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    #1

    Freundin kostenlos Wohnen lassen

    Eine Freundin von mir verliert in circa 2 Monaten ihre Wohnung und hat zu allem Übel nun auch ihren Job verloren. Sie hat mir bei anderer Gelegenheit sehr, sehr viel geholfen, sodass ich mich nun entsprechend revanchieren möchte und ihr erlauben möchte in meiner Wohnung für eine gewisse Zeit kostenlos zu wohnen. Hierbei habe ich an 10 Monate gedacht.

    Gibt es für einen solchen speziellen Fall einen passenden Vertrag, damit aus diesen 10 Monaten Übergangshilfe nicht später ein einklagbarer Mietvertrag mit 3 jährigen kostenlosen Wohnrecht entsteht?

    Muss Sie auch in einem solchen speziellem Fall die Kosten für Wasser und Strom selbst bezahlen, wie es bei normalen Verträgen üblich wäre? Mit entsprechender Ummeldung des Nutzers.

    Kann Sie mich im Falle von Reparaturen / Renovierungen der möbilierten Wohnung dazu zwingen diese Reparaturen auf meine Kosten durchführen zu lassen, obwohl sie ja gar kein Entgelt für Miete zahlen muss?

    Muss ich diese Vereinbarung vor Ablauf der Zeit abermals "kündigen"

    Wie gesagt:
    Es geht hier nicht um eine klassische Ferienvermietung oder Saisonvermietung, die im Zweifel zum 3 jährigen Mietvertrag werden könnte, da ja gar keine Miete bezahlt werden soll.

    Vielen Dank für eure Hilfe

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    #2
    Ist die Frage / sind die Fragen dein Ernst?

    Die Antwort ist ganz einfach: Wenn Du dir über all die Dinge, die Du in deinem Posting ansprichst, bei ihr wirklich Gedanken machen musst: LASS' ES! Dann vermiete deine Wohnung lieber an eine andere Person (ggf. kurzfristig) und nimm das Geld, das Du dafür bekommst, um deiner Freundin zu helfen. So ist ihr geholfen und Du kannst (hoffentlich) ruhig schlafen.

    Ansonsten würde ich schlicht eine entsprechende schriftliche Vereinbarung treffen, in der Du alles regelst, was Du regeln willst.

    TIPP: zwischen Deutschen (oder auch, wenn nur EINER der Vertragspartner Deutscher ist oder wenn es auch nur um ein Objekt in oder aus Deutschland geht - es muss lediglich ein Bezug zu Deutschland da sein) lassen sich auch in Spanien Verträge nach deutschem Recht schliessen, z. B. befristete Kurzzeit-Mietverträge analog zur Kurzfristvermietung, wie sie beispielsweise in Hotels stattfindet. Sollte es vor Gericht gehen, gilt dann tatsächlich vor dem SPANISCHEN Gericht DEUTSCHES Recht. Allerdings sollte man dann die Gültigkeit des deutschen Rechts natürlich explizit im Vertrag festhalten.

    Man kann natürlich auch einfach vertraglich vereinbaren, dass nur eine gewisse Mietzeit "gratis" wäre und das danach, also bei Überschreitung dieser Mietzeit ein entsprechender (hoher) Mietzins zu entrichten wäre.

    Noch ein Tipp: Ich begebe mich vertraglich gerne in eine sehr starke Position. Nachgeben und mich grosszügig zeigen kann ich mich nachher immer noch, wenn alles gut läuft. Wenn mir dann aber jedemand aus meiner Gutmütigkeit einen Strick drehen will, habe ich einen starken Vertrag zum Nachteil des Vertragspartners in der Hand und kann den notfalls dann auch durchsetzen.
    * * *

    Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

    *** Es ist ja deins. ***

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      #3
      Sagen wir mal so. Ich kenne meine "Freundin" noch nicht soooo lange,
      aber ihre Hilfe mir gegenüber in anderer Sache war schon recht groß.

      und da hab ich ihr spontan zugesagt ihr in der Sache der Wohnung zu helfen.
      und da man als Deutscher sein Wort hält, hab ich nun diese Frage.
      Geld hilft ihr wohl nicht, denn ohne nen Wohnsitz bekommt sie ja wohl auch keinen neuen Job mehr
      und dann muss sie eventuell zurück nach Hause.

      Die Idee mit dem Vertrag nach deutschem Recht hatte ich sogar auch schon heute.
      Gut zu wissen, dass dies auch tatsächlich juristisch geht.
      Dann schreib ich wohl einfach den deutschen Gerichtsstand in den Vertrag bei strittigen Fragen ....
      und verfasse die Original Vereinbarung einfach direkt auf Deutsch. (mit ner spanischer Übersetzung)

      Ich glaube, dass ist ne sehr gute und einfache Lösung

      Sonst noch Tipps? oder Dinge die ich eventuell zu beachten habe.

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        #4
        Ein Zeitvertrag oder ein befristeter Untermietvertrag ist wohl am Besten.
        Kosten für Strom und Wasser solltest du festlegen und eine Haftpflichtversicherung wäre gut. Europa, ca.50? im Jahr.
        Sie muß die abschließen. Vorstrecken kannst du ihr das ja.
        Datum, Unterschrift alles Deutschland. Haftpflicht vielleicht besser auch, die Europa gilt hier.

        Es ist sehr nett von dir, das du das machst. Ich hoffe, es klappt alles.
        Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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          #5
          hola, schon wieder so ein pausen Clown.
          muchos saludos

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            #6
            Hallo Markus17,
            Wie ist der Vorname von deiner Freundin��

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