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    #1

    Garantie-Bedingungen

    Mal eine Frage an alle zum Thema Garantie-Bedingungen.
    Wenn wären der Garantiezeit bei einem Gerät ( gerade mal 1 Jahr alt) z.B. Gefrierschrank, ein Garantiefall eintritt, an wenn muss man sich dann wenden.
    Zuerst haben wir uns an das Geschäft gewandt, bei dem wir das Gerät gekauft haben. Diese haben uns dann an eine Service-Nummer verwiesen über den wir einen Techniker bestellen können. Diese wiederum haben uns eine weitere Telefonnummer vom Techniker gegeben . Diese Nummer war aber nicht richtig. Also haben wir das ganze von vorne begonnen.

    IN DEUTSCHLAND IST DAS GESCHÄFT IN DEM MAN DAS GERÄT GEKAUFT HAT FÜR SOLCHE FÄLLE ZUSTÄNDIG.

    Wie ist es hier. Inzwischen war der Techniker (nach 2 1/2 Monate) Wartezeit hier und hat eine Reparatur vorgenommen. Leider nur mit sehr geringem Erfolg. Das Problem tritt nun wieder auf. Inzwischen warte ich weitere 3 Woche ohne das sich von irgend einer Seite was tut.

    Wenn ich mich nicht irre hat man den Anspruch laut EU-Recht (ich weiß, wir sind hier auf den Kanaren) nach einer nicht erfolgreichen Reparatur ein neues Gerät zu bekommen.

    Wer kommt eigentlich für die entstandenen Kosten (Verdorbene Lebensmittel, Telefonkosten etc.) auf?

    Hat jemand von euch Erfahrungen in dieser Richtung gemacht bzw. kann mir helfen wie ich am besten vorgehen kann.

    Vielen DANK.

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    #2
    OMIC Asociacion Consumidores Tenerife

    ...können Sie im Bürgerbüro SAC ansprechen. Die nehmen den Vorfall auf, dann geht das ganz flott. Für Garantie & Gewährleistung gelten die EU Vorschriften. Die können Sie zur Not auch in deutsch anschreiben.

    https://www.google.es/search?authuse...E,lf:1,lf_ui:2

    Einen besseren Link habe ich nicht gefunden.

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      #3
      Da gibt es einen Unterschied, Garantie gibt in der Regel der Hersteller, der macht oder delegiert den Service. Garantie ist eine freiwillige Leistung.

      Der Händler hat Gewährleistung zu leisten, dort kann ich eine Rückabwicklung des Kaufes bei schlechten Service verlangen. Nach 12 Monaten bin ich i.d.R. in der Beweislast das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war.

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