Sicherer Umgang mit dem alten deutschen Führerschein

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    #1

    Sicherer Umgang mit dem alten deutschen Führerschein

    https://www.merkur.de/leben/gueltigk...-11768729.html
    Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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    #2
    wer weiss denn ob in etwa anderthalb Jahrzehnten der EU Komplex
    überhaupt noch existiert, bis zum Jahre 2033 fliesst noch viel Wasser
    Elbauf- und Elbabwärts.

    - ausserdem benötigt man 2033 vielleicht gar keinen Führerschein mehr,
    da die Autos dann selbstständig fahren.
    Zuletzt geändert von bugsi; 17.02.2019, 09:06.
    Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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      #3
      Zitat von bugsi Beitrag anzeigen
      ....da die Autos dann selbstständig fahren.
      Ich hab lang genug mit der Spezies der Informatiker zusammengearbeitet, dass ich mein Leben deren Sinn für Qualität nicht anvertrauen werde. Jedenfalls nicht oberhalb von 25 km/h...
      ...

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        #4
        Der Fuehrer war ein armes Schwein....

        .....er hatte keinen Fuehrerschein.....

        Während dessen man in Deutschland Fahrzeuge durch die Stadt fahren lässt bei denen die menschlichen Fahrzeugführer in den Sitzen versteckt sind um die Reaktionen der Fußgänger auf solche Attrappen von selbstfahrenden Autos zu studieren ist man in Phoenix Arizona schon seit Dezember letzten Jahres im normalen Taxi on demand Betrieb.
        Beim Betreiber Waymo hat man im Schnitt ein Disengagement - also ein Eingreifen des Fahrzeugführers, erst nach weit mehr als 13000 (dreizehntausend) km. Und die Entwicklung schreitet massiv voran.
        Deutsche Unternehmen wie Bosch, Daimler etc. liegen derzeit bei wenigen hundert Metern und das nicht mal im Stadtverkehr.
        Insofern kann ich ein gesundes Misstrauen der deutschen Ingenieurskunst gegenueber sehr gut nachvollziehen.
        Vielleicht hat schon einmal jemand von Mario Herger gehört:

        https://derletztefuehrerscheinneuling.com/
        „It´s not the big that eat the small
        But rather the fast that eat the slow“

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          #5
          Im Herbst 2017 führte Waymo die ersten selbstfahrenden Fahrzeuge ein, die vollständig ohne menschliche Überwachung auskommen. Bisher musste zur Sicherheit immer ein Mensch auf dem Fahrersitz verfügbar sein, um im Notfall das Steuer übernehmen zu können. In der neuesten Generation der Waymo-Fahrzeuge ist dies jetzt nicht mehr notwendig. Der Fahrersitz kann unbesetzt bleiben. Allerdings werden die Fahrzeuge bisher nur in einem dünn besiedelten Vorort von Phoenix eingesetzt, der bezüglich der Komplexität des Verkehrsgeschehens eher geringe Anforderungen an das Auto stellt.[27][28]
          Ein Schnäppchen sind die Autos auch nicht gerade, was sich bei Massenprouktion sicherlich aber schnell ändern wird.

          Die Roboter-Autos von Google enthalten ca. 150.000 USD an Ausrüstung einschließlich eines 70.000 USD teuren Laserscanning-Systems (Stand: 2012).[34]
          https://de.wikipedia.org/wiki/Waymo


          Und mit der Regulierungswut der EU wird noch viel Zeit vergehen, bis die hier auftauchen.
          Stichwort Ethik bei Unfallgefahr "Wohin weicht ein Autonomes Auto aus, wenn es in einen Unfall verwickelt werden könnte, fährt es das Kind auf dem Zebrastreifen platt oder bleibt der Ausweichversuch deshalb aus?
          Die Diskussion gab es ja schon

          http://www.spiegel.de/wissenschaft/t...a-1234901.html
          Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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            #6
            Ich wäre ganz froh, wenn es mit der Zulassung noch ein wenig dauert.

            Ich schätze, eine auch nur weitestgehend fehlerfreie Software zum High-Speed-Bugsieren auf unserem Straßenwirrwarr in Deutschland (oder meinetwegen auch TF), wäre so komplex, dass Unfehlbarkeit ein hoffnungsloses Unterfangen ist.

            Was nicht heißt, dass autonomes Fahren nicht doch irgendwann sicherer sein könnte, als selbst zu fahren. Heutzutage fahren soviele Vollhonks selbst (siehe etwa der Depp, der gestern in Bayern mit nem Lkw bei einem waghalsigen Manöber fast nen Bus getroffen hat), dass allein durch den Ersatz derartiger Fahrer durch Software ein Sicherheitsgewinn möglich wäre.

            Gefährlich sind gerade die Übergangsphasen von manuell zu automatisch. Da kommt es bei den Fahrern zu Überforderung durch Unterforderung, bei der Software zu einem heftigen "Erkenntnisgewinn" durch Lernen aus Fehlern und bei den unterschiedlcihen Herstellern zu Inkompatibilitäten.

            Bevor auf Straßen flächendeckend vollautomatisch gefahren wird, kommt vermutlich das vollautomatische Fliegen inkl Starten und Landen sowie der vollautomatische Schienenverkehr.

            Automatisch und Highspeed auf der Straße wird ein Weilchen zu Reibungsverlusten mit einigen Opfern führern. Mal mitzählen, die Tesla-Model 3- Flut ist ja gerade im Anschippern, aber da gibts ja in weiser Voraussicht ein paar Einschränkungen.
            Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 21.02.2019, 10:49.
            ...

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              #7
              Isaac Asimov....

              ....hat das schon in 40ern des letzten Jahrhunderts kommen sehen.

              Isaahttps://de.wikipedia.org/wiki/Robotergesetze

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                #8
                Man kennt das ja auch von den ersten Erfahrungen mit dem Fly-By-Wire-Airbus. Und Luftstraßen weisen nur einen Bruchteil der potenziellen Rahmenbedingungen und Störeinflüsse im Vergleich zum Straßenverkehr auf.

                Und das Thema "Überforderung durch Unterforderung" lernt man in einer der ersten Vorlesungen in Arbeitswissenschaft.

                Das wenig lustige ist ja, dass die selbstfahrende Software in kritischen Situationen dann irgendwann rafft, dass sie gerade nicht weiterweiß und sich dann spontan und piepender Weise abmeldet und den Crash dem vor sich hindösenden Fahrer überlässt.

                Ne, ne, nix für mich...

                Vermutlich wird dann auch bald ein Anstieg von Beinvenenthrombosen zu verzeichnen sein. Langstrecke und Sitzhaltung, keine Pedalbetätigungen...ach ja....gibts ja auch heute schon bei Automatikfahrern im linken Bein. Tesla-Fahrer, kauft Heparin
                ...

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                  #9
                  BESCHLUSS (EU) 2016/1945 DER KOMMISSION
                  vom 14. Oktober 2016
                  über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen
                  (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016)*6517)
                  (Text von Bedeutung für den EWR)
                  DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION*—

                  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
                  gestützt auf die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.*Dezember 2006 über den Führerschein*(1), insbesondere auf Artikel*13 Absatz*1 Unterabsatz*1,
                  in Erwägung nachstehender Gründe:
                  (1)
                  Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG sollten alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollte auch für Führerscheine gelten, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung dieses Grundsatzes ausgestellt wurden.
                  (2)
                  Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfasst die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.
                  (3)
                  Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG müssen die Mitgliedstaaten Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie ausgestellten Führerscheinklassen und den Führerscheinklassen im Sinne des Artikels*4 der Richtlinie festlegen. Die Kommission sollte diesen Äquivalenzen rechtsverbindlich zugestimmt haben.
                  (4)
                  Seit der Annahme des Beschlusses 2014/209/EU der Kommission*(2) haben Deutschland, Frankreich, Kroatien und die Niederlande Berichtigungen der Äquivalenztabellen im Anhang des Beschlusses notifiziert. Die Kommission hat diese Berichtigungen geprüft und kann ihnen zustimmen. Die Äquivalenztabellen sollten daher entsprechend geändert werden.
                  (5)
                  Der Beschluss 2014/209/EU sollte aufgehoben werden*—
                  HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
                  Artikel*1
                  Dieser Beschluss gilt für alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten im Umlauf befindlichen gültigen Führerscheine.
                  Artikel*2
                  Die Kommission stimmt den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Tabellen der Äquivalenzen zwischen den Klassen von Führerscheinen, die von den Mitgliedstaaten vor der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellt wurden, und den harmonisierten Führerscheinklassen gemäß Artikel*4 dieser Richtlinie zu.
                  Artikel*3
                  Die Kommission stimmt Folgendem zu:
                  a)
                  Vor der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellte Führerscheine berechtigen den Inhaber, Fahrzeuge der entsprechenden, im Anhang dieses Beschlusses beschriebenen Klassen ohne Umtausch des Führerscheins zu führen;
                  b)
                  es gelten bestimmte Beschränkungen, die für die jeweilige Fahrerlaubnis im Anhang festgelegt sind;
                  c)
                  beim Umtausch eines Führerscheins gegen einen Führerschein gemäß dem Muster der Europäischen Union (wie in Anhang*I der Richtlinie 2006/126/EG beschrieben) ist die entsprechende, im Anhang dieses Beschlusses beschriebene Fahrerlaubnis zu erteilen.
                  Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                    #10
                    - hier die spanische Version

                    LA COMISIÓN EUROPEA,
                    (DO L 120 de 23.4.2014, p. 1).
                    DECISIÓN (UE) 2016/1945 DE LA COMISIÓN
de 14 de octubre de 2016
sobre las equivalencias entre categorías de permisos de conducción [notificada con el número C(2016) 6517]
                    (Texto pertinente a efectos del EEE)
                    Visto el Tratado de Funcionamiento de la Unión Europea,
                    Vista la Directiva 2006/126/CE del Parlamento Europeo y del Consejo, de 20 de diciembre de 2006, sobre el permiso de conducción (1), y, en particular, su artículo 13, apartado 1, párrafo primero,
                    Considerando lo siguiente:
                    (1) *La Directiva 2006/126/CE establece que todos los permisos de conducción expedidos por los Estados miembros deben ser objeto de reconocimiento recíproco. El principio del reconocimiento recíproco también debe aplicarse a los permisos de conducción expedidos antes de la fecha de aplicación del principio. 

                    (2) *Dicho principio de reconocimiento recíproco de los permisos de conducción incluye el pleno reconocimiento de todas las habilitaciones que se hayan concedido al titular de un permiso de acuerdo con las disposiciones nacionales en vigor en ese momento. 

                    (3) *La Directiva 2006/126/CE dispone que los Estados miembros deben establecer las equivalencias entre las categorías de los permisos de conducción expedidos antes de la aplicación de dicha Directiva y las que se definen en su artículo 4. Dichas equivalencias deben recibir el acuerdo de la Comisión de forma jurídicamente vinculante. 

                    (4) *Desde la adopción de la Decisión 2014/209/UE de la Comisión (2), Alemania, Francia, Croacia y los Países Bajos han comunicado correcciones de las tablas de equivalencias recogidas en el anexo de dicha Decisión. La Comisión ha examinado y acepta estas correcciones. Las tablas de equivalencias deben modificarse en consecuencia. 

                    (5) Procede derogar la Decisión 2014/209/UE.
                    HA ADOPTADO LA PRESENTE DECISIÓN:
                    Artículo 1
                    La presente Decisión será aplicable a todos los permisos de conducción válidos expedidos en los Estados miembros y que estén en circulación.
                    Artículo 2
                    La Comisión acepta las tablas de equivalencias entre las categorías de los permisos de conducción expedidos en los Estados miembros antes de la aplicación de la Directiva 2006/126/CE y las categorías de permisos de conducción armonizadas definidas en el artículo 4 de la misma Directiva, tal como figuran en el anexo de la presente Decisión.
                    (1) DOL403de30.12.2006,p.18.
(2) Decisión 2014/209/UE de la Comisión, de 20 de marzo de 2014, sobre las equivalencias entre categorías de permisos de conducción
                    9.11.2016 Diario Oficial de la Unión Europea L 302/63
                    ES
                    La Comisión está de acuerdo en que:
                    Artículo 4
                    Queda derogada la Decisión 2014/209/UE de la Comisión.
                    Artículo 5
                    Los destinatarios de la presente Decisión serán los Estados miembros.
                    Hecho en Bruselas, el 14 de octubre de 2016.
                    Artículo 3
                    a) *las categorías de los permisos de conducción expedidos antes de la aplicación de la Directiva 2006/126/CE habilitan al titular a conducir vehículos de las categorías indicadas en el anexo de la presente Decisión, sin proceder al canje del permiso de conducción; 

                    b) *podrían aplicarse a la habilitación correspondiente algunas limitaciones, que se especifican en el anexo. 

                    c) *cuando se proceda al canje de un permiso de conducción por uno de los modelos de permiso de la UE descritos en el anexo I de la Directiva 2006/126/CE, se concederá la habilitación equivalente que se determinan en el anexo de la presente Decisión. 

                    Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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