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    #1

    Onlinezugang von Bankkonto BANKIA

    Hallo miteinander,
    ich bin gerade am Verzweifeln beim Onlinezugang zu meinem Bankkonto und vielleicht hat ja jemand im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben. Mein Problem: Ich habe seit vielen Jahren ein Konto bei BANKIA. Darüber laufen die Abbuchungen für Strom (Energia) und Wasser, Basura etc.(Gemeinde).
    Bisher hatte ich einen Onlinezugang über die BANKIA-App und habe da meine Kontoauszüge und Überweisungen problemlos ausführen und überwachen können. Seit ca.einem Monat kann ich mich mit meinen Zugangsdaten nicht mehr einloggen und auch die Abbuchungen scheinen nicht mehr zu funktionieren (ich bekam eine entsprechende Mail von Energia). Es ist aber noch genügend Guthaben auf dem Konto, also daran kanns nicht liegen. Möglicherweise hat es mit den neuen Datenschutzrichtlinien was zu tun, auf jeden Fall komme ich nicht mehr rein. Diverse Mails und Anrufe bei BANKIA brachten mich nicht weiter, entweder hänge ich in der Warteschleife (...der absolute Wahnsinn ! ) oder man antwortet mir ich solle in eine Filiale kommen. Da ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland habe und frühestens im April wieder nach Tenerife komme habe ich da jetzt ein Problem. Hat jemand vielleicht eine Idee was ich machen könnte? Ich möchte ja auch nicht dass man mir Wasser abdreht bloss weil die Abbuchung nicht klappt. Vielen Dank für eure Hilfe.

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    #2
    Bankia....

    Habe mein Konto bei der BANKIA. Vor einiger Zeit wurde ich mal aufgefordert einen SMS-Code anzufordern, mit dem dann alles wieder lief. Hier habe sie mehrmals Zweigstellen geschlossen. Als es Probleme gab habe ich per eMail an den Kundenservice geschrieben & auch Antworten bekommen.
    Zuletzt geändert von rayfaro; 11.01.2020, 15:08.

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      #3
      Da bist Du nicht allein mit diesem Problem, Ähnliches passiert bei verschiedenen Banken und nicht nur bei den spanischen. Wie Du schon vermutest, hat dies in den meisten Fällen mit der zusätzlichen Authentifizierung zu tun, die teils stichprobenartig und teils permanent passiert. Die Fehlerquellen liegen teilweise bei den Banken und teilweise beim User, die neuen Anmeldeprozesse sind etwas komplizierter und tatsächlich gab und gibt es Umstellungsprobleme bei der Bankensoftware. Meine deutsche Bank hatte die Softwareumstellung überhaupt nicht im Griff, mehrere Wochen lang konnte ich mich nicht oder nur jedes 10. Mal einloggen, mehrere Anrufe und Schreiben hatten keinen Erfolg und man wollte mir erzählen, dass es an meinem Equipment oder Browser liegt, war alles nur Quatsch, inzwischen funktioniert es wieder. Ähnliche Erlebnisse haben Leute aus meinem Familien- und Freundeskreis auch mit spanischen Banken, doch was ich so sah, hatte meist die Ursache bei der Person, z. B. fehlende Aktualisierung der Ausweispapiere, vergessen der Eintragung einer neuen Telefonnummer (was etwa auch die doppelte Authentifizierung beim Einloggen verhindert), bei der einen oder anderen Bank braucht man nun eine "Premium-SMS"(?), weil die bösen Hacker normale SMS simulieren können etc.

      In zwei Fällen weiß ich, dass die Probleme nur in einem persönlichen Gespräch in der Bank gelöst werden konnten, telefonische oder schriftliche Versuche führten nicht zum Erfolg.

      Ich muss ehrlich sagen, dass mir diese Smartphone-Apps sehr suspekt sind, insbesondere wenn sie in eher unsicheren Hardware-Umgebungen laufen, die dafür bekannt sind, dass sie über Gratis-Apps so ziemlich alles auslesen und missbrauchen können.

      Leider keine konkrete Lösung Deines Problems, aber viel Verständnis und die Message "Da bist Du nicht allein", am besten persönlich vorsprechen, wenns nicht anders geht.

      Fast könnte man sich fragen, ob hinter alledem nicht irgendein Konzept steckt, um etwa einen Bank-Run zu verhindern, wenn Banken oder gar der Euro crashen sollten, aber das ist sicher nur eine "Verschwörungstheorie".
      Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 11.01.2020, 17:56.
      ...

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        #4
        Ich lasse alles für unsere Wohnung vom Konto in Deutschland aus abbuchen - Endesa, Basura usw. das funktioniert bisher problemlos - evtl. wäre das eine Alternative es darauf umzustellen, auch wenn es anfangs sicherlich etwas nervig ist.

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          #5
          Nochmal BANKIA....

          Zitat von rayfaro Beitrag anzeigen
          Habe mein Konto bei der BANKIA. Vor einiger Zeit wurde ich mal aufgefordert einen SMS-Code anzufordern, mit dem dann alles wieder lief. Hier habe sie mehrmals Zweigstellen geschlossen. Als es Probleme gab habe ich per eMail an den Kundenservice geschrieben & auch Antworten bekommen.
          Mir ist noch was eingefallen. Es wurde einige Male behauptet meine Zugangsdaten seien falsch. Da musste ich nach San Isidro fahren um die Karte am Automaten freizuschalten. Bis die Funktion "Olvidé mi clave o está bloqueada (Nummer vergessen oder Karte blockiert)" funktionierte. Da kommt dann ein Anruf, der die PIN bestätigt. Danach klappte die Seite. Versuchen Sie das mal.

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            #6
            Ich wurde.vor ein paar Wochen aufgefordert eine Handy Nummer im Portal zu hinterlegen, weil dort kommen bei Anmeldung nun sporadisch SMS mit einem Verfizierungscode an. War zwar eine andere span. Bank , aber ich denke die arbeiten alle ähnlich.

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              #7
              Zitat von rayfaro Beitrag anzeigen
              Habe mein Konto bei der BANKIA. Vor einiger Zeit wurde ich mal aufgefordert einen SMS-Code anzufordern, mit dem dann alles wieder lief. Hier habe sie mehrmals Zweigstellen geschlossen. Als es Probleme gab habe ich per eMail an den Kundenservice geschrieben & auch Antworten bekommen.
              Genau dort wird das Problem liegen. Die haben vermutlich das Zugangsverfahren angepasst und dich nicht informiert oder du hast es nicht verstanden.
              Nach "Basel irgendwas" sind die Banken in Europa seit ein paar Monaten oder Wochen verpflichtet (ich glaube ) alle x Transaktionen und in jedem Fall (ab hier glaube ich nicht mehr sondern weiß es) in gewissen Zeitabständen eine Authorisierung des Kunden zu erzwingen. Sprich - du bekommst i.d.R. eine SMS-Tan via Handy zugeschickt.

              Ich denke du kommst nicht drum herum dich mit denen zu verständigen. Also Hotline anrufen oder in die Filiale marschieren.

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                #8
                Neue Regeln bei Onlinebanking und Bezahlen im Netz: Was ändert sich?

                In den kommenden Wochen erhalten alle Bankkunden Post von ihrer Bank. Dabei geht es um ein wichtiges Thema: Neue Regeln im Zahlungsverkehr, vor allem beim Onlinebanking und bei Kartenzahlungen. Die Grundlage dafür ist die Zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2, deren zweite Stufe am 14. September 2019 in Kraft tritt. Zu diesem Datum müssen Banken aufgrund gesetzlicher Vorgaben technische und vertragliche Anpassungen im Onlinebanking und beim Bezahlen mit Karte vornehmen.

                Warum werden die Bedingungen zum Zahlungsverkehr geändert?
                Anlass der Änderungen ist die Umsetzung der zweiten Stufe der PSD2, die vor allem neue Vorgaben zur Kundenauthentifizierung und zum Zugriff auf Konten durch Drittanbieter enthält. Diese gelten ab dem 14. September 2019. Banken sind daher verpflichtet, die entsprechenden Bedingungen für das Onlinebanking und für Zahlungskarten anzupassen und ihre Kundinnen und Kunden darüber zu informieren.

                Drei wesentliche Punkte sind von dieser Änderung betroffen:

                Es gibt nun einheitliche rechtliche und technische Regeln für den Online-Zugriff von sogenannten Drittdienstleistern, wenn der Kunde diese auf sein Konto zugreifen lassen möchte.
                Beim Zugriff auf Informationen zum Konto mittels Onlinebanking muss sich der Kunde grundsätzlich mit zwei Faktoren authentifizieren.
                Kartenzahlungen, die im Internet getätigt werden, müssen künftig ebenfalls mit zwei Faktoren freigegeben werden.
                Was ändert sich im Bereich der Drittdienstleister?
                Unter Drittdiensten versteht man Dienstleister, die Bankinfrastrukturen nutzen, ohne selbst solche zu betreiben. Die PSD2 unterscheidet drei Arten von Drittanbietern und stellt für diese besondere Regeln auf: Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und kartenausgebende Drittdienstleister.

                Ein Zahlungsauslösedienst wird vom Bankkunden beauftragt, per Onlinebanking eine Überweisung zulasten des Bankkontos auszulösen (z. B. zur Bezahlung eines Einkaufs im Internet über einen auf der Händlerseite angebotenen Zahlungsauslösedienst).

                Kontoinformationsdienste sind in der Lage, Kontoinformationen wie Umsätze, Salden und Vormerkposten abzurufen, sofern der Kunde am Onlinebanking seiner Bank teilnimmt. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn ein Kunde Konten bei mehreren Banken hat und sich einen besseren Überblick über seine Kontenlage verschaffen möchte.

                Ein Kartenausgebedienst kann, wie der Name schon sagt, Kunden Karten zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe Zahlungen vom Bankkonto des Kunden bewirkt werden können. Kartenausgebende Drittdienstleister können mit Zustimmung des Kunden die Verfügbarkeit von Beträgen auf dessen Girokonto abfragen. Die Abfrage erfolgt, wenn man mit der Karte bezahlen möchte. Konkrete Anwendungsfälle in Deutschland sind noch nicht bekannt geworden, gleichwohl hat sich die Kreditwirtschaft auf diese neue Anforderung vorbereitet.

                Auch in der Vergangenheit konnten Dritte ihre Dienste bereits anbieten, die PSD2 sorgt nun auf rechtlich abgesicherter Grundlage für EU-einheitliche Vorgaben.

                Was bedeuten die neuen Vorschriften zu Drittdienstleistern für Bankkunden?
                Bankkunden können bei Online-Überweisungen Drittdienstleister damit beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen (beispielsweise für die Finanzplanung). Die Bank ist verpflichtet, den von den Kunden beauftragten Dienstleistern Zugang zu ihrem Zahlungskonto zu gewähren. Diese Dienstleister unterliegen der Bankenaufsicht.

                Auf welche Kontodaten darf der Drittdienstleister zugreifen?
                Nur der Kunde entscheidet, ob und gegebenenfalls welche Kontodaten der Drittdienst zur Erbringung seiner Dienstleistung einsehen darf.

                Werden Drittdienste beaufsichtigt?
                Die Drittdienstleister unterliegen der Bankaufsicht und müssen hohe Anforderungen erfüllen. Entsprechend benötigen Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste für ihre Tätigkeit eine Zulassung von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde. Das ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Kartenausgebedienste brauchen eine Zulassung als Zahlungsinstitut. Kreditinstitute sind berechtigt, ebenfalls als Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst und Kartenausgebedienst aktiv zu werden.

                Wie kann ich als Kunde erkennen, ob der Drittdienstleister gesetzlich anerkannt ist und der Bankenaufsicht unterliegt?
                Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die BaFin führen hierzu Verzeichnisse, die auch über das Internet einsehbar sind.

                Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der PSD2-Schnittstelle?
                Die sogenannte PSD2-Schnittstelle sorgt für eine sichere technische Kommunikation zwischen dem Drittdienst und der Bank; sie wird von den Banken bis zum 14. September 2019 umgesetzt. Bereits ab dem 14. Juni 2019 stellen sie den Drittdiensten die Schnittstelle zum Testen zur Verfügung, damit zum Stichtag alles reibungslos funktioniert. Viele Banken und Sparkassen in Deutschland arbeiten gemeinsam an einer europaweit einheitlichen Schnittstellenspezifikation. Damit besteht die Chance, ein möglichst einheitliches digitales Umfeld zum Vorteil der Verbraucher und Unternehmen zu schaffen.

                Was ist eine starke Kundenauthentifizierung?
                Ab dem 14. September 2019 gilt die gesetzliche Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung. Bankkunden müssen dann grundsätzlich jede Online-Überweisung oder Karten-Zahlung mit einer solchen starken Kundenauthentifizierung freigeben. Darunter versteht man eine Authentifizierung bei der mindestens zwei sogenannte „Faktoren“ zum Einsatz kommen. Grundsätzlich gibt es drei mögliche Faktoren:

                den Faktor „Sein“ (biometrische Merkmale wie zum Beispiel der Fingerabdruck),
                den Faktor „Wissen“ (zum Beispiel eine PIN),
                den Faktor „Besitz“ (zum Beispiel ein Smartphone).
                Darüber hinaus wird die Transaktionsbindung bei Zahlungsauslösungen verpflichtend. Das heißt, dass eine generierte „TAN“ jeweils nur für die ausgelöste Transaktion nutzbar ist. Statische Verfahren wie die iTAN-Liste, bei der die TAN schon vorher bekannt ist und nicht speziell für die Zahlung generiert wird, sind dann für die Freigabe von Zahlungen nicht mehr zulässig.

                Doch nicht nur bei Zahlungen, auch für das Log-in in das Onlinebanking werden in Zukunft grundsätzlich zwei Faktoren erforderlich sein.

                Was ändert sich bei Zahlungen im Onlinebanking?
                Bei Onlineüberweisungen ist die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung bereits heute Pflicht. Das bedeutet, dass die Authentifizierung über zwei Faktoren erfolgen muss, die durch Wissen (z. B. PIN), Besitz (z. B. Smartphone) oder Sein (z. B. Fingerabdruck) vermittelt werden. Ab dem 14. September 2019 sind für die Zahlungsauslösung allerdings nur noch TAN-Verfahren erlaubt, bei denen für jede Transaktion jeweils eine TAN neu generiert wird (das sogenannte dynamische TAN-Verfahren). Die Banken müssen daher bis zu diesem Datum alle iTAN-Listen für den Zahlungsverkehr abgeschaltet haben.
                Beim Log-in darf die ITAN noch weiter benutzt werden. Von der Verpflichtung einer starken Kundenauthentifizierung kann es vereinzelte Ausnahmen geben, etwa bei der Bezahlung kleiner oder wiederkehrender Beträge.

                Und wie funktioniert künftig das Login beim Onlinebanking?
                Für den Bankkunden bedeutet die Umsetzung der PSD2 vor allem in einem Punkt eine wesentliche Veränderung: Auch beim Log-in in das Onlinebanking oder beim Zugriff auf sensible persönliche Daten wird grundsätzlich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig sein. So kann für das Log-in neben der Eingabe von Benutzerkennung und Onlinebanking-PIN zukünftig eine TAN abgefragt werden

                Was ändert sich bei Kartenzahlungen?
                Bei der Zahlung im Supermarkt oder an der Ladenkasse ändert sich nichts – schon heute werden hier die Anforderungen durch Karte und PIN erfüllt. Beim Bezahlen im Internet wird es zu Anpassungen bei den Sicherheitsverfahren kommen. Auch hier benötigt der Kunde künftig zur Freigabe der Zahlung zwei Faktoren. So kann z. B. bei teilnehmenden Online-Händlern die Freigabe der Internetzahlungen mit Karte über eine Banking-App oder per SMS-basierter TAN erfolgen.

                Kann ich den Änderungen in den Bedingungen widersprechen? Bis wann?
                Ja, man kann den Änderungen in den Bedingungen vor dem 14. September 2019 widersprechen oder den zugrundeliegenden Vertrag kündigen. Andernfalls gilt die Zustimmung als erteilt. Allerdings sollten Bankkunden beachten, dass die Vertragsänderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben vorgenommen werden, d. h., alle Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ihre Vertragswerke anzupassen. Wichtig: Bei einem Widerspruch kann die Bank viele Dienstleistungen nicht mehr anbieten.

                Wird es die Sms-Tan in Zukunft noch geben?
                Die SMS-TAN wird von der BaFin derzeit noch als konform angesehen, sodass sie grundsätzlich noch genutzt werden darf.

                Wie gestaltet sich in Zukunft das Log-In? Was ist die 90-Tage-Regel?
                Grundsätzlich ist bei jedem Log-In eine starke Kundenauthentifizierung erforderlich. Dann kann der Kunde in der gleichen Session auch sensible Daten, z. B. seine Kontaktdaten, oder die gesamte Umsatzübersicht einsehen.

                Von dieser Vorgabe gibt es eine Ausnahme nach Art. 10 der RTS, die als 90-Tage-Regel bekannt ist: Wendet die Bank diese Regel an, muss sich der Kunde spätestens alle 90 Tage mit Starker Kundenauthentifizierung einloggen. Bei Anwendung der 90-Tage-Regel dürfen dem Nutzer nach dem Log-In mit einem Faktor jedoch keine sensiblen Daten und auch keine Umsätze, die älter als 90 Tage sind, angezeigt werden. Hierfür müsste er dann in der Session eine starke Kundenauthentifizierung ausführen.

                Mit der Starken Kundenauthentifizierung bei jedem Log-In hat der Kunde also direkt einen umfassenden Zugriff auf Kontoinformationen, während bei Anwendung der 90-Tage-Regel nur ein eingeschränkter Zugriff ermöglicht wird.
                Quelle www

                - entspricht exakt dem Hinweis von SanLorenzo4 im P-lunk 3

                - vermutlich ist der Gedanke der politischen „Hochintelligenzia“ dahinter
                die Abschaffung von Bargeldgeschäften, um den Banken, Konzernen und
                den übrigen „Monetenriesen“ eine bessere Kontrolle über die Bevölkerung
                zu ermöglichen.
                Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                  #9
                  Zitat von La Pescadora Beitrag anzeigen
                  Ich lasse alles für unsere Wohnung vom Konto in Deutschland aus abbuchen - Endesa, Basura usw. das funktioniert bisher problemlos - evtl. wäre das eine Alternative es darauf umzustellen, auch wenn es anfangs sicherlich etwas nervig ist.
                  Das würde ich auch gerne, um mir die Bank hier und deren Kosten zu ersparen, aber sie wollen bei den Telefongesellschaften keine Deutsche Bankverbindung akzeptieren. Wie händelst du das. Es ist doch affig nur wegen dem Telefon ein spanisches Bankonto zu führen. Und wie ich es gesehen habe, bekommt man kein Onlinekonto bei der IngBank,die sehr preiswert ist, wenn man nur eine N.I.E. also kein Resident ist.
                  Hat da jemand eine Idee ?
                  Zuletzt geändert von Tomlouis; 12.01.2020, 19:47.

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    Wir haben auch unser spanisches Konto gekündigt und es läuft nun alles über unsere Bank in Deutschland.
                    Es ist zwar mit etwas Arbeit verbunden, alles umschreiben zu lassen, gerade wenn man der spanischen Sprache nicht mächtig ist.
                    Hat aber alles gut geklappt, Strom, Wasser, Müll, Steuern...alles okay.
                    Die Hausverwaltung bekommt ihr Geld per Dauerauftrag, einzig allein die Versicherung lehnt ein Einzugsverfahren ab, da bekomme ich aber einmal im Jahr vom Büro ein Mail und dann überweise ich den Betrag.
                    Verstehe jetzt nicht, warum man kein Onlinekonto bei der ING anlegen kann, wir haben schon jahrelang eins und sind Nichtresident.
                    Hab ich auch noch nicht gehört, dass das nicht möglich ist.
                    Wir sind jedenfalls froh, uns nicht mehr über unsere spanische Bank ärgern zu müssen.

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                    • Schriftgröße
                      #11
                      Die spanische Ing Bank (Online Bank) meine ich. Die nehmen scheinbar nur Residenten.

                      Mir geht es nur um die Telefonrechnung, alles ander ist kein Problem.

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                      • Schriftgröße
                        #12
                        Beim Thema Telefon kann ich Dir leider nicht weiter helfen, ich habe in Spanien kein Festnetz oder Mobilfunkvertrag. In DE habe ich einen Mobilfunvertrag und da es keine Roaminggebühren mehr gibt kann ich zu den gleichen Konditionen auch in ES telefonieren.

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                        • Schriftgröße
                          #13
                          Beim Telefon kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, ich habe in DE einen Mobilfunkvertrag und da es keine Roaminggebühren mehr gibt kann ich zu den gleichen Konditionen auch in ES telefonieren.

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                          • Schriftgröße
                            #14
                            @ Tomlouis

                            - bzgl Telefonkontrakt, wende dich vertrauensvoll an den Hilfssherif (tereriff)
                            der hat weltweit alle Telefonanbieter im Cache.
                            Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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