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    #1

    Residencia beantragen

    Hallo zusammen,

    ein wiederkehrendes Thema ...
    was wird zum Beantragen der Residencia benötigt?
    Hierfür gibt es ein Formular, mit welchem bei der Bank einzuzahlen ist. Hat hier freundlicherweise jemand hierfür einen aktuellen Link zum Download und einen Tipp bei welcher Bank dies kostenfrei möglich ist?
    und ... der Termin ist in Las Americas ... gibt es dort auch eine Empfehlung für die Passfotos?

    Herzlichen Dank und Gruß,
    filius

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    #2
    In Playa de las americas

    Gegenüber von der policia national sind einige Shops für Kopien und Passfotos .

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      #3
      Residencia beantragen

      genaugenommen geht es um das Modelo 790 Código 012 ... wer kennt hier den Link, wo das Dokument zum Download zur Verfügung gestellt wird?

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        #4
        vielleicht hier?
        https://sede.policia.gob.es/Tasa790_012/ImpresoRellenar

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          #5
          Verwechselt du nicht die NIE mit der Residencia.....bei der NIE zahlt man ca 10 Euro bei der Bank ein bei der Residencia brauch man einige Unterlagen

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            #6
            Schau mal hier
            https://unserteneriffa.com/unser-ten...en/#residencia
            Quelque chose- sur- Mer.... 200gr frischen Thunfisch zerkleinern;200grkl.Tomaten;OlivenÖl,1kl.Chilischo te;1Knoblauchzehe,Salz,320gr Pasta<Pacheri zB.,2ELOliven,schwarzer Pfeffer,frische Petersilie,pocoBasilicum, Schale< Biozitrone. Heiss anbraten, fertig köcheln.Pasta kochen<2" vor Ende aus dem Wsser und zur Thunfischpfanne geben+ 1Kelle Nudelwasser. Basilic.Petrersil ;Zitronabrieb und Oliven drüber- Flasche Ros`e..

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              #7
              Für die Resi brauchten wir den Nachweis für die Sozialversicherung, Nachweis Autonomo, dafür brauchten wir die Kto. Auszüge nicht mit mind. 8500€. Der Polizist sagte damals, als Autonomo brauch ich das nicht. Weiß aber nicht, ob das gesetzlich (noch) so ist. Ich glaube, er wollte auch kein Foto, es ist schon länger her. Frag doch vorab bei der Polizei nach.
              Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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                #8
                Zitat von FiliusDei Beitrag anzeigen
                genaugenommen geht es um das Modelo 790 Código 012 ... wer kennt hier den Link, wo das Dokument zum Download zur Verfügung gestellt wird?
                http://www.exteriores.gob.es/Consula...digo12-NIE.pdf

                https://sede.policia.gob.es/Tasa790_012/ImpresoRellenar
                Zuletzt geändert von keule; 24.02.2020, 23:33.

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                  #9
                  Guten Morgen zusammen,
                  erstmal danke für eure Beiträge/Informationen.

                  Nein, es ist nicht die NIE, sondern die Residencia gemeint.
                  Hierfür gibt es folgende Infos im Netz:

                  DOCUMENTACIÓN PARA LA EXPEDICIÓN DE LA TARJETA DE IDENTIDAD DE EXTRANJERO.
                  Pasaporte completo o título de viaje o, en su caso, cédula de inscripción en vigor.
                  3 Fotografías recientes.
                  Justificante para la administración del abono de la tasa Modelo 790 Código 012
                  Copia de la resolución administrativa de concesión.
                  Certificado de empadronamiento en caso de que haya cambiado de domicilio.
                  En caso de renovación la tarjeta anterior.
                  En caso de menores irá acompañado de su representante.
                  En caso de reagrupación familiar copia de la tarjeta del reagrupante.
                  Recuerde que, deberán presentarse los documentos originales, que serán devueltos una vez
                  cotejadas las copias.

                  Es wurde bereits für nächste Woche ein Termin fixiert und es wäre sinnvoll, da alle Formulare etc soweit vorbereitet zu haben um nicht nochmal weggeschickt zu werden. Der Termin ist ja nicht um die Ecke und die freien Termine sind rar gesät.
                  Was es mit der "Copia de la resolución administrativa de concesión" ist auch noch unklar.
                  Und oben steht klar drinnen, dass das Modelo bereits bezahlt sein muss.
                  Wenn hierzu noch jemand etwas beitragen kann, herzlichen Dank dafür!

                  Gruß,
                  filius

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                    #10
                    Hallo FiliusDei,

                    eine Verständnisfrage: was genau meinst Du mit "Residencia"? Das ist ja kein klarer Begriff. Jedenfalls gibt es nicht "die" 'Residencia'.

                    So, wie ich es verstehe, hast Du in deiner letzten Antwort hier eine Liste mit den nötigen Unterlagen für die Ausstellung der "T.I.E.", also der tarjeta de identidad de extranjero hingeschrieben. Dort finden sich auch die besagten Passfotos oder der Einzahlungsbeleg für die Gebühren.

                    Diese T.I.E. beantragt man bei der Ausländerbehörde (also hier der Policia Nacional in Las Americas) mit dem Formular Ex-17.

                    Wenn man aber EU-Ausländer ist, dann braucht man nicht die T.I.E. zu beantragen, sondern ein "Certificado de registro de ciudadano de la union europea" oder?. Ich glaube, dass ist das, was die meisten unter "Residencia" verstehen. Das gilt für die meisten erst 5 Jahre und kann dann auf unbegrenzt verlängert werden. Beantragt wird dieses Certificado mit dem Formular Ex-18. Passfotos braucht man hier keine.

                    Der Einzahlungsbeleg für die Gebühren ist in beiden Fällen "790-012", nur beim Certificado de registro de ciudadano de la union europea sind 12€ einzuzahlen und bei der T.I.E. ist es mehr.

                    Mein Verständnisfrage ist also: mit Residencia meinst Du also die T.I.E. und nicht das Certificado de la union?

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                      #11
                      genau, die TIE benötigen nur Ausländer, die ein Visum für ihren Aufenthalt in Spanien benötigen. EU Bürger werden nur im Register eingetragen
                      canaria aria

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                        #12
                        Hallo Thorsten,

                        DANKE dir für deinen Beitrag!
                        Heute nachmittag ist glaube ich der Knopf aufgegangen und so wie du es schreibst, passt das auch zu der gewonnenen Erkenntnis:
                        EX-18 ausfüllen, das ganze mit 790-012 einzahlen und dann kommende Woche zur policia nacional gehen.

                        Wo jetzt noch Unklarheit besteht ist die Formulierung "EU-Ausländer".
                        Als gebürtiger Österreicher mit österreichischem Pass soll nun ein "grünes Kärtchen" beantragt werden.
                        Nach dem gewonnenen Verständnis ein "certificado de registro de ciudadano de la union".

                        Was nun noch unklar ist:
                        Kann man bei jeder Bank dieses Modelo einzahlen?
                        Wird für dieses certificado ein Geldnachweis verlangt und wenn ja, in welcher Höhe?
                        Wenn benötigt, wird dafür auch ein Kontoauszug einer österreichischen Bank akzeptiert?

                        Für jene, die hier auch noch am Recherchieren sind, hier noch einige Links:
                        http://www.portal-de-canarias.com/html/residencia.html

                        http://extranjeros.mitramiss.gob.es/...102/index.html

                        http://www.ub.edu/uri/Documents/ex18.pdf

                        https://cursosinemweb.es/wp-content/...lem%C3%A1n.pdf

                        Allen nochmals herzlichen Dank für eure Inputs!
                        Schönen Abend,
                        filius

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                          #13
                          Residencia

                          Es ist schon erstaunlich in einem solchen Forum, dass es so viele Antworten auf die gestellte Frage, aber nur wenige halbwegs richtige Antwort gibt. Ich versuche es mal:

                          1. Die frühere "Tarjeta de Residencia" existiert für EU-Bürger seit 2006 (?) nicht mehr, weil sie dem europäischen Recht widersprochen hat.
                          2. Diese wurde (nur für EU-Bürger) durch die Eintragung ins Ausländer-Register (Registro Central de Extranjeros) ersetzt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben diese Eintragung durchzuführen, wenn man sich länger als 90 Tage in Spanien aufhält. Nach Vorlage der notwendigen Unterlagen bekommt man bei der Policía National das sogenannte "Certificado de registro de ciudadano de la Unión" ausgehändigt.
                          3. Die Anmeldung ins Ausländerregister erhalten Personen die:
                          A) Über einen gültigen Arbeitsvertrag als abhängig Beschäftigter verfügen. Dazu reicht die Vorlage des Arbeitsvertrages oder der Anmeldung bei der Seguridad Social (Sozialversicherung).
                          B)In Spanien als Selbstständiger (Autónomo) gemeldet sind. Dazu reicht die Vorlage der Anmeldung bei der Seguridad Social und die Einschreibung in das Censo de Actividades Económicas (Verzeichnis über wirtschaftliche Aktivitäten).
                          C) Als Rentner ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen und über eine Krankenversicherung verfügen. (Vorlage Formular E121 oder S1 der sozialen Krankenkasse).
                          D) Unter gewissen Umständen auch als arbeitslos gemeldete Personen, die ihren Arbeitsplatz unverschuldet verloren haben und einen neuen Arbeitsplatz suchen.
                          E) An einer spanischen Universität als Student eingetragen sind und sowohl über eine Krankenversicherung als auch ausreichend finanzielle Mittel verfügen.
                          F) Über nachweislich ausreichend finanzielle Mittel und eine spanische Krankenversicherung (Privat oder Sozial) ) verfügen.

                          Wenn jemand der spanischen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, kann er diese etwas umständlichen Formalitäten gegen ein Honorar auch von einer guten (amtlichen) Gestoría erledigen lassen.
                          Zuletzt geändert von Nicholas47; 29.02.2020, 09:54.
                          ************************************
                          A la cama no te irás sin saber una cosa más.
                          (Man lernt nie aus !)
                          ************************************

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                            #14
                            Guten Morgen zusammen,

                            dank eurer zahlreichen Antworten und der eigenen Recherchen ist aktuell noch eine Frage offen:

                            Wieviel ist für das Modelo 790/012 einzubezahlen?

                            Die Caixa nimmt die Einzahlung entgegen (Santander zb. nicht), jedoch kennen die die Betragshöhe nicht, da nicht vorausgefüllt durch die Policia National.
                            Ich habe immer wieder von 12 Euro gehört und würde die auch einzahlen. Laut der Dame bei Caixa ist allerdings die Einzahlung ungültig, sofern der Beitrag nicht auf den cent genau korrekt ist.
                            Wer hat hier eine aktuelle Information?
                            Stimmen die 12 Euro oder gilt aktuell ein anderer Betrag für die "certificado de registro de ciudadano de la union"?

                            Schönen Sonntag,
                            filius

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                              #15
                              Gebühr (Tasa) Certificado de Registro de Ciudadano de la UE

                              Für das "Certificado de Registro de Ciudadano de la UE" ist die Gebühr zur Zeit genau 12€.
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                              A la cama no te irás sin saber una cosa más.
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                              ************************************

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                                #16
                                Hallo zusammen,
                                hier noch ein paar Infos für euch resultierend aus dem Besuch bei der policia nacional:

                                aktuell hat die policia nacional in Santa Cruz geschlossen. Das ist auch der Grund, warum man es derzeit bei der Terminreservierung nicht auswählen kann.
                                Was jedoch nicht dabei steht: die 3 policia nacional-Stationen haben sich Teneriffa gebietemäßig aufgeteilt und man kann nicht "einfach so" nach Las Americas gehen, wenn man nicht in deren Zuständigkeitsgebiet wohnt.
                                Wann genau die Stelle in Santa Cruz wieder geöffnet wird, konnte der Herr allerdings nicht beantworten.

                                Schönen Abend,
                                filius

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