Da sich ja in diesem Jahr scheinbar einiges verändert hat, denke ich, es ist Zeit für einen neuen Beitrag zu diesem Thema.
Leider gibt es sehr widersprüchliche Aussagen dazu, ob eine private Vermietung von Ferienwohnungen auf Teneriffa zulässig ist bzw. ob eine Genemigung eingeholt werden kann oder nicht.
Bis anfang des Jahres 2017 finde ich überwiegende diese Aussage:
In als touristisch ausgewiesen Gebieten ist das private Vermieten von Ferienwohnungen grundsätzlich nicht zulässig.
Nun habe ich folgende Aussage gefunden:
(Quelle: http://www.meinrechtinspanien.de/mie...e_spanien.html )
Am 26.4.2017 wurde das Urteil des obersten Kanarischen Gerichtshofes veröffentlicht, dass das Gesetz der touristischen privaten Vermietung teilweise nichtig und unwirksam ist.
Es wird teilweise aufgehoben und nunmehr ist auch
im touristischen Gebiet die private Vermietung erlaubt,
es dürfen einzelne Zimmer vermietet werden,
die touristische Vermietung kann sofort nach Antragstellung begonnen werden, es ist nicht mehr erforderlich 15 Tage zu warten.(26.04.2017)
Hat jemand hier seit dieser Änderung eine Genehmigung erhalten?
Wir haben eine Wohnung in Los Cristianos, die wir sowohl selbst nutzen, aber auch zukünftig vermieten möchten. Möglichst auch kurzfristige Vermietung.
Ist das nach den aktuellen Änderungen jetzt, entsprechende Genehmigungen vorausgesetzt, möglich?
Viele Grüße
Markus
Leider gibt es sehr widersprüchliche Aussagen dazu, ob eine private Vermietung von Ferienwohnungen auf Teneriffa zulässig ist bzw. ob eine Genemigung eingeholt werden kann oder nicht.
Bis anfang des Jahres 2017 finde ich überwiegende diese Aussage:
In als touristisch ausgewiesen Gebieten ist das private Vermieten von Ferienwohnungen grundsätzlich nicht zulässig.
Nun habe ich folgende Aussage gefunden:
(Quelle: http://www.meinrechtinspanien.de/mie...e_spanien.html )
Am 26.4.2017 wurde das Urteil des obersten Kanarischen Gerichtshofes veröffentlicht, dass das Gesetz der touristischen privaten Vermietung teilweise nichtig und unwirksam ist.
Es wird teilweise aufgehoben und nunmehr ist auch
im touristischen Gebiet die private Vermietung erlaubt,
es dürfen einzelne Zimmer vermietet werden,
die touristische Vermietung kann sofort nach Antragstellung begonnen werden, es ist nicht mehr erforderlich 15 Tage zu warten.(26.04.2017)
Hat jemand hier seit dieser Änderung eine Genehmigung erhalten?
Wir haben eine Wohnung in Los Cristianos, die wir sowohl selbst nutzen, aber auch zukünftig vermieten möchten. Möglichst auch kurzfristige Vermietung.
Ist das nach den aktuellen Änderungen jetzt, entsprechende Genehmigungen vorausgesetzt, möglich?
Viele Grüße
Markus
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