PCR Tests bei Abreise in D und Ankunft auf Kanaren

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    #1

    PCR Tests bei Abreise in D und Ankunft auf Kanaren

    Vielleicht einigen schon bekannt, aber ich las es grad eben erst im Gran Canaria Forum,

    Es soll laut Sánchez PCR-Tests im Herkunfts- und Zielland bei Reisen auf die Kanaren geben. Offiziell bekannt gegeben werden soll das am 28.9.

    Damit soll ein sicherer Korridor für Urlauber geschaffen werden.

    https://okdiario.com/espana/sanchez-...arajas-6149160

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    #2
    4 Monate zu spät, damals hätte man den Kanaren-Tourismus noch retten können (wenn man gewollt hätte).

    Hoffentlich ist das zu Ende gedacht, u.a. was mit den positiv getesteten Einreisenden passiert (Quarantäne Hotel?), ihren Angehörigen, den Kosten, den Mitreisenden u.a.

    Um die Kanaren wieder attraktiver zu machen fehlt dann aber auch ein seriöser Umgang mit den Fallzahlen (relative Werte statt absoluter Zahlen, klarere Falldefinition). Na ja, glaube bis Oktober sind die C-Budgets ja auf Basis der "Fallzahlen" verteilt, dann steht der dann vielleicht auch wieder maskenfreieren Wintersaison ja nicht mehr soooo viel im Wege, nur noch der verunsicherte Tourist, der halt verständlicherweise lieber daheim bleibt.
    ...

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      #3
      Solange die Maskenpflicht im Freien gilt wird das mit dem Tourismus nichts werden!!

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        #4
        Ja, ich habe hier einen "Bekannten", der schimpft immer auf die Covidioten. Aber jetzt gerade kam vom ihm die Aussage quasi wörtlich:

        "Was passiert denn, wenn ich mich jetzt (auf den Kanaren) vor dem Abflug nach Deutschland testen lasse und dann positiv bin? Darf ich dann nicht mehr fliegen? Da teste ich micht sicher nicht hier auf den Kanaren, ist mir zu risikoreich dann bei Positiv-Test nicht fliegen zu dürfen!!"

        Also das von jemanden, der jeglichen sachlichen Beiträge zu einerm differenzierten Umgang mit Maskenpflicht und Lockdowns zurückweist und die Leute als Covidioten bezeichnet.

        Es gab ja auch vor kurzem eine Studie, nach der man herausfand, dass Leute die in Quarantäne mussten wie Baron Münchhausen lügen und sich kaum an die Regeln halten. Nicht ein paar, sondern die Mehrheit.

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          #5
          Darf ich das Thema mal umkehren (Abreise von TF und Ankunft in München): ich bin ziemlich verwirrt von den Angaben des AA zur Test- und Quarantänepflicht, daher meine Bitte um Erleuchtung:
          ich muss um den 10.10. herum nach München fliegen. Was kommt auf mich zu ? Test am Flughafen hier ?(wohl kaum) Am Münchner Flughafen ? Dann in häusliche Quarantäne, bis Ergebnis vorliegt; wie bekomme ich das mitgeteilt ? Meldung beim dortigen Gesundheitsamt ?
          Vielleicht hat das jemand in letzter Zeit schon durchlitten und läßt mich an seiner Weisheit und Erfahrung teilhaben, danke !
          Dle mit den lautesten Meinungen haben meistens nicht die leiseste Ahnung

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            #6
            Ich denke bis Oktober kann sich da viel ändern. Bislang sollte es ab 1.10. so sein, dass Du in jedem Fall nach 5 Tagen in D einen Test brauchst, um die Quarantäne aufzuheben. Und ein Test vor diesen 5 Tagen würde dafür nicht wirksam sein.

            https://www.mallorcazeitung.es/unter...and/77777.html

            Schau aber auch mal mit den Flügen, ich hab jetzt schon von mehreren Leuten gehört, dass die Flüge immer kurzfristig storniert worden sind.

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              #7
              Es hängt davon ab ob am 10.10. die Kanaren als Corona-Risikogebiet gelten.
              Wenn ja muss man sich nach der Einreise beim örtlichen Gesundheitsamt melden und darf seine Wohnung nicht verlassen (14 tägige Quarantäne). Nach 5 Tagen kann man einen PCR-Test machen und kann nach Übermittlung eines negativen Ergebnisses die Quarantäne abkürzen.
              Bei Symptomen kann man auch schon vor Ablauf der 5 Tage einen kostenlosen Test machen.
              Mit einem positiven Testergebnis muss man sich isolieren.
              Das örtliche Gesundheitsamt legt dann das Weitere fest.

              Gesund bleiben
              Anton

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                #8
                https://www.stmgp.bayern.de/coronavi...htsgrundlagen/

                Die Bayerische Staatsregierung wird in den nächsten Tagen eine neue Verordnung erlassen. In der findet man auch Hinweise zu Sanktionen bei Verstössen.

                Anders als Raserei auf der Autobahn oder Alkohol am Steuer gelten Verstösse gegen die Infektionsschutz-Verordnung nicht als Kavaliersdelikt. Covid19 ist in D eine meldepflichtige Infektionskrankheit.

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