Wenn man in D einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kauft, hat man gesetzlich garantiert ein halbes Jahr Garantie. Ist das Europa-Recht, gilt also auch hier?
Man hat Gewährleistung. Nicht Garantie. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, Herstellers oder sonstigen Garantie-Gebers.
Die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwaren beträgt 12 Monate - also halb so lang wie bei Neuwaren. Und auch halb so lang wie bei Neuwaren liegt der Zeitpunkt der Beweislastumkehr:
6 Monate lang nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass KEIN Gewährleistungsfall vorliegt. Nach Ablauf dieser 6 Monate muss der Käufer beweisen, das tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt.
Das alles gilt natürlich nicht für Verschleissteile wie beispielsweise Autoreifen oder Bremsbeläge.
Und diese Regelung gilt europaweit. Das deutsche Gewährleistungsrecht wurde bei der letzten Änderung seinerzeit "europakompatibel" gestaltet.
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Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.
Sehr gut erklärt von J-Man. Anzumerken ist noch,das Garantie ein Haltbarkeitsversprechen ist und diese bei einem Gebrauchtfahrzeug bezahlt werden muss. Gewährleistung schliest, wie gesagt, Verschleissteile aus. Welche Teile zu den Verschleissteilen gehören wird noch immer vom jeweiligen Richter entschieden.
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