Urteil zu Arbeitszeiterfassung

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    Urteil zu Arbeitszeiterfassung

    https://www.spiegel.de/karriere/euro...a-1267313.html


    "Die Deutsche Bank unterlag damit einer Klage aus Spanien. Die in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reiche danach nicht aus. (Rechtssache C-55/18) Grund ist allerdings auch die Rechtslage in Spanien, auf die sich die Deutsche Bank berief."


    Bei der Deutschen Bank mag das ja noch gehen, wenn ich aber an die vielen sonstigen Tätigkeiten denke ... Kellner/innen, Verkäufer/innen etc.
    Was ich da schon gehört habe, da stehen einem die Haare zu Berge.
    Zuletzt geändert von carlos4711; 14.05.2019, 11:52.
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