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    #1

    Immobilien Betrüger

    Bekannte wären fast auf ein betrügerisches Paar hereingefallen beim Versuch, ihr Haus zu verkaufen. Das Pärchen verlangt, zwei Verträge zu machen, einmal für Haus und Grundstück und den zweiten für das Inventar. Die selbst gemachten Verträge sind nicht wasserfest. Dann treibt man es soweit, bis der Verkäufer zurücktreten will um dann die doppelte Anzahlung zu kassieren.
    Das Paar kommt aus einem neutralen europäischen Land.

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    #2
    Zitat von pequeno Beitrag anzeigen
    Das Paar kommt aus einem neutralen europäischen Land.
    Diplomatisch ausgedrückt. Sehr gut!

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      #3
      Neutral ist gut, davon gibt es ja soweit ich weiß nur fünf.

      Welche Nachbarländer befinden sich denn um das neutrale Land dieses betrügerischen Pärchens?

      Oder anders gefragt, in welcher genaueren Himmelsrichtung (von Deutschland aus gesehen) befindet sich dieses neutrale Land?

      Liebe Grüße Tarajal
      Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe, eine die wir beide nicht sehen.

      Chinesische Weisheit

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        #4
        Die Nationalität dieser bösen Leute ist doch hier eher zufällig ?
        ******************************************

        ?

        Nein, nichts Neues !

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          #5
          Vom Betrugsdelikt her ja.

          Vielleicht würden möglichen Verkaufswilligen nur dabei die Ohren doppelt zur Warnung klingeln und läuten.

          Liebe Grüße Tarajal
          Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe, eine die wir beide nicht sehen.

          Chinesische Weisheit

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            #6
            Hausverkauf geht nur mit Notarvertrag

            Was ist das denn für ein Käse, Hausverkauf geht nur mit Notarvertrag und nicht mit selbstgemachtem Vertrag!

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              #7
              @kuskusu

              schon mal was von Privatvertrag gehört?
              Ist zwar nicht zu empfehlen, aber in Spanien rechtens
              Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

              Gruß Günter

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                #8
                Wo kein Klaeger, da kein Richter !!!
                Es besteht aber eine grosse Gefahr bei Privatkaeufen. Was, wenn sich auch Jahre spaeter ploetzlich ein Eigentuemer meldet ? Es muss nur eine Person in der Erbfolge vergessen werden, oder sogar unbekannt gewesen sein. Dann gilt der Privatkauf nicht mehr. Beweist er seine Erbfolge, muss alles neu verhandelt werden.
                Liebe Gruesse Sabine

                Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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