Reisepreisermäßigungen bei innerkanarischen Flügen oder Fähren

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    #1

    Reisepreisermäßigungen bei innerkanarischen Flügen oder Fähren

    Bitte nicht böse sein, aber ich würde endlich einmal gern eine klare Antwort erhalten:
    Wie bekommt man auch ohne Residencia, die ja abgeschafft wurde, Reisepreisermäßigungen für Flüge zwischen den Inseln und auf den Fähren?

    Früher konnte man die Ermäßigung schon bei Vorlage des Empadronamientos erhalten. Wir sind mehrmals mit der Fähre von Cadiz nach Teneriffa und zurück gefahren, sind öfter zwischen den Inseln geflogen und haben jedes Mal problemlos den reduzierten Preis bekommen, ohne dass wir die Residencia haben, sondern lediglich die Wohnsitzbestätigung und eine Carta de Viaje, ausgestellt vom Rathaus, vorlegten

    Jetzt würden wir gern mit der Fähre nach Gran Canaria für ein paar Tage und ich war deshalb heute im Ayuntamiento. Dort sagte man mir, dass man nur noch mit der Residencia die Ermäßigung bekommt. Aber genau diese Residencia ist ja abgeschafft worden!!! Es dreht sich immer wieder im Kreis.

    Eine weitere Auskunft zu erhalten war nicht mehr möglich, man fühlte sich anscheinend überfordert, als ich nachbohrte, was ich denn nun tun muss.
    Übrigens steht ähnliches auch auf der Honorarkonsul-Seite: "Die Residencia-Pflicht wurde abgeschafft...... um eine Ermäßigung bei Reisen zu erhalten, ist die Residencia notwendig......

    Wer weiß mehr?

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    #2
    hi,

    meine residencia ist abgelaufen und wir sind weihnachten nach GC geflogen
    vorher bin ich zum ayuntamiento und habe mir besagte wohnbestätigung geholt.........null problemo

    ausserdem kann man seine abgelaufene residencia noch benutzen
    ich wollte es am flughafen ausprobieren, weil mir das jemand erzählt hat.........und siehe da, es hat geklappt mit der ollen residencia

    ansonsten muss man jetzt zur ausländer polizei und sich ein schrieb holen wo drauf steht, dass man hier wohnt ( ich weiss nicht wie das heissen soll )
    so weit ich gehört habe soll man das einschweissen lassen und darf es nicht knicken ( und angeblich soll man es immer bei sich führen *lustig gell* )

    die informationen sind wie immer vielfältig
    aber man kann immer noch ganz herkömmlich eine residencia beantragen............sie ist jetzt ganz einfach freiwillig

    aber du kannst auch noch mal zum ayuntamiento gehen, eigentlich müssen sie dir den schein ausstellen, schlicht weil du ihn aus welchen gründen auch immer haben willst.............immerhin wohnst du da

    lG
    brujita

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      #3
      Zitat von brujita Beitrag anzeigen
      ansonsten muss man jetzt zur ausländer polizei und sich ein schrieb holen wo drauf steht, dass man hier wohnt ( ich weiss nicht wie das heissen soll )
      so weit ich gehört habe soll man das einschweissen lassen und darf es nicht knicken ( und angeblich soll man es immer bei sich führen *lustig gell* )
      Der Schein ist übrigens grün und DIN A4. Zwecks einschweissen und knicken. Ist übrigens auch als "Registro de Extranjeros" bekannt. Gruss Gunnar.

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        #4
        @brujita
        ...aber man kann immer noch ganz herkömmlich eine residencia beantragen............sie ist jetzt ganz einfach freiwillig

        Danke brujita für die schnelle Antwort,

        aber
        hat die Residencia nicht auch steuerliche Konsequenzen? Unser Hauptwohnsitz ist nach wie vor Deutschland und wir haben keine Lust, zweimal Steuern zu bezahlen oder evtl. sogar noch eine weitere Krankenversicherung.
        Jeder erzählt einem da etwas anderes. Deshalb haben wir bisher die Residencia noch nicht beantragt.

        Übrigens wollte ich eine Alcampo-Tarjeta beantragen und da ging dasselbe ab: Keine Residencia - keine Tarjeta!

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          #5
          hi lanzo

          also rentner die hier wohnen müssen zB immer noch eine residencia beantragen
          dabei geht es ja darum, dass sie von deutschland ihr geld beziehen

          wenn ihr also in deutschland wohnt und hier nur urlaub macht, dann braucht ihr auch keine residencia bzw, dann bekommt ihr sie auch gar nicht

          wenn ihr hier eigentum habt und der angemeldet ist und ihr im ayuntamiento angemeldet seit, dann steht euch auch eure wohnbestätigung zu ( würde ich sagen )
          die hat ja im prinziep auch nichts mit der residencia zutun, weil wenn du eine beantragst, brauchts du das ding ja auch...........wie willst du es aber bekommen wenn du keine hast

          also ich würde nochmal hingehen

          ich weiss ja nicht nach was du da genau gefragt hattest, aber ich habe mir die "certification de vecinidad" geben lassen und das ist das ding womit du reisen kannst und das habe ich ohne probleme bekommen

          lG
          brujita

          ps @ gunnar danke
          Zuletzt geändert von ; 15.02.2008, 01:26.

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            #6
            Hi brujita,

            danke nochmal zu so später Stunde!

            Kurz nochmal zur Aufklärung: Wir besitzen hier eine Wohnung - seit fast 10 Jahren - und leben aber nur über Winter ca. 5 Monate hier. Die Bescheinigung für den Wohnsitz haben wir immer vom Ayuntamiento bekommen, gültig aber immer nur 6 Monate nach Ausstellungsdatum. Eine neue kriegen wir natürlich auch wieder, nur soll die angeblich nichts mehr wert sein - außer vielleicht für den Loro Parque!
            Eine Residencia hielten wir bisher nicht für notwendig, bezahlen hier aber natürlich brav die Steuer für die Wohnung und die sonstigen Abgaben. Wir sind noch keine Rentner, waren früher selbständige Kaufleute und sind jetzt, wie man so schön sagt, finanziell unabhängig.

            Schöne Grüße und eine gute Nacht!
            Lanzo

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              #7
              hi lanzo,

              danke für die infos

              also echt ? ich würde mir die nächste wohnbescheinigung holen ( egal was die sagen ) und dann einfach mal spasseshalber zur binter oder fred olsen gehen und ausprobieren

              ich bin mir ziehmlich sicher, dass es kein problem gibt

              schlaf schön und gute nacht

              brujita

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                #8
                Sorry für die Einmischung. Finanziell unabhängig ist so ein schönes Konstrukt.
                Jetzt aber mal im Ernst, vielleicht fällt euer Problem eher in den Bereich Rechtsberatung. Keine Ahnung, könnt ihr nur selbst wissen. Fakt ist jedenfalls, dass es zwischen DE und ES keine Doppelt-Besteuerung gibt. Entweder oder, aber nicht so wohl als auch. Das könnte nur dann problematisch werden, wenn nicht alles in DE angemeldet und versteuert wäre. Das ist aber wohl nicht der Fall, also sollte ihr lieber das im Loro-Park und sonstwo ersparte in eine fundierte Beratung investieren. Die ist nämlich in solchem Forum wie diesem schlicht nicht möglich, weil Einzelschicksale. Nicht böse gemeint, ist nur meine Meinung.Gruss Gunnar.

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                  #9
                  ach komm es geht um eine info zur reisepreisermässigung und nicht um steuern............darüber redet doch keiner und es ging doch nur um die info wo er denn nun lebt usw

                  lG
                  brujita

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                    #10
                    Nur ganz kurz,

                    nur wer hier seinen ersten Wohnsitz hat und
                    seine Steuern hier zahlt ist berechtigt Ermässigungen
                    bei nationalen Reisen (Flüge, Fähre) zu bekommen.

                    Es gibt aber im Forum auch schon einige Beiträge dazu.

                    UND wer hier Resident ist hat seinen Steuerwohnsitz nach Teneriffa verlegt
                    und muss in Zukunft sein Einkommen hier versteuern, egal wo immer es auf der Welt verdient wird.

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