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    #1

    Eigentümerversammlung

    Hallo Ihr Lieben, meine Frage richtet sich an alle Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft.
    In wieviel Tagen nach der Eigentümerversammlung muß das Protokoll der Versammlung den Eigentümern vorliegen?
    Danke für Eure Hilfe

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    #2
    Hola!
    Man kann nicht von einer bestimmten Frist reden, doch muss den Eigentümern die Möglichkeit gegeben werden, eine Woche vor Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist für Beschlüsse(§23 Abs. 4 Satz 2 WEG)das Protokoll zur Kenntnis zu nehmen. Es besteht keine Zustellungspflicht, es sei denn, in den Gemeinschaftsordnungen ist dies expl. vermerkt.
    Ich hoffe, ich konnte helfen
    Inge aus dem Neanderländle
    Für schöne Erinnerungen muß man im Voraus sorgen!

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      #3
      Zitat von Neandertaler Beitrag anzeigen
      Hola!
      Man kann nicht von einer bestimmten Frist reden, doch muss den Eigentümern die Möglichkeit gegeben werden, eine Woche vor Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist für Beschlüsse(§23 Abs. 4 Satz 2 WEG)das Protokoll zur Kenntnis zu nehmen. Es besteht keine Zustellungspflicht, es sei denn, in den Gemeinschaftsordnungen ist dies expl. vermerkt.
      Ich hoffe, ich konnte helfen
      Inge aus dem Neanderländle
      Hola, das gilt für das Wohneigentum in Spanien?
      Also kann das Protokoll auch erst 4-6 Wochen nach der Eigentümerversammlung zugestellt werden, dafür gibt es keine gesonderte Frist?
      Kann man bestimmen das ein Thema ins Protokoll aufgenommen wird?
      Danke für die Mühe

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        #4
        Man kann ersuchen, dass ein Thema in die Tagesordnung einer Generalversammlung aufgenommen wird.

        Im Protokoll danach zur Selben kann nur erscheinen, was Bestandteil der Tagesordnung war.

        Einzureichen beim Sekretär der HG.
        ******************************************

        ?

        Nein, nichts Neues !

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