Die Frage ist etwas speziell aber vielleicht hat jemand mal etwas ähnliches gehabt.
Also - ich bin inzwischen so oft Unten das es sich lohnt mein Quad mit runter zu nehmen (Das ist eine Art Motorradersatzt und ein reines Strassenfahrzeug)
Ich habe einen Wohnsitzt auf TF und könnte dort auch ein Fahrzeug zulassen/versichern.
Das Quad hat aber keine EU-Zulassung sondern ist ein LoF (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine/Ackerschlepper. Diese Zulassungsart ist ein uraltes deutsches Relikt und wird heute gerne benutzt um die Beschränkungen in der EU-Zulassung bei Quads und Trikes zu umgehen (offene Leistung etc.).
Eine Zulassung in SP ist somit nicht möglich da es dort nichts Vergleichbares gibt. Fahren darf man die in D zugelassenen Fahrzeuge aber in ganz Europa. Das ist kein Problem. Das habe ich auch bereits etliche Male ohne Probleme gemacht.
Man könnte das Fahrzeug nun Huckepack auf einem Hänger transportieren und rüber bringen (Transportmöglichkeit hätte ich bereits organisiert). Zwar müsste man nach einem halben Jahr ummelden aber mir ist kein Fall bekannt (das will aber nichts heissen) das man bei einer Kontrolle den Einfuhrbeleg gefordert und das Fahrzeug dann still gelegt hätte. Selbst das wäre keine Katastrophe wenngleich mit absoluter Sicherheit eine saftige Multa fällig wird (Behördennerverei inclusive).
Das Problem ist dabei die deutsche Versicherung - oder genauer gesagt der TÜV, den ich nicht machen kann. Die ersten zwei Jahre ist alles gut aber irgendwann läuft der TÜV ab. Die Haftpflicht bleibt meiner Meinung nach bestehen auch wenn der TÜV abgelaufen ist. Das würde mir ja reichen. Die Versicherung kann mir nur vorwerfen das Fahrzeug wäre nicht verkehrssicher gewesen (Eine Überprüfung gleich welcher Art im Ausland wird nicht anerkannt). Da liegt dann aber die Beweislast beim Versicherer. Der Versicher drückt sich mit aller Macht vor schriftlichen Aussagen mir gegenüber
Verständlicher Weise. Allenfalls auf jede 2. - 3. Anfrage bekomme ich eine schwammige, schriftliche Aussage ohne Namen darunter (kein Wald und Wiesenversicherer!).
Es gibt auch noch Tricksereien mit Zollkennzeichen aber das ist mir zu heiß. Die darf man auch nur eine begrenzte Zeit fahren aber das Überziehen kostet nur Strafe und nicht das Fahrzeug. Das ist mir aber zu heiß.
In letzter Konsequenz werde ich um den Gang zum Anwalt für Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht nicht herum kommen aber es wäre ganz cool wenn mal jemand aus dem Nähkästchen plaudern könnte. Ich bin mir sicher das etliche User Erfahrung mit dem Import von Fahrzeugen nach TF haben.
Also - ich bin inzwischen so oft Unten das es sich lohnt mein Quad mit runter zu nehmen (Das ist eine Art Motorradersatzt und ein reines Strassenfahrzeug)
Ich habe einen Wohnsitzt auf TF und könnte dort auch ein Fahrzeug zulassen/versichern.
Das Quad hat aber keine EU-Zulassung sondern ist ein LoF (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine/Ackerschlepper. Diese Zulassungsart ist ein uraltes deutsches Relikt und wird heute gerne benutzt um die Beschränkungen in der EU-Zulassung bei Quads und Trikes zu umgehen (offene Leistung etc.).
Eine Zulassung in SP ist somit nicht möglich da es dort nichts Vergleichbares gibt. Fahren darf man die in D zugelassenen Fahrzeuge aber in ganz Europa. Das ist kein Problem. Das habe ich auch bereits etliche Male ohne Probleme gemacht.
Man könnte das Fahrzeug nun Huckepack auf einem Hänger transportieren und rüber bringen (Transportmöglichkeit hätte ich bereits organisiert). Zwar müsste man nach einem halben Jahr ummelden aber mir ist kein Fall bekannt (das will aber nichts heissen) das man bei einer Kontrolle den Einfuhrbeleg gefordert und das Fahrzeug dann still gelegt hätte. Selbst das wäre keine Katastrophe wenngleich mit absoluter Sicherheit eine saftige Multa fällig wird (Behördennerverei inclusive).
Das Problem ist dabei die deutsche Versicherung - oder genauer gesagt der TÜV, den ich nicht machen kann. Die ersten zwei Jahre ist alles gut aber irgendwann läuft der TÜV ab. Die Haftpflicht bleibt meiner Meinung nach bestehen auch wenn der TÜV abgelaufen ist. Das würde mir ja reichen. Die Versicherung kann mir nur vorwerfen das Fahrzeug wäre nicht verkehrssicher gewesen (Eine Überprüfung gleich welcher Art im Ausland wird nicht anerkannt). Da liegt dann aber die Beweislast beim Versicherer. Der Versicher drückt sich mit aller Macht vor schriftlichen Aussagen mir gegenüber

Verständlicher Weise. Allenfalls auf jede 2. - 3. Anfrage bekomme ich eine schwammige, schriftliche Aussage ohne Namen darunter (kein Wald und Wiesenversicherer!).
Es gibt auch noch Tricksereien mit Zollkennzeichen aber das ist mir zu heiß. Die darf man auch nur eine begrenzte Zeit fahren aber das Überziehen kostet nur Strafe und nicht das Fahrzeug. Das ist mir aber zu heiß.
In letzter Konsequenz werde ich um den Gang zum Anwalt für Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht nicht herum kommen aber es wäre ganz cool wenn mal jemand aus dem Nähkästchen plaudern könnte. Ich bin mir sicher das etliche User Erfahrung mit dem Import von Fahrzeugen nach TF haben.
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