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    #1

    Renta vitalicia

    Wir haben eine Immobilie in Deutschland mit Gewinn verkauft (wie der allerdings berechnet wird, ist abenteuerlich) und müssen diesen Gewinn hier versteuern mit etwas mehr als 22%. Laut Steuerberater kann man diese Steuer auf knapp 1/3 des Betrages senken, wenn man einen größeren Teil des Verkaufspreises in einem Renta-vitalicia-Vertrag anlegt, also so eine Art Leibrente. Der bringt zwar im Augenblick auch keine Zinsen, hat aber diesen steuerlich interessanten Aspekt. Hat jemand unter Euch Erfahrungen mit diesem Produkt, Empfehlungen, Warnungen ?
    Dle mit den lautesten Meinungen haben meistens nicht die leiseste Ahnung

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    #2
    vielleicht hilft dies zur Information:

    https://mallorca-heute.es/so-sparen-...rkauf-steuern/
    Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
    ---
    La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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      #3
      Was gehen denn Immobilien in Deutschland die Hacienda an?

      Spekulationsgewinne aus Immobilien die man über 10 Jahre gehalten hat sind in Deutschland Steuerfrei.
      https://www.steuern.de/spekulationss...mmobilien.html
      Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

      Gruß Günter

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        #4
        Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
        Was gehen denn Immobilien in Deutschland die Hacienda an?

        Spekulationsgewinne aus Immobilien die man über 10 Jahre gehalten hat sind in Deutschland Steuerfrei.
        https://www.steuern.de/spekulationss...mmobilien.html
        Wenn du Resident bist musst du dein gesamtes Einkommen in Spanien versteuern, da dürfte der Erlös vom Hausverkauf wohl mit dazuzählen.

        Außerdem stimmt das, was du geschrieben hast nur bedingt. Wenn die Immobilie gewerblich genutzt wurde, muss der Gewinn versteuert werden, und wenn du eine gewisse Anzahl an verkauften Immobilien in einem bestimmten Zeitraum überschreitest, auch.

        Zur ursprünglichen Frage von chteneriffa kann ich leider nichts beisteuern.

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          #5
          Immobilien in Deutschland zählen für hier resident Lebende zum Auslandsvermögen, sofern sie einen Wert von 50 k€ überschreiten, was wohl bei den meisten Immobilien, die größer sind als eine Gartenhütte oder Garage, der Fall sein dürfte. Sofern das so ist, müssen sie in einer der 3 Kategorieren im berüchtigten modelo 720 aufgeführt werden, ich glaube seit 2012 oder so. Das Ding ist zwar nicht kompatibel zur spanischen Verfassung und auch nicht zur EU-Gesetzgebung, weil es gleich gegen mehrere Paragraphen verstößt, wird aber vereinzelt dennoch angewendet und kann den Nicht-Melder Kopf und Kragen kosten. Wer das Ding nicht kennt kann bei näherer Lektüre mit anhaltender Schlaflosigkeit rechnen. Und öffentlich im Forum sollte man es dann auch nicht diskutieren. Näheres (auch in Deutsch) findet man bei RA Luickhardt und auch sehr viel bei Alejandro del Campo, Mallorca.

          Es geht bei dem modelo eigentlich nur um eine Meldepflicht, Steuern muss man dabei nicht zahlen, aber die Strafen können schlimmstenfalls den Wert des Auslandsvermögen auch schon mal übersteigen.
          Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 25.09.2020, 22:39.
          ...

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            #6
            So ist es....
            Unbedingt auch Dividenden von Aktien, die in deutschen Depots liegen, angeben Da es hier keinen Freibetrag, wie in Dland gibt. Habe letztes Jahr sogar ein Schreiben vom Finanzamt diesbezüglich erhalten, da die deutschen Banken alles melden.
            canaria aria

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              #7
              Das scheinbar Widersinnige ist ja, dass man selbst dann bestraft werden kann (und zwar barbarisch), wenn man alle Einnahmen brav in Spanien versteuert, aber der Informationspflicht mit dem modelo 720 nicht nachkommt.
              ...

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