Da dieses Thema die letzten Jahre wiederholt im Forum auftauchte - auch ich habe die Beiträge interessiert gelesen - liefere ich anbei eine aktuelle Aufstellung, welche Kostenpositionen bei mir entstanden sind, als ich kürzlich mein Fahrzeug aus Deutschland nach Teneriffa importiert und hier zugelassen habe.
Mein Fall:
Ich kaufte ein Neufahrzeug in Deutschland beim Händler und habe dieses mit deutscher Zulassung „auf eigener Achse“ über Frankreich und mit der Huelva-Fähre von Armas nach Teneriffa gefahren. Dort dann mit Hilfe eines Zollagenten „importiert“ und danach mit einer Gestoría über den TüV (ITV) und die Zulassungsstelle (Tráfico) auf TF zugelassen und abschließend das Fahrzeug beim deutschen Strassenverkehrsamt abgemeldet.
In meinem Fall konnte ich die deutsche Umsatzsteuer sparen. Die Voraussetzungen dafür hängen von mehreren Faktoren ab, die am besten mit einem Steuerberater individuell erörtert werden. Mein Fahrzeug gab es in der gewünschten Ausstattung auf TF nicht zu kaufen, ein vergleichbares gebrauchtes fand ich nicht.
Wichtig:
Das Fahrzeug hatte zusätzlich zu den deutschen Papieren (Zulassungsbescheinig. Teil I und Teil II) ein sog. CoC-Papier (EC Certificate of Conformity) als Original vom Hersteller, das beim Kauf bereits dabei war. Das ist wohl nicht immer automatisch der Fall, daher vor dem Kauf danach fragen. Ohne dieses Papier wird´s schwierig mit der Zulassung auf den Kanaren.
Auf TF benötigte Unterlagen:
Personalausweis (Original)
NIE (Original, eine gültige, das heißt: entweder unbefristet oder aktuell)
Führerschein (Original)
Empadronamiento oder Escritura oder Mietvertrag oder Residenzia, um Adresse auf den Kanaren zu belegen (man muß aber kein Resident sein !)
Rechnung des Autohauses in Deutschland
Fahrzeugpapiere (Originale von Zulassgs.bescheinig. Teile I + II, CoC)
Kopie des Fährtickets von Spanien nach TF (dort steht idealerweise das Fahrzg. Kennzeichen mit drauf)
Viele Grüße
El Tanque
Mein Fall:
Ich kaufte ein Neufahrzeug in Deutschland beim Händler und habe dieses mit deutscher Zulassung „auf eigener Achse“ über Frankreich und mit der Huelva-Fähre von Armas nach Teneriffa gefahren. Dort dann mit Hilfe eines Zollagenten „importiert“ und danach mit einer Gestoría über den TüV (ITV) und die Zulassungsstelle (Tráfico) auf TF zugelassen und abschließend das Fahrzeug beim deutschen Strassenverkehrsamt abgemeldet.
In meinem Fall konnte ich die deutsche Umsatzsteuer sparen. Die Voraussetzungen dafür hängen von mehreren Faktoren ab, die am besten mit einem Steuerberater individuell erörtert werden. Mein Fahrzeug gab es in der gewünschten Ausstattung auf TF nicht zu kaufen, ein vergleichbares gebrauchtes fand ich nicht.
Wichtig:
Das Fahrzeug hatte zusätzlich zu den deutschen Papieren (Zulassungsbescheinig. Teil I und Teil II) ein sog. CoC-Papier (EC Certificate of Conformity) als Original vom Hersteller, das beim Kauf bereits dabei war. Das ist wohl nicht immer automatisch der Fall, daher vor dem Kauf danach fragen. Ohne dieses Papier wird´s schwierig mit der Zulassung auf den Kanaren.
Auf TF benötigte Unterlagen:
Personalausweis (Original)
NIE (Original, eine gültige, das heißt: entweder unbefristet oder aktuell)
Führerschein (Original)
Empadronamiento oder Escritura oder Mietvertrag oder Residenzia, um Adresse auf den Kanaren zu belegen (man muß aber kein Resident sein !)
Rechnung des Autohauses in Deutschland
Fahrzeugpapiere (Originale von Zulassgs.bescheinig. Teile I + II, CoC)
Kopie des Fährtickets von Spanien nach TF (dort steht idealerweise das Fahrzg. Kennzeichen mit drauf)
Viele Grüße
El Tanque
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