deutschland.
          In Deutschland zählt das Jahr des ersten Rentenbezugs.
          wer 2005 in Rente ging dem wurden von seiner Rente nur 50 % als Einkommen angerechnet
          (https://www.deutsche-rentenversicher...ente_node.html)

          Dazu kommt der persönliche Freibetrag für Deutschland 2020 von 9408.- € (Einzelperson!)

          (https://www.finanz-tools.de/einkomme...betrag-tabelle)

          Die Rechnung für Spanien kenne ich nicht, da wäre ein Besuch beim Finanzamt empfehlenswert, wie Dropout schrieb.
          Nur kümmern muss man sich, da Sabine nicht gerade neu auf Teneriffa lebt.
          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

          Gruß Günter

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            #6
            Hier gibts ja auch deutsche Rentenberater, zumindest las ich das mal vor einiger Zeit.
            ...

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              #7
              danke. habe einen steuerberater hier genommen . habe 5 jahre benötigt um meine behinderung bescheinigen zu lassen. nun versuche ich in deutschland meine steuern zu zahlen. dort bin ich mit 100% anerkannt. hier nur zu 83% , aber die bescheinigung dafür bekam ich vor einer woche . in den 5 jahren wartezeit sind mehrfach meine unterlagen verschwunden, so das ich eine steuerermässigung nicht geltend machen konnte .
              Liebe Gruesse Sabine

              Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                #8
                Zitat von Sabine Beitrag anzeigen
                nun versuche ich in deutschland meine steuern zu zahlen. dort bin ich mit 100% anerkannt.
                Das Steuerrecht ist aber kein Wunschkonzert, zahle dort meine Steuer wo ich es günstiger bekomme!
                --
                Deutsch-spanisches Doppelbesteuerungsabkommen
                Der Art.19 des Doppelbesteuerungsabkommens besagt:
                Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.Daraus folgt, dass der Wohnsitzstaat die Rente besteuert, und damit der Altersrentner, der aus Deutschland eine Rente bezieht, aber in Spanien dauerhaft lebt und seinen Lebensabend verbringt, dort steuerpflichtig ist.

                Im Absatz 2 des Art.19 gilt dann aber, dass Spanien kein Besteuerungsrecht hat, wenn es um sogenannte Beamtenpensionen geht oder andere Vergütungen, die vom Bund oder den deutschen Bundesländern bezahlt werden, also in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

                Darunter fallen nicht nur Beamtenpensionen, Leistungen an Richter und Soldaten, sondern auch anderer nicht hoheitlich Tätiger, die vom Staat bezahlt werden.

                Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragstaat und einem Land oder einer ihrer autonomen öffentlichen Einrichtungen, örtlichen Behörden oder örtlichen Verwaltungen unmittelbar oder aus einem von ihnen errichteten Sondervermögen für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.

                Hinzukommt das Kassenstaatsprinzip und die Regelungen der beschränkten Einkommensteuerpflicht aus Art.49 Abs 1. Nr.4 ESTG und letztlich die Optionsmöglichkeit nach Art.1 Abs.3 ESTG der 90% Regelung, auf die deutsche Einkommensbesteuerung freiwillig zu optieren.

                Eine Einzelfallberatung ist in jedem Fall zu empfehlen, da Untätigkeit eine Steuerveranlagung zur Folge haben kann, die nicht gewollt war, und möglicherweise hätte abgewendet werden können.
                https://steuerberaterspanien.com/bes...e_spanien.html
                Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                Gruß Günter

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                  #9
                  Zitat von Sabine Beitrag anzeigen
                  danke. habe einen steuerberater hier genommen . habe 5 jahre benötigt um meine behinderung bescheinigen zu lassen
                  Ernsthaft 5 Jahre?

                  Ein Bekannter geht gerade seinem Antrag nach, den er vor 2 Jahren gestellt hat. Er hatte bislang aber auch nicht interveniert.

                  Hattest Du mal versucht, den Prozess zu beschleunigen?

                  Die ärztliche Untersuchung liegt bei dem Bekannten schon seit 2 Jahren vor und ist eigentlich eindeutig. Aber jetzt wartet er auf die Aufforderung, zu einer Einstufung zu gehen. Unglaublich...
                  ...

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                    #10
                    Ich habe selbst in Erfahrung gebracht, wenn ein Antrag hier länger wie ein Jahr anliegt, hat man das Recht innerhalb einer Woche angenommen zu werden. Das Amt gegenüber vom Afrikanischen Markt.

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                      #11
                      Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
                      Das Steuerrecht ist aber kein Wunschkonzert, zahle dort meine Steuer wo ich es günstiger bekomme!
                      --
                      Deutsch-spanisches Doppelbesteuerungsabkommen
                      Der Art.19 des Doppelbesteuerungsabkommens besagt:
                      Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.Daraus folgt, dass der Wohnsitzstaat die Rente besteuert, und damit der Altersrentner, der aus Deutschland eine Rente bezieht, aber in Spanien dauerhaft lebt und seinen Lebensabend verbringt, dort steuerpflichtig ist.

                      Im Absatz 2 des Art.19 gilt dann aber, dass Spanien kein Besteuerungsrecht hat, wenn es um sogenannte Beamtenpensionen geht oder andere Vergütungen, die vom Bund oder den deutschen Bundesländern bezahlt werden, also in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

                      Darunter fallen nicht nur Beamtenpensionen, Leistungen an Richter und Soldaten, sondern auch anderer nicht hoheitlich Tätiger, die vom Staat bezahlt werden.

                      Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragstaat und einem Land oder einer ihrer autonomen öffentlichen Einrichtungen, örtlichen Behörden oder örtlichen Verwaltungen unmittelbar oder aus einem von ihnen errichteten Sondervermögen für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.

                      Hinzukommt das Kassenstaatsprinzip und die Regelungen der beschränkten Einkommensteuerpflicht aus Art.49 Abs 1. Nr.4 ESTG und letztlich die Optionsmöglichkeit nach Art.1 Abs.3 ESTG der 90% Regelung, auf die deutsche Einkommensbesteuerung freiwillig zu optieren.

                      Eine Einzelfallberatung ist in jedem Fall zu empfehlen, da Untätigkeit eine Steuerveranlagung zur Folge haben kann, die nicht gewollt war, und möglicherweise hätte abgewendet werden können.
                      https://steuerberaterspanien.com/bes...e_spanien.html
                      das finanzamt in deutschland hat mich selber gefragt, ob ich meine steuern nicht in deutschland zahlen will. es sei möglich, auch wenn ich hier in teneriffa wohne. meine vollen beiträge zur krankenkasse , sowie den zusatz zur krankenkasse muss ich sowie so in deutschland begleichen. nun lasse ich mich überraschen was daraus wird.
                      Liebe Gruesse Sabine

                      Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                        #12
                        @Sabine
                        die Krankenkassenbeiträge sowie den Zusatzbeitrag wird dir ja gar nicht erst ausgezahlt sondern von der Rente einbehalten.
                        Für den Fall das du die Jahre wo du schon auf Teneriffa lebst und Steuerpflichtig bist in Deutschland Steuern bezahlt haben solltest, solltest du die Unterlagen gut aufbewahren, falls sich die Hacienda bei dir meldet
                        (Das spanische Finanzamt hat bis zu 4 Jahre Zeit, unterschlagene Steuern nachträglich einzutreiben, verbunden mit hohen Nachzahlungen und Strafgebühren.)

                        Wichtig

                        Für Menschen, die vor 2015 in Rente gehen, ändert sich nichts. Sie brauchen ihre Rente auch künftig nur in Spanien zu versteuern und deswegen in Deutschland keine Steuererklärung abzugeben. Dies sollten Sie wissen, wenn Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten.

                        Lies mal hier - falls das für dich zutrifft?:
                        https://www.buhl.de/steuernsparen/sp...enbesteuerung/
                        Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                        Gruß Günter

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