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    #1

    Deutsches Kindergeld ?

    Hallo, Ihr alle,
    ich habe da einmal eine Frage: Nach meinem Kenntnisstand bekomme ich als deutsche Staatsbürgerin kein deutsches Kindergeld mehr, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlegt habe und dort auch steuerpflichtig bin.
    Nun ist eine Freundin von mir von Spanien nach Deutschland zurück gegangenund erhielt die Auskunft, dass sie eine Kindergeldnachzahlung für einen Teil des in Spanien verbrachten Zeitraumes erhalten würde - Begründung: In Spanien gäbe es keine vergleichbare Familienleistung.
    Bisher konnte ich dafür keine Bestätigung erhalten - weder auf den diversen HP's, noch von der Kindergeldstelle diverser Arbeitsämter.
    Hat von Euch irgendjemand etwas gehört oder gelesen ?
    Herzliche Grüße,
    Birgit
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    #2
    deine freundin hat doch bestimmt unterhalt vom deutschen vater bekommen oder ?

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      #3
      Sie ist verheiratet - hätte ich vielleicht sagen sollen, dass die ganze Familie in Spanien gelebt hat.
      Aber mir geht es jetzt wirklich um diese Nachzahlungsgeschichte und ganz verstehe ich jetzt nicht, olbi, was Unterhalt mit Kindergeldnachzahlungen zu tun hätte.....
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        #4
        hat sie unterhalt bekommen ,hat sie keinen anspruch auf nachzahlung

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          #5
          Aha - aber wie gesagt: Verheiratet, ergo keine Unterhaltszahlungen.....
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            #6
            Das kann ich mir gar nicht vorstellen, dass jetzt plötzlich eine Nachzahlung kommt für die Zeit, die sie im Ausland gelebt hat. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt, wenn man länger als 6 Monate im Ausland lebt und seinen Wohnsitz aufgegeben hat. Wenn sie dann zurück kommt, beantragt sie neu und bekommt es auch wieder, wenn dir Voraussetzungen erfüllt sind. Ich mache mich aber noch schlau, das Jugendamt sitzt 3 Etagen über mir, dann melde ich mich nochmal.

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              #7
              Hallo Anette,
              das ist es ja eben - die Nachzahlung verwundert mich eben auch so, weil meine Infos mit den deinigen deckungsgleich sind. Aber nachdem meine Freundin die Auskunft von der Kindergeldstelle bekommen hat.......
              Danke Dir für Deine Bemühungen !
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                #8
                Hier erstmal der Link zum Bezug von Kindergeld

                http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...586215_L20.pdf

                Über solch eine Nachzahlung konnte mir niemand etwas sagen, aber meine Leutchen bleiben dran.

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                  #9
                  Wow, Anette - das ist toll !
                  Ich habe jetzt zwei Punkte gefunden, bei denen man evtl. einhaken kann:
                  Seite 4, Punkt 1: "Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er
                  → in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder
                  → als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder
                  → Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mit-gliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitglied-staaten lebt."

                  Wir sind ja Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates und haben in einem Mitgliedsstaat gewohnt !

                  Seite 4, Punkt 2: "Kindergeld wird für Kinder - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Dasselbe gilt,
                  - 5 -
                  wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben."

                  Auch das trifft zu - Spanien bzw. Teneriffa ist ja wohl Mitgliedsstaat der EU

                  Aber selbst wenn Deine Kollegen damit nicht weiterkommen - Dir nochmals ein dickes "Danke" !
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                  • Schriftgröße
                    #10
                    hmm......demnach müsste ja jedem deutschen kind was hier lebt kindergeld zustehen ??????????

                    sehr merkwürdig

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                      #11
                      Birgit@ vielleicht nuetzt Dir der Link was?
                      http://auswandern-aktuell.de/beratun.../familie0.html
                      http://de.youtube.com/user/gunanche

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                        #12
                        @Santana - genau in die Richtung dachte ich jetzt auch, dass nämlich am Ende der Argumentationskette heraus kommt, dass alle Deutschen, die in der EU leben, dann Kindergeld beziehen können müssten..... Ich werde das jetzt einmal versuchen und halte Euch auf dem Laufenden !
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                          #13
                          Zitat von brujita Beitrag anzeigen
                          hmm......demnach müsste ja jedem deutschen kind was hier lebt kindergeld zustehen ??????????

                          sehr merkwürdig
                          Finde ich im Moment auch noch - aber versuchen kostet ja nichts (außer Nerven ) Ich muss nur noch heraus finden, wohin ich meinen Antrag schicke - vielleicht am besten nach Nürnberg zur Hauptstelle.....
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                            #14
                            *gespannt warte*

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                              #15
                              WOW, das wäre der Hammer.
                              Kann ich eigentlich fast nicht glauben, wäre für
                              mich aber der Hit.
                              Da bin ich gespannt. Den Antrag fülle ich sofort aus.

                              In erwartungsvoller Hoffnung

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                                #16
                                kann mich noch an en Zeitungsartikel erinnern, da wollte ein deutscher 50 Kinder irgendwo im Ausland apddieren und dann hat er in deutschland Kindergeld dafuer beantragt da er ja Deutscher waere, ABGELEHNT
                                http://de.youtube.com/user/gunanche

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                                  #17
                                  @ Santana

                                  Gut aufgepasst, aber nur fast. Der besagte Mensch hat Vaterschaften ohne Ende im Ausland (Land fällt mir gerade nicht ein), wo er auch lebte und wo Bigamie zu den Gepflogenheiten gehört, anerkannt. Dann wollte er "seine Familie, dutzende Kinder+ Mütter" in seiner ehemaligen Heimatgemeinde "eindeutschen". Der Grund waren Streitigkeiten mit der Gemeinde. Dem ging es nicht um die Kinder, der wollte lediglich den Haushalt der Gemeinde sprengen und sich damit rächen. Gruss Gunnar.

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                                    #18
                                    nach meinem verständnis wird kindergeld nicht "an" sondern "für" ein kind bzw. dessen versorgung gezahlt und zwar an die eltern.

                                    ausschlaggebend ist also nicht der wohnort des kindes, sondern das der eltern.

                                    leben die eltern in deutschland und das kind bei der oma auf teneriffa (oder einem anderen eu-wohnort), dann können die eltern kindergeld beziehen.

                                    leben aber die eltern auch auf teneriffa und sind in deutschland nur noch beschränkt oder nicht mehr steuerpflichtig, dann wird auch kein kindergeld gezahlt.

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                                      #19
                                      Und ich habe erfahren, dass das Kindergeld längstens nur für 6 Monate gewährt wird ohne Einkommen aber das spanische Kindergeld wird abgezogen.
                                      ( War einmal ein Thema in den Aussteigersendungen )

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                                        #20
                                        Es gibt kein spanisches Kindergeld. Seit 2 Jahren oder so wird eine Unterstütztung von 100.- Euro gezahlt, an Familien, in denen beide Eltern nachweisbar arbeiten, max. 3 Jahre lang-. Seit kurzem gibt es einmalig 2500 Euro als "Babyhilfe", ich glaube sie wurde letzten Monat zum ersten Mal ausgezahlt.

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