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    #1

    Rentenbesteuerung

    hallo leute

    ich hoffe mir kann jemand einen rat geben .
    hat jemand von euch eine aufforderung des finazamtes bekommen wegen der besteuerung der rente ? bei mir kam heute ein brief an und ich bin etwas verwirrt . man kann in deutschland neben seiner rente noch dazu verdienen.
    darf man das in spanien auch ?
    ab wann muss man in spanien steuern auf die rente zahlen ?
    Liebe Gruesse Sabine

    Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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    #2
    Auch auf Terneriffa kannst Du bis 400.- als Nebenverdienst bei der Rente dazu verdienen.
    Ein Freund-allerdings Kanario- hat das regelmaessig zu seiner Rente gemacht. Hat die Steuererklaerung gemacht und eine Bescheinigung fuer den Nebenverdienst beigefuegt.

    Schau mal ob Du hier was fuer dich findest:
    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...-jetzt-wissen/
    Quelque chose- sur- Mer.... 200gr frischen Thunfisch zerkleinern;200grkl.Tomaten;OlivenÖl,1kl.Chilischo te;1Knoblauchzehe,Salz,320gr Pasta<Pacheri zB.,2ELOliven,schwarzer Pfeffer,frische Petersilie,pocoBasilicum, Schale< Biozitrone. Heiss anbraten, fertig köcheln.Pasta kochen<2" vor Ende aus dem Wsser und zur Thunfischpfanne geben+ 1Kelle Nudelwasser. Basilic.Petrersil ;Zitronabrieb und Oliven drüber- Flasche Ros`e..

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      #3
      Rente im Ausland ist ein komplexes Thema. Da gibt es Beratungstermine der jeweiligen Anstalten oder eben Steuerberater.
      Grundsätzlich darfst du als deutsche Rentnerin (Altersrente nach Regel-Altersgrenze) dazuverdienen und jedes Einkommen ist zunächst steuerpflichtig, sowohl die Rente als auch der Zuverdienst.

      Grüsse
      Anton

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        #4
        Wenn Deine Rente einen gewissen niedrigen Level hat, wirst Du von der Steuer befreit. Wenn das im Folgejahr genauso ist, gibt dir der Steuerberater Auskunft, ob Du wieder befreit bist. Wenn du immer beim gleichen Steuerberater bist- kostet dich diese Auskunft nichts.
        Das war bei mir vor 10 Jahren der Fall. Hier auf Teneriffa.
        Quelque chose- sur- Mer.... 200gr frischen Thunfisch zerkleinern;200grkl.Tomaten;OlivenÖl,1kl.Chilischo te;1Knoblauchzehe,Salz,320gr Pasta<Pacheri zB.,2ELOliven,schwarzer Pfeffer,frische Petersilie,pocoBasilicum, Schale< Biozitrone. Heiss anbraten, fertig köcheln.Pasta kochen<2" vor Ende aus dem Wsser und zur Thunfischpfanne geben+ 1Kelle Nudelwasser. Basilic.Petrersil ;Zitronabrieb und Oliven drüber- Flasche Ros`e..

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          #5
          @Sabine,
          auch in Deutschland sind Renten Steuerpflichtig, es kommt auf die Höhe der Rente
          (bzw dem Ertragsanteil Deiner Rente )und den Beginn der Rente an.

          Da Du bei der Reichsbahn warst könnte es sein das der Ertragsanteil Deiner Rente über dem Steuerfreibetrag liegt, am besten Steuerberater fragen.
          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

          Gruß Günter

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            #6
            der Ertragsanteil der Rente war immer schon steuerpflichtig.
            Da dieser Anteil aber bei vielen Rentnern ohne Mietshäusern unter dem Grundfreibetrag lag hatten die Finanzämter auf eine Steuererklärung verzichtet.
            Inzwischen müssen alle Rentner eine Steuererklärung abgeben.
            Durch die Einführung der einheitlichen Steuernummer und der Pflicht für jedes Konto die Steuernummer in den Stammdaten nachzuweisen ist es durch den automatischen Datenaustausch jetzt für die Finanzämter möglich die Einkünfte der Rentner nachzuvollziehen.
            Darum werden nach und nach alle Rentner angeschrieben und zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Stillhalten hilft nun nicht mehr. Fällige Steuern werden auch nachträglich eingefordert.

            Die Rentner mit Einkünften unter dem Grundfreibetrag zahlen dann auch weiterhin keine Steuern. Für diese Rentner ändert sich nichts, die Steuererklärung ist dann nur Formsache, die Daten liegen den Finanzämtern ja bereits vor.

            Grüsse
            Anton

            PS: meine Ausführungen beziehen sich auf die deutschen Rentner und Finanzämter.
            Ich weiss nicht ob der Brief an Sabine in deutsch von ihrem Finanzamt kam oder in spanisch von ihrer "Hazienda"
            Zuletzt geändert von macnetz; 02.10.2019, 17:40.

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              #7
              Rentenertrag

              Was ist denn der Ertragsanteil einer Rente, vielleicht hilft mir jemand auf die Sprünge. Vielen Dank

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                #8
                Zitat von AP.Dittrich Beitrag anzeigen
                Was ist denn der Ertragsanteil einer Rente, vielleicht hilft mir jemand auf die Sprünge. Vielen Dank
                Keine Ahnung, interessiert mich aber auch & habe mal Tante Google befragt. Wenn ich das richtig verstehe, ist das der Teil der besteuert wird.

                https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...teil_der_rente

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                  #9
                  Ertragsanteil
                  Werden Geldbeträge angespart und verzinst, so besteht das Guthaben aus einem Ansparanteil und einem Ertragsanteil (Zinsanteil). Bei Rentenzahlung wird der Ertragsanteil von der Rente abgezogen und nur dieser unterliegt der Besteuerung. Somit müssen Rentenempfänger nicht die angesparten Rentenbeiträge, sondern nur den Ertragsanteil ihrer Rente versteuern.

                  Der Ertragsanteil wird nach einer amtlichen Tabelle ermittelt. Dabei bemisst sich der Ertragsanteil nach dem Alter (vollendete Lebensjahre) bei Rentenbeginn.

                  Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung spielt der Ertragsanteil seit dem Jahr 2005 keine Rolle mehr. Sie werden künftig nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3aaa EStG). Das gilt auch für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen und Renten aus einer privaten Rürup-Rente.

                  Die Renten werden aber nicht sofort in voller Höhe besteuert. Im Rahmen einer längeren Übergangsregelung steigt je nach Jahr des Rentenbeginns der steuerpflichtige Anteil von neu beginnenden Renten schrittweise an. Erst Renten, die nach 2039 beginnen, müssen voll versteuert werden. Für andere Leibrenten dagegen gilt der günstige Ertragsanteil weiterhin (§ 22 Nr. 1 Satz 3abb EStG).

                  Renten sind sonstige Einkünfte. Werbungskosten, die mit der Erzielung der Rente im Zusammenhang stehen, können abgezogen werden. Ohne Nachweis ist ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,– € abzugsfähig.

                  https://www.bundesfinanzministerium....ationFile&v=22
                  Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                    #10
                    @bugsi: Danke.
                    Das ist jetzt aber der Fall, dass die deutsche Rente in Deutschland versteuert wird, oder?
                    Wenn die deutsche Rente in Spanien versteuert wird, sieht es anders aus, oder?
                    Und mit einer spanischen Rente nochma anders.

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                      #11
                      Wer als Rentner seinen Wohnsitz nach Spanien verlegen möchte, kann seine Rente grundsätzlich sowohl auf einem deutschen als auch auf einem spanischen Konto erhalten. Wo Sie ihre Rente zu versteuern haben, hängt davon ab wann Sie in Rente gegangen sind, bzw. wann Sie in Rente gehen werden. Unter Umständen ist sowohl in Deutschland als auch in Spanien eine Steuererklärung abzugeben.

                      Bis 2015 wurden Renten grundsätzlich nur im Land des Wohnsitzes (Spanien) versteuert, womit es demnach nicht nötig war, im Bezug auf Renteneinkünfte in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben.

                      In Spanien lebende deutsche Rentner, die erstmals ab 2015 Ihre Rente aus Deutschland beziehen, müssen von nun an einen Teil ihrer Rente in Deutschland versteuern, womit sie folglich auch eine deutsche Einkommensteuererklärung abzugeben haben. Diese in Deutschland zu zahlenden Steuern, können nach dem gültigen Doppelbesteuerungsabkommen in der spanischen Steuererklärung abgesetzt werden, womit insgesamt die gleichen Steuern wie vorher zu entrichten sind. Nach diesem neuen Doppelbesteuerungsabkommen werden Renten ab 2015 bis zu 5% und ab 2030 bis zu 10% in Deutschland versteuert. Diese Regelung findet jedoch nur Anwendung, wenn Sie nach dem 1. Januar 2015 in Rente gehen und wenn sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben.

                      Wohnsitz in Spanien

                      Im Sinne dieses Abkommens haben Sie ihren Wohnsitz in Spanien, wenn Sie nach spanischem Recht dort aufgrund Ihres Wohnsitzes, Ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes Ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig sind.

                      Sind Sie sowohl in Deutschland als auch in Spanien wohnhaft (Dauerurlauber), gelten Sie in dem Staat ansässig zu dem Sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen haben (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Ihr Lebensmittelpunkt liegt grundsätzlich in Spanien wenn Sie sich dort länger als 183 Tage im Jahr aufhalten.

                      Besteuerung sowie in Spanien als auch in Deutschland

                      Ergibt sich aus dem vorherigen Abschnitt, dass Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, sind Sie in Spanien voll steuerpflichtig und zahlen somit die spanische Einkommensteuer (IRPF). Im Bezug auf die Rente, ist zu unterscheiden ob es sich um Rente oder um eine Beamtenpension handelt.

                      A) Rente

                      Wie bereits am Anfang des Beitrags erwähnt, ist eine ab 2015 erstmals erhaltene Rente sowohl in Deutschland als auch in Spanien zu versteuern. Die in Deutschland gezahlte Steuer wird in Spanien auf die zu entrichtende Steuer angerechnet bzw. vom IRPF abgezogen. Damit Sie den in Deutschland bereits bezahlten Anteil nicht noch einmal in Spanien zu zahlen haben, ist es wichtig in beiden Staaten die entsprechende Steuererklärung abzugeben.

                      Diese Regelung gilt ebenfalls für Betriebs- und Riesterrenten, deren Aufbau über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren in Deutschland staatlich gefördert wurde. Alle nicht staatlich geförderten Renten werden weiterhin vollständig an Ihrem Wohnsitz (Spanien) versteuert.

                      B) Pension (Beamtenruhegehalt)

                      Erhalten Sie anstatt Rente eine Beamtenpension (Ruhegehalt), wird diese grundsätzlich in Deutschland versteuert, selbst wenn sie Ihren Vollzeitwohnsitz in Spanien haben. Hierbei ist es irrelevant ob die Pension vom Staat, den Ländern oder anderen juristischen Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgezahlt wird. Die einzige Ausnahme hierzu ergibt sich, wenn sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben und zusätzlich die spanische Staatsbürgerschaft besitzen. Ausschließlich in diesem letzten Fall müssen Sie ihre Pension komplett in Spanien versteuern.

                      Steuererklärung und Besteuerung in Spanien

                      Aus dem aktuellen Einkommensteuergesetz (Ley del Impuesto sobre la renta de las personas físicas "IRPF") geht hervor, dass in Spanien wohnhafte Personen (sowie Spanier als auch Ausländer) ihr Welteinkommen an ihrem Wohnsitz (Spanien) zu versteuern haben. Sie sind jedoch von der Steuererklärungspflicht befreit, wenn Ihre Gesamtjahresrente weniger als 11.200 Euro beträgt und Sie Ihre Rente nicht in Deutschland versteuern müssen. Beziehen Sie mehr als 11.200 Euros pro Jahr und/oder haben Sie Ihre Rente in Deutschland teilzuversteuern, sollten Sie in jedem Fall eine Steuererklärung in Spanien abgeben, damit Sie die bereits in Deutschland gezahlte Steuer von der spanischen Steuer absetzen können. (Vergleich: Artikel 96 Ley IRPF und Artikel 61 Reglamento IRPF)

                      In welchem Abschnitt der Steuererklärung wird die Rene erfasst?

                      Die aus Deutschland bezogene Rente wird in der spanischen Steuererklärung als geldliche Einkünfte (retribuciones dinerarias) im Abschnitt der Arbeitseinkünfte (rendimientos del trabajo) erklärt. Haben Sie Ihre Rente nicht in Deutschland versteuert (Rentenantritt vor 2015), wird Ihre Rente ganz normal in ihrer Gesamtheit in Spanien versteuert. Haben Sie jedoch bereits Steuern in Deutschland bezahlt (zurzeit maximal 5%), können Sie diesen Betrag in der spanischen Steuererklärung absetzen. Hierzu geben Sie im Bereich der Abzüge wegen internationaler Doppelbesteuerung (Deducciones por doble imposición internacional) sowohl die Höhe Ihrer Rente als auch die Höhe des bereits in Deutschland bezahlten Steuerbetrages an.

                      Fazit: Erhalten Sie Ihre Rente erstmals ab 2015, sollten Sie sowohl in Spanien als auch in Deutschland eine Steuererklärung abgeben.
                      Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                        #12
                        So funktioniert die Rentensteuer in Spanien
                        Was gilt für Ruheständler, die ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt auf Mallorca haben?
                        Rainer Fuchs 06.02.2017 | 01:00
                        In dem neuen Ratgeber „Sorgenfrei leben unter Spaniens* Sonne" gibt der frühere Sozial*referent der deutschen Botschaft in Ma*drid, Rainer Fuchs, Tipps zu Themen wie Wohnsitz, Rente, Erbschaft, Gesundheit und Pflege. Der promovierte Jurist und Ministerialrat a.?D. war auch lange als Referatsleiter für „Inter*nationale und europäische Sozialversicherung" im Bundesministerium für Arbeit und Sozia*les tätig.

                        Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Spanien haben (183-Tage-Regel), so gelten in Bezug auf die Rentenbesteuerung die Vorschriften des alten und des neuen Doppelbesteuerungs*abkommens. Davon war auf diesen Seiten schon die Rede. Zur Erinnerung: Für alle, die vor dem 1. Januar 2015 erstmals eine deutsche Rente bezogen haben, bleibt es bei der alten Rechtslage, dass Spanien nur dann die Rente besteuern darf, wenn der Lebensmittelpunkt in Spanien liegt. Für die allermeisten deutschen Rentner mit Lebensmittelpunkt in Spanien ändert sich also nichts!

                        Bei Personen, die ab dem 1. Januar 2015 erstmals eine deutsche Rente beziehen und deren Lebensmittelpunkt in Spanien liegt, gilt:

                        Die deutsche Rente ist in Spanien steuerpflichtig.
                        Daneben ist die deutsche Rente zusätzlich mit fünf Prozent ihres Betrages in Deutschland zu versteuern.
                        Das spanische Finanzamt muss dann aber die in Deutschland gezahlte Steuer auf die spanische Steuer anrechnen.
                        Für Neurentner ab 2030 beträgt der Steuersatz, den das deutsche Finanzamt einbehält, zehn Prozent.
                        Diese Regelung gilt auch für Betriebsrenten, Riester-Renten und Rürup-Renten, wenn sie über mindestens zwölf Jahre in Deutschland staatlich gefördert wurden. Bei kürzerer oder keiner Förderung in Deutschland werden die Betriebsrenten, Riester-Renten und Rürup-Renten (ebenso wie andere Einkünfte) nur in Spanien versteuert.

                        Wie erfährt das spanische Finanzamt von Ihren Alters*einkünften?
                        Früher zeigten die spanischen Steuerbehörden recht wenig Interesse an der Besteuerung deutscher Renten. Das hat sich offensichtlich geändert:

                        So hat die spanische Steuerbehörde Agencia Tributaria beispielsweise Anfang 2015 ein Schreiben an ausländische Rentenbezieher geschickt, die ihre ausländischen (deutschen) Renten in den vergangenen fünf Jahren in ihrer spanischen Steuererklärung nicht angegeben haben. Darin wurden sie aufgefordert, eine Steuererklärung bis zum 30. Juni 2015 abzugeben; danach waren Säumniszuschläge, Zinsen und Strafen möglich.

                        Es gibt jetzt auch Kontrollmitteilungen der deutschen und der spanischen Finanzämter! Deutschland hat mit Spanien eine „Absprache über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen" unterzeichnet.

                        Konkret bedeutet das: Seit 2015 versenden Deutschland und Spanien automatische Kontrollmitteilungen über gezahlte Sozial*versicherungsrenten. Außerdem über solche Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten, deren Aufbau über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren in Deutschland staatlich gefördert worden ist. So kann der jeweils andere Staat die Renten besser besteuern beziehungsweise die Versteuerung besser kontrollieren.

                        Noch Fragen?
                        Zuständig für alle Fragen und die Besteuerung von deutschen Renten mit Auslandsbezug ist das Finanzamt Neubrandenburg, Postfach 110140, 17041 Neubrandenburg, Tel.: +49 395-44 22 24 70 00, E-Mail: ria@Finanzamt-
                        neubrandenburg.de
                        Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                          #13
                          Deutsche Rente in Spanien...

                          Zitat von gerardo Beitrag anzeigen
                          @bugsi: Danke.
                          Das ist jetzt aber der Fall, dass die deutsche Rente in Deutschland versteuert wird, oder?
                          Wenn die deutsche Rente in Spanien versteuert wird, sieht es anders aus, oder?
                          Und mit einer spanischen Rente nochmal anders.
                          Genau! Bekomme seit 2009 meine deutsche Rente hierher überwiesen & habe mal eine Mitteilung der DRV bekommen, dass die Rente seit 2005 in D. versteuert werden muss. Habe mitgeteilt, dass ich Resident ohne Wohnsitz in D. bin & meine Steuererklärung in Spanien mache. Mir ist dann bestätigt worden, dass ich keine Steuererklärung in D. abgeben muss.
                          Hier in Spanien ist Rente Einkommen, ohne irgendwelchen Ertragsanteil-Humbug, egal ob spanische oder deutsche Rente.

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                            #14
                            @bugsi: Sehr gut erklärt. Danke.
                            @rayfaro: Danke. Das mit dem Ertragsanteil wollte ich auch noch wissen.

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                              Danke bugsi. Ist es nicht erstaunlich wie erfindungsreich Finanzbeamte sind, um ihren Job "wetterfest" zu machen. Da nehmen sie auch noch gleich die Steuerberater mit ins Boot. Ein normaler Kapitän würde auf Grund laufen mit Ertragsanteil plus Freibetrag erstmal Rente ab und dann mit Gleitklausel. Schwitz !

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                                alles sehr verwirrend für mich. Wie ist das den wenn man schon 12 Jahre hier in Rente lebt, aber noch in Deutschland angemeldet ist und eine Rente von über 14.000 € regulär hat und noch Unterhalt vom geschiedenen Mann im Jahr in Höhe von 6.ooo hat. Dann hat man mindestens 20.oo0 im Jahr. Muß man die dann in Deutschland versteuern weil man ja dort gemeldet ist?

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                                  Zitat von Ringfrei Beitrag anzeigen
                                  alles sehr verwirrend für mich. Wie ist das den wenn man schon 12 Jahre hier in Rente lebt, aber noch in Deutschland angemeldet ist und eine Rente von über 14.000 € regulär hat und noch Unterhalt vom geschiedenen Mann im Jahr in Höhe von 6.ooo hat. Dann hat man mindestens 20.oo0 im Jahr. Muß man die dann in Deutschland versteuern weil man ja dort gemeldet ist?
                                  Ach noch was meine Rente und die Unterhaltszahlung bekomme ich auf mein deutsches Konto. Wohne das ganze Jahr hier.

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                                    Zitat von Ringfrei Beitrag anzeigen
                                    alles sehr verwirrend für mich. Wie ist das den wenn man schon 12 Jahre hier in Rente lebt, aber noch in Deutschland angemeldet ist und eine Rente von über 14.000 € regulär hat und noch Unterhalt vom geschiedenen Mann im Jahr in Höhe von 6.ooo hat. Dann hat man mindestens 20.oo0 im Jahr. Muß man die dann in Deutschland versteuern weil man ja dort gemeldet ist?
                                    Zitat von Ringfrei Beitrag anzeigen
                                    Ach noch was meine Rente und die Unterhaltszahlung bekomme ich auf mein deutsches Konto. Wohne das ganze Jahr hier.
                                    Sie sind hier steuerpflichtig, wenn sie hier leben.

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                                      Zitat von rayfaro Beitrag anzeigen
                                      Sie sind hier steuerpflichtig, wenn sie hier leben.
                                      @Ringfrei: sie sind nicht nur verpflichtet sowohl in D als auch auf TF eine Steuererklärung abzugeben. Die spanische Hazienda kennt bei Nichtabgabe empfindliche Multas. Die deutschen Finanzämter fordern nur für 10 Jahre nach mit ordentlichen Zinsen.

                                      Stillhalten hilft nicht mehr. Wende dich an eine Beratungsstelle

                                      rät
                                      Anton

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                                        @Ringfrei
                                        diese Einnahmen sind auf jedem Fall Steuerpflichtig, wer über 183 Tage in Spanien lebt ist dort Steuerpflichtig.
                                        Der Ertragsanteil ist dort aufgeführt:
                                        https://www.steuertipps.de/lexikon/e...anteil-tabelle
                                        Der Grundfreibetrag für die Steuer lag in DEUTSCHLAND für 2018 bei 9000.- € im Jahr.
                                        Viel Glück bei den Gesprächen mit der Hacienda
                                        Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                                        Gruß Günter

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