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    #1

    Unfall -> Mietwagen?

    Meiner Frau ist gestern ein Audi Quattro Coupe reingeknallt. Die Fahrerin hat gleich die Schuld zugegeben, Papa ist auch gleich gekommen und hat alles geregelt.

    Wir sind bei der Züricher versichert und hören nun von unserer Versicherungsagentur, dass kein Ersatzwagen gestellt wird, das sei hier in Spanien anders als in Deutschland. Unser Auto steht jetzt in der Vertragswerkstatt der Versicherung und wir warten auf den Gutachter.

    Hat da jemand Erfahrungen mit der Problematik Ersatzwagen oder kann etwas dazu sagen?

    VG, Robert
    https://www.finca-la-castana.de


    Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit. Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

    Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beißen. Das ist der Grundunterschied zwischen Hund und Mensch. (Mark Twain)

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    #2
    Die "deutsche" Regelung eines Ersatzwagens bei einem unverschuldeten Unfall ist in anderen Ländern zumindest für Privatleute unbekannt. Wenn ein Selbstständiger ohne Fahrzeug seinen Beruf nicht ausüben kann, weil er z.B. Ware nicht transportieren kann, sieht das u.U. anders aus. Ich hatte mal einen Unfall in Belgien und mit Hilfe eines deutschen und eines belgischen Anwalts habe ich letztlich mein Geld bekommen. Aber der Mietwagen wurde nur erstattet, weil die gegnerische Versicherung versucht hatte, sich komplett davonzuschleichen und letztlich klein beigegeben hatte.
    Liebe Grüße vom Micha

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      #3
      Vielleicht hilft dir das:
      https://www.fmabogados.com/tenerife/...dente-trafico/
      Kurz zusammengefasst:
      1. Du hast in deinem eigenen Versicherungsvertrag ein Ersatzfahrzeug eingeschlossen, unabhängig von der Schuldfrage. Dann sollte es keine Probleme geben. Wenn nicht - Pech!
      2. Die Schuld des Unfalls liegt nachgewiesenermassen bei einem Fremden. Dann kannst du keinen Ersatzwagen verlangen, sondern nur die Kosten für einen Ersatzwagen einfordern. D.h. du mietest dir selbst ein Auto und verlangst die Kosten hinterher von der gegnerischen Versicherung zurück.
      ABER: Es muss erstens nachgewiesen werden, wie lange dein Auto in der Werkstatt war und zweitens, dass für dich ein Auto unverzichtbar ist. Beim Geschäftsfahrzeug eines Lieferanten oder Handwerker dürfte das klar sein. Aber bei Privatleuten wird sich die Versicherung da bestimmt irgendwie herausreden. Ebenfalls Pech!

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        #4
        Hier im Süden bekommst du mittlerweile Mietwägen für 270? im Monat.
        Wenn der Wagen länger weg ist, könnte sich das lohnen.
        Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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          #5
          Mir ist vor 3 jähren in mein nagelneues Auto hinten einer drauf gefahren an der Kreuzung....neue Heckklappe musste her .....ich bekam von meiner Autowerkstatt einen Leihwagen

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            #6
            Werkstätten stellen manchmal ein Coche de Cortesia zur Verfügung, erwarte da aber nicht mehr als ein Fahrzeug mit vier Rädern und Motor.....
            Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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              #7
              In aller Regel wird für Privatpersonen kein Mietwagen bezahlt. Wir hatten schon 2x das Vergnügen, die Kosten selbst zu bezahlen.
              Allerdings haftet der Verursacher auch für diesen Schaden - man muss ihn bei dem nur privat durchsetzen.
              Das haben wir uns aber gespart.
              Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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                #8
                unverschuldeter Unfall

                Die spanische Unfallregulierung weicht von der gewohnten in der BRD oftmals erheblich ab. Die meisten Versicherer sind in einem Consortium zusammengeschlossen. Dann übernimmt die Versicherung des Geschädigten die Unfallregulierung des Sachschaden (nicht des Personenschadens) auf dem "untersten Instandsetzungs Niveau". Dafür erhält sie von der Schädiger Versicherung einen Pauschalbetrag von unter 1.000 Euro. Beim Kratzer am Spiegel des KFZ ist das ein tolles Geschäft, beim Totalschaden am Neuwagen macht sie Verlust. In der Folge steigt nach einem unverschuldeten Unfall ggf. die eigene Versicherungspraemie und bei genügend unverschuldeten Unfaellen fliegt der Geschädigte aus seiner eigenen Versicherung....
                Ein Unfall in Spanien ist auch für den unverschuldet Geschädigten nahezu immer ein Verlustgeschäft.

                Der Gedanke sich die Kosten eines Leihwagens direkt vom Unfallverursacher einzufordern dürfte ggf. auch scheitern, da in diesem Bereich regelmässig die Gefährdungshaftung und das dadurch bedingte Mitverschulden/Mithaftung greift... (Interessierte mögen zu diesem Thema die einschlägige juristische Literatur waelzen)
                Zuletzt geändert von heinz1965; 01.09.2017, 15:51.
                Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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