Fahrzeugkauf auf TF und 1000 Fragen

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Fahrzeugkauf auf TF und 1000 Fragen

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    #1

    Fahrzeugkauf auf TF und 1000 Fragen

    ich hatte zwar schon einen anderen Therad eröffnet aber da gin es um dieses Thema nur am Rande und ehr darum einen brauchbaren Händler zu finden.
    Während andere heute nacht viel geschlafen habe habe ich gegrübelt. Na ja wenn ich mir was in den Kopf setze.
    Ich hoffe das ihr mit euren Antworten einen tagelange Recherche im Internet abkürzen könnt.

    Manche Fragen mögen banal erscheinen aber wenn man drüber nachdenkt läuft da unten einiges anders als in Deutschland.

    Ich habe euch die Fragen schön nummeriert. Wer Lust hat was zu schreiben braucht dann nur mit zu 1: oder zu 2: antworten...

    1.) Bezahlung
    Auch in SP wird wohl kaum einer das Geld überweisen. Das macht man hier eigentlich auch nicht sofern man bei Verstand ist. Da Bargeldgeschäfte, meines Wissens, in SP gedeckelt sind wird man vermutlich die Bezahlung via Barcheck abwickeln. Ähnlich wie beim Immobilienkauf auch. Der Händler sagt mir eine Summe; ich juckele zur Bank; lasse einen Barcheck ausstellen und drücke ihm das Ding im Austausch für die Karre nebst Unterlagen bei Vertragsunterzeichung in die Hand.

    2.) Versicherung Haftpflicht, Teil und Vollkasko
    Im Grunde reicht eine Haftpflicht. Bei einem Neufahrzeug würde ich in D eine Teilkasko abschliessen damit das Ding gegen Diebstahl versichert ist. Ist das in Spanien auch so das in der Teilkasko automatisch eine Diebstahlversicherung ist? Bzw. nennt sich das in Spanien anders?

    3.) Versicherung - Vergleichsportale
    In D finde ich durchaus die gängien Portale auch wenn ich ehr selten Fahrzeuge neu versichere. In SP bin ich aufgeschmissen. Ich habe keine Ahnung wo ich da lande. Durch das Vergleichsportal kann ich mich dann selber klicken. Das bekomme ich hin. Die werden genauso aufgebaut sein wie in D.
    Hat da einer einen Link? Vom größten Anbieter oder so?
    Ich denke ich nehme dann einen Direktversicherer. Vermutlich kann man den kompletten Kram inzwischen online machen.

    4.) Vorraussetzungen zur Anmeldung
    - Ich benötige eine N.I.E. ==> Check
    - ich benötige einen Wohnsitz am besten am Meldeort des Fahrzeugs?! ==> Check
    Eine Residencia ist meine ich nicht notwendig. Die hätte ich auch nicht.

    5.) Anmeldung
    Ich weiß das es Gestorias gibt die nichts anderes machen weil bei der Fahrzeugan- und abmeldung der Bürokratismus wohl etwas überhand nimmt.
    Haben die Gestorias irgendwie spezielle Bezeichnungen?

    6.) Überführung und Händleranmeldung
    Wie bekommt man das Ding nach Hause wenn man es gekauft hat? Gibt es in SP auch sowas wie in Deutschland eine Händleranmeldung? - Also das der Händler beim Kauf gegen Gebühr gleich das Teil anmeldet und mit einem Nummernschild versorgt?
    Wenn nicht - wie bekommt man das Ding nach Hause? Schieben dürfte von St. Cruz bis Guia de Isora etwas weit sein. Das zieht sich...
    Gibt es sowas wie Überführungskennzeichen? Wenn ja, wo bekommt man die? Policia Nationale?

    7.) Nummernschilder
    Ich meine mich erinnern zu können das die nicht wie bei uns amtlich gestempelt werden. Wo bekommt man die da unten bzw. wie nennt man die Läden?
    Theoretisch könnte man dann für die Überführung nach Hause auch irgendein Nummernschild dran machen. Ja - ich weiß. Das ist absolut illegal und wenn mich die Ordnungshüter erwischen oder ich einen Unfall baue bin ich dran... andererseits - man muß nicht schieben...

    8.) Brief und Schein
    Heute nennt sich das Schein Teil 1 und Teil 2. Bleiben wir bei den alten Begrifflichkeiten da weiß jeder was gemeint ist.
    Gibt es die Dokumente in Spanien so auch? Den Schein wird es ganz sicher auch geben da das vermutlich EU-einheitlich geregelt ist. Spannend ist ob es den Brief auch gibt. Der Brief ist in D quasi mit einer Besitzurkunde gleichzusetzen. Wenn ja - muß der Händler das bereits haben und beim Kauf übergeben oder bekommt man den erst bei der Erstanmeldung beim Amt. Das ist auch für die Gestoria spannend. Ob ich denen wirklich einen KfZ-Brief in die Hand drücken würde müsste ich mir erst noch mal gründlich überlegen.

    Also - ganz viele Fragen, Wenns und Aber.
    Wenn ihr Lust und Zeit habt könnt ihr ja das eine oder andere dazu schreiben. Da hat dann ganz sicher auch der Nächste noch etwas von.

    Danke. Ihr seid die Besten...

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    #2
    Comparativa seguros de coche

    https://seguros-coche.rastreator.com...G43OWZBMEI.#Q1

    In Spanien bekommt man eine *permiso de circulación* (vergleichbar mit dem Fahrzeugbrief) und *ficha técnica* Letzteres entspricht dem Fahrzeugschein
    Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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      #3
      Zitat von Achined Beitrag anzeigen
      In Spanien bekommt man eine *permiso de circulación* (vergleichbar mit dem Fahrzeugbrief) und *ficha técnica* Letzteres entspricht dem Fahrzeugschein
      Glaube eher umgekehrt, wobei der Kfz-Brief in D. eine Eigentumsnachweis ist. Permiso de circulacion ist die Zulassung & ein Ficha technica enthält die technischen Daten & die Tüv-Stempel.

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        #4
        Zu 6) und 7):
        In Spanien bleibt das Nummernschild immer beim Fahrzeug, so lange das Fahrzeug lebt. Ganz egal, wo der Besitzer wohnt. Auch wenn es verkauft wird, bleibt die Nummer, die im permiso de circulación eingetragen ist, erhalten.
        Das Nummernschild kann man auch nicht einfach abschrauben, es ist fest mit dem Fahrzeg verbunden. Wenn es mal ausgetauscht werden muss, z.B. weil es kaputt ist, kann das jede Fachwerkstatt machen.
        Beim Kauf sollte auch geprüft werden, ob auf dem Fahrzeug noch irgendwelche multas (Strafzettel) liegen. Die werden nämlich bei der Autonummer registriert, und nicht beim Besitzer. Wenn du Pech hast, kaufst du mit dem Auto auch eine Verkehrssstrafe!

        Zu 5):
        Den ganzen Krimskrams würde ich eine Gestoria machen lassen. Oder wenn der Verkäufer ein seriöser Händler ist, macht der das auch. Das kostet was, aber man spart viel Zeit und Rennerei.

        Zu 4):
        Nein, eine "residencia fiscal" ist nicht notwendig. Die "residencia administrativa = empadronamiento" aber schon. Du bekommst dann nach dem ganzen Krimskrams vom örtlichen consorcio de tributos eine Aufforderung zur Bezahlung der Fahrzeugsteuer, die kannst du bar bezahlen oder abbuchen lassen.

        Zu 3):
        Die spanischer Verbraucherorganisation OCU bietet Vergleichsrechner für alles mögliche an. Solltest du finden unter "OCU seguros de coche".

        Zu 2):
        Ich bin mit Zurich ganz zufrieden. Da ist auch ein Pannenservice mit dabei. Einen automatischen Unfallfrei-Rabatt gibt es aber nicht. Kann man aber bei Vertragsabschluss und danach alle paar Jahre mal verhandeln.

        Zu 1):
        Bei einem seriösen Händler sollte es per Überweisung kein Problem geben.

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          #5
          Zitat von gerardo Beitrag anzeigen

          Zu 4):
          Nein, eine "residencia fiscal" ist nicht notwendig. Die "residencia administrativa = empadronamiento" aber schon. Du bekommst dann nach dem ganzen Krimskrams vom örtlichen consorcio de tributos eine Aufforderung zur Bezahlung der Fahrzeugsteuer, die kannst du bar bezahlen oder abbuchen lassen.
          Spannend! Die "Große" residencia (grüne Karte) ist ja die steuerliche Erstanmeldung in SP.
          Die "kleine" residencia im Rathaus hatte ich mal gemacht weil ich sie, ich glaube, im Zuge der Wasseranmeldung benötigte. Damit kann man auch die verbilligten Preise bei den Verkehrsmitteln bekommen. Die "Grüne" ist dafür nicht notwendig (lt. Aussage der policia nationale, Steht auch irgendwo drauf auf dem Wisch.) Die Dinger waren aber immer nur 6 Monate gültig. Danach mußte neu beantragt werden. Ich weiß aber nicht mehr 100% ob das nur für die Reiserei notwendig war.

          Überweisung beim Fahrzeugkauf ist nicht ganz so mein Ding. Ich habe dabei schon mal um Haaresbreite Schiffbruch erlitten und das Fahrzeug nur bekommen weil ich zufällig einen bestimmten Vorführer gekaufte hatte der bereits im Laden stand. Die Bude war kurz nach meinem Kauf pleite und außer mir haben alle eine lange Nase gemacht.

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            #6
            Sehr günstig ist auf jeden Fall línea directa, alles online oder per Telefon, keine Büros, Abschleppdienst sollte eigentlich bei allen Spanischen Autoversicherungen inklusive sein, ich hatte noch nie eine ohne.....

            Línea directa lässt such mit sich feilschen, wenn man eine noch günstigere Alternative erwischt, kann man denen bescheid geben und die drehen am Preis.

            Die bieten momentan sogar 6 Monate gratis für Neukunden.
            Zuletzt geändert von Achined; 05.10.2019, 19:53.
            Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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              #7
              Besten Dank an alle die bis hier her geholfen haben. Ich habe mit euren Startinfos noch ein wenig recherchiert. Wenn ich am WE Zeit habe stelle ich mal ne' Zusammenfassung ein. Man muß ja auch ab und an etwas zurückgeben.

              Allerding bin ich noch nicht so ganz dahintergestiegen wie das mit der Versicherung funktioniert. In Deutschland läuft das "zu Füß" über Doppelkarten und elektronisch online mit einer Versicherungsnummer die die Zulassungsstellen quasi abfragen können. Und in Spanien? Wie läuft das da? Wenn ich jemanden für mich die Anmeldung machen lasse muß ich ja die Versicherung vorher haben. Zumindest in Deutschland ist die Zulassung an die Versicherung geknüpft. Ohne Versicherung gibt es weder Schilder noch Papiere. Das kann in Spanien durchaus anders sein da zumindest das Kennzeichen ja ein KfZ-Leben das Gleiche bleibt.

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                #8
                Wenn Du dein Fahrzeug hast, fährst Du einfach zur Versicherung und schließt ab. So einfach ist das
                Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

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                  #9
                  ich habe mir neulich einen neuen Opel Mokka gekauft. Die 500 Euro Anzahlung musste ich per Kreditkarte bezahlen. Es wurde kein Euro in bar akzeptiert, der Rest des Kaufpreises musste per Überweisung an den Händler bezahlt werden. Als der Wagen dann nach 2 Monaten beim Händler ankam, wurden sämtliche Schritte der Zulassung auf meinen Namen von der Gestoria des Händlers übernommen. Ich musste VOR Übergabe des Autos eine Versicherung abschliessen. Die Versicherung hat der Gestoria und mir per Email eine Deckungszusage geschickt. Erst dann konnte ich mit dem Wagen den Hof des Händlers verlassen.
                  Zuletzt geändert von Urmeltier; 09.10.2019, 21:02.
                  canaria aria

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    Wir haben das Auto in GC gekauft und nach Bezahlung wurde es vom Händler per Fähre nach TF verschifft. Wir haben es am Hafen abgeholt mit allen Papieren. Dann sind wir am nächsten Tag zur Versicherung und haben es versichert.
                    Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

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                      #11
                      war es ein gebrauchtes Auto?
                      canaria aria

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                        #12
                        Ja, er war gebraucht. Macht das einen Unterschied?
                        Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

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                          #13
                          das ist in der Tat ein Unterschied. Da das Fahrzeug dann schon zugelassen ist und eine Versicherung hat.
                          Man hat dann eine bestimmte Frist, die Police umzumelden.
                          Bei einem Neufahrzeug bekommt man keine Kennzeichen ohne den Versicherungsnachweis. Selbst wenn, wäre mir das zu gefährlich, ohne Versicherung auch nur 100 m zu fahren
                          canaria aria

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                            #14
                            @Urmeltier

                            Eigentlich wollte ich dir das als Mail schicken. Geht leider nicht. Na dann halt so...


                            das ist jetzt, glaube ich, kein Thema für die große Runde. Daher als mail...

                            Im Grunde ist das also nicht viel anders als in D. Hier gibts auch keine Schilder ohne Versicherung. Und beim Gebrauchtwagenkauf ist die Versicherung innerhalb einer Frist gültig. OK. Ist in D auch so aber ich will ja neu kaufen.

                            Nun zu meinem Fall. Ich habe da vom zeitlichen Ablauf noch einige Fragezeichen.

                            Ich bin nicht ständig unten. Meistens immer nur 2-3 Wochen am Stück mit einer zeitlichen Lücke von 1,5-2 Monaten dazwischen. Das macht meiner Erfahrung nach fast alles furchtbar kompliziert. Es geht aber nicht anders. Ich muß halt in Deutschland arbeiten.
                            Das nächste mal habe ich 2,5 Wochen im November. Ich vermute fast das der Händler wenigstens ein paar von den Rollern en Stock hat oder kurzfristig liefern kann (innerhalb einer Woche oder weniger. Das kann ich aber vorab erfragen). Die gibt es nur in max. 3 Varianten in der 500ccm Klasse und mir ist fast egal was er mir da anbietet. Außer 2 Farbvarianten. Aber das sind Exoten die ohnehin geordert werden müssen. Gut!

                            Also ich unterschreibe einen Vertrag, lege x Euro Anzahlung auf den Tisch in Plastik oder Cash (claro) und er schafft das Teil ran. Nach der Unterzeichung muß ich losrennen und eine Versicherung organisieren. Da ich mit absoluter Sicherheit bei der Versicherung schriftlich signieren muß scheidet ein Direktversicherer aus. Das dauert viel zu lange und erfahrungsgemäß landet die Post irgendwo - aber meist nicht beim passenden Empfänger. Aus Deutschland kann ich das auch nicht machen weil ich dann noch keinen Roller gekauft habe. Oder könnte man das auch von hier aus machen? Kann ich die Versicherung abschließen ohne beim Händler unterschrieben zu haben? Wenn das ginge hätte ich im schlimmsten Falle dann halt ein paar Monate eine Versicherung ohne Fahrzeug.

                            Dann bekommt der Händler entweder von mir die Versicherungsbestätigung oder von der Versicherung via Mail.

                            Ist das Fahrzeug auf dem Hof löhne ich den Restbetrag. Die Variante mit dem Überweisen bereitet mir Unbehagen da würde ich lieber mit dem Barscheck hantieren. Denn den übereiche ich wenn ich die Kiste bekommen. Ansonsten gehe ich in Vorleistung und muß vertrauen. Da muß man halt sehen was er will und macht.
                            Dann schickt er seine Gestoria los um mit den dann hoffentlich vollständigen Unterlagen die Zulassung nebst Nummernschild zu organisieren. Danach bekomme ich den ganzen Quark übergeben.

                            Die Schwierigkeit wird sein das in den etwas mehr als zwei Wochen über die Bühne zu bekommen. Die Uhren gehen da unten etwas langsamer als hier.

                            Das ist schon sehr nervig wenn man jede Aktion vorab generalstabsmäßig durchplanen muß wie einen bevorstehenden Feldzug.

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                              #15
                              eine Anzahlung war in meinem Fall bei Opel nötig, da es kein Fahrzeug in der gewünschten Farbe/Motorvariante mehr gab und es erst montiert werden musste.

                              Das die Uhren hier langsamer gehen, kann ich absolut nicht bestätigen. Von der Ankunft des Wagens auf Tenriffa bis zum Abholen vergingen 3 oder 4 Tage. Man muss halt seinen Pass und die NIE sowie eine Vollmacht für den Gestor hinterlassen und der Händler leitet dann alles in die Wege

                              Vielleicht rufst Du für deinen "Versicherungsstress" einfach mal bei der Firma Schippers in Puerto de la Cruz an, das sind erfahrene Versicherungsmakler und die sprechen deutsch.
                              canaria aria

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                                #16
                                Zulassung auf dem Festland

                                Eine Frage habe ich noch zu dem Thema. Kann ich ein deutsches gebrauchtes Fahrzeug auf dem Festland zulassen obwohl ich eine Wohnung auf TRF habe? Und gibt es hier auch die Staffelung der Beiträge für Fahrer unter 25 bzw. 21 Jahre.

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                                  Zitat von La Pescadora Beitrag anzeigen
                                  Eine Frage habe ich noch zu dem Thema. Kann ich ein deutsches gebrauchtes Fahrzeug auf dem Festland zulassen obwohl ich eine Wohnung auf TRF habe? Und gibt es hier auch die Staffelung der Beiträge für Fahrer unter 25 bzw. 21 Jahre.
                                  Die Ortsangaben im Kennzeichen (TF & GC etc) gibt es nicht mehr. Trafico gehört zum spanischen Innenministerium. Da sollte eine Zulassung woanders kein Problem sein.
                                  Kfz.-Versicherungen für Fahranfänger sind teuer. Bei der Mapfre gibt es außerdem die Vorschrift, dass Fahrer unter 25 Jahren genehmigt werden müssen. Steht aber in der Police. Konkret habe ich meinen damals 20 jährigen Patensohn als Fahrer für mein Auto eintragen lassen & einen Zuschlag von ca. 10% bezahlt. Deutlich billiger als die Zulassung auf seinen Namen.
                                  Zuletzt geändert von rayfaro; 11.10.2019, 11:11.

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                                    Zitat von Urmeltier Beitrag anzeigen
                                    Vielleicht rufst Du für deinen "Versicherungsstress" einfach mal bei der Firma Schippers in Puerto de la Cruz an, das sind erfahrene Versicherungsmakler und die sprechen deutsch.
                                    Die gibt es auch in Los Cristianos...

                                    Ein wenig Unbehagen löst bei mir allerdings aus das die nirgends mit email gelistet sind. Ich hasse es auf spanisch zu telefonieren - auch wenn dann irgendwer mal auf Deutsch wechselt. Da mir beim Telefonieren Zusammenhang und Gestik meies Gegenüber fehlen verstehe ih i.d.R. - nichts. Und mein Gesprächspartner merkt auch nicht was und an welcher Stelle ich ihn nicht verstanden habe.

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                                      #19
                                      Wir waren im August und Anfang September auf TF .Und ich habe mich auch nach einem kleinen Roller umgeschaut. Bei einem Vertragshändler gab's verschiedene Fahrzeuge die zum Teil deutlich reduziert waren .Die Action lief bis 31 August und wir waren am 29.8. im
                                      Laden ,die Wahl fiel dann auf ein ausgewachsenes neues Motorrad. Das ich dann sofort kaufen wollte und mit der Kreditkarte zahlen wollte, ging nicht weil sie nur Überweisung akzeptierten. Habe dann mit dem Chef verhandelt ob er mir das Angebot bis zum 9 September aufrecht erhält. Dann wäre ich wieder in Deutschland und kann überweisen. Das ist er eingegangen. Beim Kauf war auch die Kennzeichen Beschaffung dabei und das Fahrzeug wurde per Transporer frei Haus geliefert. Außerdem war 1 Jahr Versicherung inklusive..(Nur Haftpflicht) Benötigt wurde die N.I.E. Personalausweis , der Eigentumsnachweis von der Kommune, Führerschein ,und Sepa wegen der Versicherung.Das Motorrad hat jetzt eine vorläufige Zulassung bis Mitte Dezember, die Steuer legt die jeweilige Gemeinde fest da gibt es auch Unterschiede. Viel Glück und gute Fahrt.🏍

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                                        #20
                                        so wie versprochen poste ich mal meine Recherchen. Das stammt vorewiegend von einer Anwaltsseite. Ich habe aber den Link nicht mehr. Ich habe das ein wenig verändert. Man will ja nicht in die Urheberfalle laufen.
                                        Ob das alles stimmt kann ich nicht beurteilen. Ich habe nicht jede Info quergecheckt. Es klingt aber alles schlüssig. Wer andere Infos hat darf mich natürlich gerne berichtigen.

                                        Die „Tarjeta de inspección técnica”
                                        entspricht in etwa dem „Fahrzeugschein“, = „Zulassungbescheinigung Teil I“, mit Prüfungbescheinigung vom TÜV. Die Tarjeta de inspección técnica enthält u.a. die Beschreibung des Fahrzeugs (Art, Modell, Gewicht, Leistung usw.) sowie Fahrzeugidentifizierungsnummer (número de bastidor), Kennzeichen etc u.s.w. Auf der Rückseite steht dann quasi die TÜV-Bescheinigung. Das ist bei uns ähnlich. Anders ist das die Trajeta keine Halterdaten enthält da sie sich auf das Fahrzeug bezieht und beim Eigentümerwechsel mitwandert.

                                        Der „Permiso de circulación”
                                        entspricht in etwa dem „Fahrzeugbrief“, = „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Dies ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr. Dort wird das Auto identifiziert sowie angegeben wer laut dem Register des Verkehrsamtes der rechtmäßige Eigentümer ist. Gibt es mehr als einen Eigentümer, erscheint neben dem Namen des ersten Eigentümers ein Sternchen, aber nicht die Namen der anderen Miteigentümer. Möchte man die restlichen Eigentümer ermitteln hilft nur eine Bescheinigung vom Verkehrsamt (Jefatura provincial deTráfico) beantragen.

                                        Wohnsitz für den Kauf?
                                        Man muss kein Resident sein, um ein Auto zu kaufen, aber man muss eine spanische Adresse nachweisen können (mittels Mietvertrag bzw. Kaufurkunde, Vermutlich funktioniert auch eine Meldebescheinigung oder die „kleine Residencia“ aus dem Rathaus), bei der das Auto gemeldet sein wird. An diese spanische Adresse werden zB. Strafzetteln oder Briefe vom Verkehrsamt gesandt.Im gemeldeten Bezirk muss dann anschließend die jährliche Kfz-Steuer („Impuesto de circulación“) gezahlt werden.

                                        Fahrzeuganmeldung – was braucht man dazu?
                                        - Kaufvertrag des Autos in spanisch (Allgemein einen Eigentumsnachweis). Der Vertrag muß nicht notariell abgesegnet werden
                                        - Steuererklärung der Erwerbsteuer - „impuesto de transmisiones patrimoniales“
                                        - Kopie des Ausweises bzw. des Verkäufers und seiner Steuernummer.
                                        - Original-Ausweis oder Reisepass des Käufers. Wie das dann bei der Gestoia läuft weiß ich nicht genau. Die laufen ja nicht mit meinem Ausweis los. Vermutlich reichen eine Vertretungsbefugnis (Vollmacht) und Ausweis des unterzeichnenden Vertreters.
                                        - Formular („Solicitud de traspaso“), unterschrieben vom Käufer und Verkäufer. Im Original, keine Fotokopie! Da musste ich etwas suchen. Das sieht aus wie ein Amtlicher Vordruck in dem man den Eigentumsübergang anzeigt.
                                        - Vor Beantragung der Übertragung des KfZ müssen alle eingetragene (rechlichen nicht technische ) eingetragene Nutzungsbeschränkungen bzw. Übertragungen) gelöscht sein. Außerdem müssen alle im Fahrzeugregister eingetragenen Geldstrafen und die Kfz-Steuern des Vorjahres bezahlt worden sein
                                        - Erscheint der neue Halter nicht selbst beim Amt, muss eine von ihm unterschriebene

                                        Die Eigentümerübertragung
                                        1.) Gibt es Belastungen? zB. Pfändungen, Eigentumsvorbehalte einer Finanzierungsfirma etc. Was für Belastungen kann es geben und wie kann man das ermitteln ob es Belastungen? Das kann z.B eine Gestoría per Internet machen. Man kann das aber auch selber beim Verkehrsamt machen. Das soll so um die 20€ kosten2.) Vertrag aufsetzen und unterschreiben. Hier sollte jemand daneben sitzen der der spanischen Sprache mächtig ist.
                                        3.)Übertragungsformular ausfüllen und unterschreiben.
                                        4.) Steuern zahlen.
                                        5.) Die Unterlagen beim Verkehrsamt einreichen (Kosten der Übertragung 53,40 €)
                                        6.) Beim Kauf von Neuwagen wird mitunter versucht Zusatzverträge an den Mann zu bringen Augen auf!!!
                                        Man kann die Übertragung selbst durchführen oder eine „Gestoría“ damit beauftragen. Das Honorar ist in der Regel niedrig und erspart Käufer und Verkäufer den Ämtergang.
                                        Es gibt noch einige Dinge beim Eigentumsübergang die aber nur Gebrauchte mit Vorbesitzer betreffen. Das spare ich mir mal. Ist auch nicht ganz so spannend.

                                        Die Besteuerung des Autokaufs?
                                        1.) Bei Gebrauchtwagen wird die Erwerbsteuer „ITP“ fällig (5,5 % des Kaufpreises)
                                        2.) Bei Neuwagen muß außerdem die kanarische MwSt IGIC (9,5 oder 13%) bezahlt werden. Welchen der beiden Steuersätze man zahlt ist abhängig von der Leistung des Fahrzeugs. Ich bin mir bei den Steuersätzen aber nicht sicher. Ich meine die stimmen nicht.

                                        Garantien – Privatperson gegen Privatperson oder gegen Händler
                                        1.) Bei Käufen von Privat gelten 6 Monate Garantie
                                        2.) Beim Kauf von einem „Fähnchenhändler“ (Gebrauchtwagenbude) 1 Jahr
                                        3.) Beim Neukauf gibt es die EU-Üblichen 6 Monate

                                        Die Versicherung beim Fahrzeugübergang bei "gebrauchten"
                                        Die Versicherung des Vorbesiters kann man nicht übernehmen. Es muß zwingend eine neue abgeschlossen werden. Das ist in Deutschland auch nicht anders. Ohne Versicherung wirds teuer. Das kostet so zwischen 600 € und 3000 €. Anders als bei uns wird das Guthaben bei der Versicherung beim Verkauf nicht ausgezahlt. Jedenfalls besteht keine Verpflichtung dazu. Die meisten Versicherer machen es wohl dennoch.

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