Hauskauf auf Namen der Kinder

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    #1

    Hauskauf auf Namen der Kinder

    Hallo !

    Haus in Deutschland ist bezahlt und renoviert, jetzt überlegen wir auf Teneriffa ein Reihenhaus in Los Realeos zu kaufen.
    Da wir bereits um die 60 sind haben wir überlegt, dieses Haus auf den Namen zweier unserer Kinder zu kaufen.
    Wäre das erbsteuertechnisch sinnvoll oder gibt es unbedachte Fallstricke ?

    Gruß aus Regen und Kälte,
    aber in einer Woche sind wir wieder da!

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    #2
    Das ist in jedem Fall ein Fall für einen erfahrenen Steuerberater UND Rechtsanwalt.

    "Auf den Namen der Kinder kaufen" heisst faktisch, dass die Kinder kaufen. Da ist dann nichts mit Erbe - das Haus gehört ihnen dann ja schon.

    Die Frage ist, woher die Kinder das Geld haben / bekommen, um das Haus zu kaufen. Da könnten also Fragen der Schenkungssteuer aufgeworfen werden. Dazu noch die Frage, in welchem Land welcher Vorgang steuertechnisch relevant wird.

    Und last, but not least, eine ganz praktische Frage: Wenn das Haus den Kindern gehört, was passiert, wenn man sich zerstreiten sollte? Wie wollt ihr also euer (mietfreies) Nutzungsrecht an dem Haus absichern? In Deutschland kenne ich die entsprechenden Möglichkeiten. Wie das hier in Spanien aussieht, habe ich nicht die geringste Ahnung.

    Eine denkbare Konstellation wäre, dass ihr euren Kindern ein (verzinsliches) Darlehen gebt, mit dem sie das Haus kaufen, ihr zahlt Miete an eure Kinder und die euch von dieser Miete das Darlehen zurück. In dem Fall habt ihr zwar weder Erbschafts- noch Schenkungs-Problematik, aber halt eben Zinseinnahmen bei euch (aus dem gewährten Darlehen an eure Kinder) und ggf. zu versteuernde Mieteinnahmen bei euren Kindern. Das müsste fein austariert werden, damit das alles steuerfrei passt.
    * * *

    Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

    *** Es ist ja deins. ***

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      #3
      Zitat von alice52 Beitrag anzeigen
      Hallo !

      jetzt überlegen wir auf Teneriffa ein Reihenhaus in Los Realeos zu kaufen.
      Da wir bereits um die 60 sind haben wir überlegt, dieses Haus auf den Namen zweier unserer Kinder zu kaufen.
      Wäre das erbsteuertechnisch sinnvoll oder gibt es unbedachte Fallstricke ?

      Gruß aus Regen und Kälte,
      aber in einer Woche sind wir wieder da!
      Auch wenn man Streitigkeiten ausschließen kann, was ist denn wenn die Kinder, was man ja nicht ausschließen kann, vor den Eltern sterben?
      Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

      Gruß Günter

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        #4
        Ein Kauf auf Kinder kann durchaus Sinn machen, allerdings muss man da die individuelle Situation genauer kennen.

        Der meisst eingeschlagene Weg in so einem Fall ist:
        Kauf auf die Kinder und für sich selbst ein lebenslanges Nutzungsrecht "usofructo vitalicio" eintragen zu lassen und sich von den Kindern noch zusätzlich eine Verkaufsvollmacht auf das Objekt geben lassen.
        Aus Erbschaftssteuerrechtlicher Sicht ist es nicht unbedingt vonnöten.

        Grüsse
        Michael

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          #5
          Es gibt es eine grossartige, persoenliche Beratung im deutschen Konsulat auf Gran Canaria. Wie hier der Honorarkonsul auf Teneriffa ist- weiss ich nicht. Jedenfalls ist die Sekretaerin hier ein hochgradig kompetenter Ansprechpartner auch fuer diese Fragen. Sie hat mir vor ca 10 Jahren auf Gran Canaria Briefe korrigiert und eine Ausstellung organisiert- ganz toll engagiert die Frau (wenn man die Huerde einer anfaenglichen Schroffheit meistert. ).
          Quelque chose- sur- Mer.... 200gr frischen Thunfisch zerkleinern;200grkl.Tomaten;OlivenÖl,1kl.Chilischo te;1Knoblauchzehe,Salz,320gr Pasta<Pacheri zB.,2ELOliven,schwarzer Pfeffer,frische Petersilie,pocoBasilicum, Schale< Biozitrone. Heiss anbraten, fertig köcheln.Pasta kochen<2" vor Ende aus dem Wsser und zur Thunfischpfanne geben+ 1Kelle Nudelwasser. Basilic.Petrersil ;Zitronabrieb und Oliven drüber- Flasche Ros`e..

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            #6
            Ich habe das schon zweimal gemacht ..auf meinen Sohn und einige Jahre später auf meine Tochter ....schon bei Kauf auf den Namen meiner Kinder
            Beide hatten die NIE
            Natürlich sollte man sich das Wohnrecht sichern und vielleicht noch untereinander einiges absichern
            Ansonsten ist das überhaupt kein Problem

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              #7
              Es gibt in Puerto eine deutsche Fachanwältin für Erbrecht. Alles andere ist hörensagen ...

              Grundsätzlich gibt es auch hier einen Nießbrauch. Das gekoppelt mit einer unwiderruflichen Verkaufsvollmacht bis über den Tod hinaus bedeutet praktisch, dass du mit der Immobilie frei schalten und walten kannst.
              Zuletzt geändert von robert weltenbummler; 04.01.2018, 22:44.
              https://www.finca-la-castana.de


              Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit. Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

              Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beißen. Das ist der Grundunterschied zwischen Hund und Mensch. (Mark Twain)

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                #8
                @robert-weltenbummler

                In Spanien gilt keine Vollmacht über den Tod hinaus.

                Gruss
                Michael

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