Änderungen bei privat Vermietung von Ferienwohnungen

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Änderungen bei privat Vermietung von Ferienwohnungen

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Änderungen bei privat Vermietung von Ferienwohnungen

    Da sich ja in diesem Jahr scheinbar einiges verändert hat, denke ich, es ist Zeit für einen neuen Beitrag zu diesem Thema.

    Leider gibt es sehr widersprüchliche Aussagen dazu, ob eine private Vermietung von Ferienwohnungen auf Teneriffa zulässig ist bzw. ob eine Genemigung eingeholt werden kann oder nicht.

    Bis anfang des Jahres 2017 finde ich überwiegende diese Aussage:

    In als touristisch ausgewiesen Gebieten ist das private Vermieten von Ferienwohnungen grundsätzlich nicht zulässig.

    Nun habe ich folgende Aussage gefunden:
    (Quelle: http://www.meinrechtinspanien.de/mie...e_spanien.html )

    Am 26.4.2017 wurde das Urteil des obersten Kanarischen Gerichtshofes veröffentlicht, dass das Gesetz der touristischen privaten Vermietung teilweise nichtig und unwirksam ist.

    Es wird teilweise aufgehoben und nunmehr ist auch

    im touristischen Gebiet die private Vermietung erlaubt,

    es dürfen einzelne Zimmer vermietet werden,

    die touristische Vermietung kann sofort nach Antragstellung begonnen werden, es ist nicht mehr erforderlich 15 Tage zu warten.(26.04.2017)

    Hat jemand hier seit dieser Änderung eine Genehmigung erhalten?

    Wir haben eine Wohnung in Los Cristianos, die wir sowohl selbst nutzen, aber auch zukünftig vermieten möchten. Möglichst auch kurzfristige Vermietung.
    Ist das nach den aktuellen Änderungen jetzt, entsprechende Genehmigungen vorausgesetzt, möglich?

    Viele Grüße
    Markus

  • Schriftgröße
    #2
    Hier wirst du auch nur widersprüchliche Infos erhalten, plus seitenlange Diskussion.

    Geh zu deinem Ayuntamiento und informiere dich dort. Lass dir alles schriftlich geben.
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Ich habe nur gehört das einiges gekippt wurde ....und die Vermietung immer noch nicht in den einzelnen Regionen statt finden darf
      Darunter ist auch los Christianos und weitere
      Ich würde mich da sehr genau erkundigen denn es wird ja kontroliert und dann ist man auf der sicheren Seite
      Vor 2 Jahren haben meine Bekannten sehr viel Geld bezahlen müssen in los christianos
      Denn wenns dem Nachbarn nicht gefällt ....

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        touristische Vermietung

        Wer wie die Briten touristisch vermietet hat keine tatsaechlichen Probleme und braucht auch keine Lizenz oder sonstigen neumodischen Kram. (Wohnungen vollstaendig auf Kredit kaufen, nichts bezahltes und auch kein gedecktes Konto auf den Kanaren oder Spanien besitzen, eine in GB ansaessige Agentur mit der Vermarktung und dem Abschluss von Kunden Mietvertraegen beauftragen und stets auf die Anwendung britischen Rechtes und der Amtssprache Englisch bestehen.
        Wer diese Vorraussetzungen nicht erfüllt hat sehr schnell die A-Karte egal wie die tatsaechliche Rechtslage sein sollte.....
        Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

        Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Warum sollten die Briten hier andere Rechte haben?
          Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Zitat von Waly_de Beitrag anzeigen
            Da sich ja in diesem Jahr scheinbar einiges verändert hat, denke ich, es ist Zeit für einen neuen Beitrag zu diesem Thema.

            Leider gibt es sehr widersprüchliche Aussagen dazu, ob eine private Vermietung von Ferienwohnungen auf Teneriffa zulässig ist bzw. ob eine Genemigung eingeholt werden kann oder nicht.

            Bis anfang des Jahres 2017 finde ich überwiegende diese Aussage:

            In als touristisch ausgewiesen Gebieten ist das private Vermieten von Ferienwohnungen grundsätzlich nicht zulässig.

            Nun habe ich folgende Aussage gefunden:
            (Quelle: http://www.meinrechtinspanien.de/mie...e_spanien.html )

            Am 26.4.2017 wurde das Urteil des obersten Kanarischen Gerichtshofes veröffentlicht, dass das Gesetz der touristischen privaten Vermietung teilweise nichtig und unwirksam ist.

            Es wird teilweise aufgehoben und nunmehr ist auch

            im touristischen Gebiet die private Vermietung erlaubt,

            es dürfen einzelne Zimmer vermietet werden,

            die touristische Vermietung kann sofort nach Antragstellung begonnen werden, es ist nicht mehr erforderlich 15 Tage zu warten.(26.04.2017)

            Hat jemand hier seit dieser Änderung eine Genehmigung erhalten?

            Wir haben eine Wohnung in Los Cristianos, die wir sowohl selbst nutzen, aber auch zukünftig vermieten möchten. Möglichst auch kurzfristige Vermietung.
            Ist das nach den aktuellen Änderungen jetzt, entsprechende Genehmigungen vorausgesetzt, möglich?

            Viele Grüße
            Markus
            Da die kanarische Regierung einen Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt hat, wird sich in der nächsten Zeit nicht viel ändern. Das Gericht hatte die Regierung dazu aufgefordert, ein neues Gesetz zu beschließen, dass diesen Vorgaben entspricht.

            Es kann also noch sehr lange dauern...

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              @Zauberin
              ich glaube der Knackpunkt bei "Heinz" Gedankengang ist folgender:
              Kein Konto, kein Geld auf den Kanaren - die Wohnung gehört nur auf dem Papier Dir da sie
              nicht bezahlt ist.
              --
              Richtig wäre dann eine Multa könnte nur durch Zwangshypothek möglich sein.
              -
              Was ich bezweifle: ob heute noch eine Bank 120 % finanziert und auf jegliche Tilgung verzichtet?
              -
              Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

              Gruß Günter

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Sogar die - unentgeltliche - Überlassung an Verwandte kann problematisch sein, wie ich mal gehört habe. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber da kann man nie so sicher sein. Vermutlich viel Willkür im Spiel, also Vorsicht...
                ...

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  Zitat von Aboralex Beitrag anzeigen
                  Da die kanarische Regierung einen Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt hat, wird sich in der nächsten Zeit nicht viel ändern. Das Gericht hatte die Regierung dazu aufgefordert, ein neues Gesetz zu beschließen, dass diesen Vorgaben entspricht.

                  Es kann also noch sehr lange dauern...
                  Von dem Widerspruch gegen das kanarische Urteil habe ich noch nichts gehört. Das wären dann auch zwei Kisten. Dann ist das Urteil nicht Rechtskräftig & der Prozess würde in Madrid weiter gehen. Ein neues Gesetz ist was anderes, da ist dann die kanarische Regierung am Zug.

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    genau das was san lorenzo schreibt. ich empfehle die feriengäste zu impfen kein wort irgendjemandem zu erzählen, wer sie sind und warum sie da wohnen. spanisch sprechen die meisten touristen sowieso nicht.

                    ich habe gehört, dass es hier eine spezialeinheit geben soll, die das internet nach touristischen vermietungsangeboten durchforstet um hohe multas aus den massenhaft vorhandenen illegalen vermietungen einzutreiben. bestimmt am liebsten bei ausländern.....

                    ob das stimmt ? weiß jemand mehr darüber ?

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      Zitat von zauberin60 Beitrag anzeigen
                      Warum sollten die Briten hier andere Rechte haben?
                      Na ja, kein anderes recht aber wenn die Wohnung der bank gehört und auf dem Konto kein Geld ist kann man ihnen nichts wegnemen

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #12
                        Ja, danke, das versteh ich schon. Aber das können Italiener, Russen und Deutsche z. b. doch auch.
                        Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #13
                          @Jay
                          " ich empfehle die feriengäste zu impfen kein wort irgendjemandem zu erzählen, wer sie sind und warum sie da wohnen. spanisch sprechen die meisten touristen sowieso nicht."
                          ---
                          Wir vermitteln ja seit etwa 20 Jahren Ferienwohnungen und Häuser auf Teneriffa, diese
                          Idee ist ja durchaus nicht neu, fuktioniert aber nicht immer.
                          Sicher kennt jeder Urlauber die bereits beim Abflug darüber nachdenken wie sie einen möglichst großen Teil der Zahlungen zurückholen können.
                          Wenn Du denen sagst: Ihr seid meine "Neffen, Nichten, Onkel, Tanten" könnte sich dies ins Gegenteil verkehren.
                          -
                          Da wir immer darauf geachtet haben das in den Verträgen ausschließlich die Eigentümer als Vermieter auftreten, ist es auch schon passiert dass unzufriedene Kunden die Behörden über die Vermietung informierten und die Eigentümer eine Multa bekamen.
                          ( denn seit 1960 gibt es ein Gesetz gegen die Privatvermietung welches mehrmals geändert wurde)
                          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                          Gruß Günter

                          Kommentar


                          • Schriftgröße
                            #14
                            @antwerp-Lady

                            Dazu müsste man erst mal eine Bank finden die unter den Bedingungen des "Basel" die Wohnung zu 120 % finanziert und außerdem auf jegliche Tilgung verzichtet.
                            -
                            Dies darfst Du gerne mal versuchen, falls es Dir gelingt sage bitte welche Bank sich darauf einläßt und für wieviele Jahre.

                            -
                            Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                            Gruß Günter

                            Kommentar


                            • Schriftgröße
                              #15
                              Wohnungsfinanzierung

                              Wer hier jetzt mit dem Kauf und der Vermietung beginnen möchte der ist sehr mutig. Bei den rechtlichen , finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Verbindung mit den Unabwaegbarkeiten der Zukunft braucht es grenzenlosen Optimismus ,Scheuklappen oder das Vertrauen auf eine sehr grosse Inflation..... Seinerzeit nach der Euro Einführung hatten die Briten aufgrund des Wechselkurses das Glück im grossen Stil auf Kredit einkaufen zu koennen und hier auf der Insel profitieren noch etliche von ihnen davon. Dieser Personenkreis faehrt zwar aufgrund der Zinsbelastung keine grossen Gewinne pro Wohnung ein, hat aber keine Probleme mit Behörden. Diese dürfen die Zahlung der Kreditraten nicht gefährden und werden kaum Schulden pfänden....
                              Auf dem spanischen Festland sind diese kreditfinanzierten Immobilientraeume längst geplatzt, da dort weder die Langzeit noch die Kurzzeitvermietung ausreichende Erträge bringt. Das ist für diesen Personenkreis allerdings in der Regel auch nicht tragisch, da sie nahezu nichts investiert aber einige Jahre gut gelebt haben.

                              Wer auf Kredit kaufen möchte wird dieses hier auch heute noch koennen, auch mit geringsten Sicherheiten und zu nahezu 100% des Kaufpreises. Bei notleidenden Objekten ist einer Bank ein neuer Kreditnehmer, der vielleicht die Raten bezahlt lieber als der alte Kreditnehmer, der garantiert nichts mehr zahlt. Dafür werden dann auch die Basel Richtlinien zurechtgebogen....
                              Zuletzt geändert von heinz1965; 14.10.2017, 18:39.
                              Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                              Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X