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    #21
    Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
    Wahnsinn, meine Tochter ist ebenfalls in D selbständig, hat aber das Pech oder Glück keine Miete, Pacht oder Leasingraten zu haben, da sie ein eigenes abbezahltes Haus haben - denn nur diese sollen bei Umsatz 0 erstattet werden.

    Die Frage stellt sich aber wie sollen die kleinen Selbständigen in D beantworten können welchen Umsatz sie im Mai, Juni haben?
    Meine Eltern sind ebenfalls selbstständig und haben auch Glück im Unglück, da sie bereits alles abbezahlt haben und sogar Mieteinnahmen erhalten. Dennoch hat ihr Steuerberater sie dazu geraten, einen Soforthilfe-Antrag zu stellen, da sie aufgrund der Corona-Krise so gut wie keine Buchungen in ihren Ferienunterkünften haben und auch ihr Textilgeschäft schließen mussten. Dennoch müssen sie nach wie vor einige Ausgaben decken, wie Krankenkassenbeträge usw. Daher haben sie einen Antrag von etwa 6.000 € gestellt, was ihre kumulierte Kosten über 3 Monate darstellt. Der Antrag wurde bewilligt und das Geld ist bereits auf ihrem Konto! Deine Tochter sollte sich auf jeden Fall nochmal beraten lassen und ihr Glück versuchen!

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      #22
      Konkursberatung - Vorsicht: erhebliche Fallstricke in Spanien

      Hallo deutsche Gewerbetreibende auf den Kanaren,

      wir sind die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L., kurz DKB.

      Der Firmenname ist lang, sagt aber genau, was wir machen - und darüber hinaus: binationales Steuer- und Erbrecht sowie Konkursberatung.

      Für weitere Info über uns: www.deutsch-kanarische.com

      Kontakt: Recht@deutsch-kanarische.com

      In der Anlage: "Eröffnung des spanischen Konkursverfahrens - Leitfaden zur Beantwortung grundlegender Fragestellungen" - die Lektüre ist dringend allen empfohlen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihren Laden (S.L., S.A. oder autónomo) zu schließen im Sinne von "Pleite gehen zu lassen", um zu verhindern, daß sie zum Schluß mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

      Viel Glück und Gesundheit!
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        #23
        Zitat von sunnydays Beitrag anzeigen
        Meine Eltern sind ebenfalls selbstständig und haben auch Glück im Unglück, da sie bereits alles abbezahlt haben und sogar Mieteinnahmen erhalten. Dennoch hat ihr Steuerberater sie dazu geraten, einen Soforthilfe-Antrag zu stellen, da sie aufgrund der Corona-Krise so gut wie keine Buchungen in ihren Ferienunterkünften haben und auch ihr Textilgeschäft schließen mussten. Dennoch müssen sie nach wie vor einige Ausgaben decken, wie Krankenkassenbeträge usw. Daher haben sie einen Antrag von etwa 6.000 € gestellt, was ihre kumulierte Kosten über 3 Monate darstellt. Der Antrag wurde bewilligt und das Geld ist bereits auf ihrem Konto! Deine Tochter sollte sich auf jeden Fall nochmal beraten lassen und ihr Glück versuchen!
        Hallo und Danke für den Hinweis.
        Haben sie eh versucht.
        Aber es heisst ja: Was wird gefördert?

        Nur betrieblicher Sach- und Finanzaufwand wie z.B. Mieten und Pachten, Zins- und Tilgungsraten für Kredite, Leasingraten, Aufwendungen für Steuerberatung sowie offene Warenrechnungen. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in den FAQs.
        Was wird nicht gefördert?
        --------------
        Lebenshaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung nach ALGII beim Jobcenter/ der Arbeitsagentur zu beantragen. Personalkosten und z.B. Sozialversicherungsbeiträge bzw. Kosten für eine private Krankenversicherung können ebenfalls nicht berücksichtigt werden! Beiträge für die private Altersvorsorge können nicht berücksichtigt werden. Geplante Investitionen sind nicht förderfähig. Investitionen oder Reparaturen sind nur förderfähig, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dringend notwendig sind. Abschreibungen sind nicht förderfähig.
        --
        Und was nützt es wenn die Förderung jetzt fließt aber anschließend zurückgezahlt werden muss?
        --------
        Die Bank weist ausdrücklich darauf hin:

        Beachten Sie bitte, dass Lebenshaltungskosten hier leider nicht umfasst sind. In diesem Falle müssten Sie ggf. alternativ ALG II beantragen.

        Natürlich kommt es darauf an wie lange die Einschränkungen andauern, irgendwann sind Rücklagen alle.
        Allen ein FROHES Fest
        Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

        Gruß Günter

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