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    #1

    Versicherung beim Rohrbruch

    Hola a todos!

    In unserem Mehrfamilienhaus hat's bei dem Nachbar über uns einen Rohrbruch in der Wand gegeben.

    Unser Präsident hat sich an die Immobilienverwaltungsfirma gewandt, die dann eine Klempnerfirma beauftragt hat, die den Schaden (in der Wohnung über uns) auch beseitigt hat. Allerdings hats eine Woche gedauert.

    In dieser Woche stellten wir fest, dass auf unserer Decke sowie in den Ecken zwischen Decke und Wand sich sofort nach dem Unfall gelbe Wasserflecken gebildet haben, die immer größer wurden und nach ein paar Tagen auch vom Schimmel befallen wurden. Der Präsident bzw. die Immobilienverwaltungsfirma versprachen tagtäglich jemanden vorbeizuschicken, der die Flecken vorerst entfernen wird, denn wir konnten da kaum atmen und kriegten Hustenanfälle - offensichtlich die Allergie gegen Schimmel.

    Nun ist heute ein Reparateur mit einem Vertreter der Versicherung (wahrscheinlich, dem Gutachter) vorbeigekommen. Der Gutachter hat alles abfotografiert und sich irgendwas notiert und der Reparateur hat in fünf Minuten den Schimmel entfernt. Dabei hat er gesagt, wenn die Decken wieder trocken sind, werde er sie streichen, mehr werde von der Versicherung des Gebäudes nicht übernommen.

    Für meine Begriffe sollte man indes den Putz von der ganzen Decke wegnehmen, die ganze Decke neu verputzen und streichen und das Ganze soll auch von der Versicherung übernommen werden.
    Außerdem möchte ich gerne für diese Woche des Hustens und des durch den Diskomfort eingeschränkten Lebensgefühls entschädigt werden.

    Hat jemand vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß, was von der Versicherung gefordert werden kann?

    Vielen lieben Dank im Voraus für jeden Ratschlag.
    Ingo

    PS Wir haben auch eine eigene Hausratversicherung (u. a. gegen "Wasseraustritt"). Allerdings meinte unser Präsident, wir sollen sie nicht bemühen, da das Gebäude als solches versichert ist. Ist es nun richtig so?

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    #2
    Nach dem Schwamm-Effekt ( gib einen Wassertropfen auf einen trockenen Schwamm, er zieht sofort in alle Ecken desselben und bleibt dort, bis er langsam austrocknet ) speichert die Zwischendecke, je nach Bauausführung und Dicke derselben, das eingedrungene Wasser bis auf Monate.

    Dies wird jeden guten Maler/Reparateur davon abhalten, sofort zur Endlösung zu schreiten. Er wird zunächst die Decken-Oberbeschichtung abkratzen und dort den Gips abschlagen, wo dieser sich von der Zementdecke absondert.

    Dann wird er auf etwa 2 Monate Wartezeit verweisen, um der Feuchtigkeit Zeit zum Durchtrocknen zu geben, unter Anweisung stetig gut zu lüften ( im Winter dazu ein Gebläse aufzustellen ), bis er Spachteln kommen kann und dann Anstreichen.

    Habt Ihr keine Rechtsschutz ? Die eigene Versicherung sollte man trotzdem unterrichten, die werden auf Schutz des Hausrates aktiv werden.
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

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      #3
      Wasserrohrbruch

      Da das Versicherungsrecht in Europa ueberall recht aehnlich ist, duerfte auch hier der Schaden am Anstrich der Decke und dem Putz zum Bereich der Gebaeudeversicherung des gesamten Hauses zaehlen.
      Der Wohnungsmieter hat keinerlei Ansprueche gegen die Versicherung da ihm kein Schaden entstanden ist. (der Deckenputz und die Farbe sind Gebaeudebestandteil)

      Erst wenn das Wasser durch die Decke auf den darunter stehenden Schrank des Mieters tropft kommt dessen Hausratversicherung ins Spiel.

      Soweit die Decke tatsaechlich schimmelt duerfte der Schimmelpilz bereits vorher dort vorhanden gewesen sein und nur auf seine Reanimierung durch das Wasser gewartet haben. Erstmalige Schimmelbildung an Decken und Waenden ist, ausser bei vorhandenem Tapetenkleister, ein sehr langsamer Prozess.
      Zuletzt geändert von heinz1965; 08.06.2016, 23:21.
      Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

      Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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        #4
        Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
        Nach dem Schwamm-Effekt ... speichert die Zwischendecke, je nach Bauausführung und Dicke derselben, das eingedrungene Wasser bis auf Monate.
        Dies wird jeden guten Maler/Reparateur davon abhalten, sofort zur Endlösung zu schreiten. Er wird zunächst die Decken-Oberbeschichtung abkratzen und dort den Gips abschlagen, wo dieser sich von der Zementdecke absondert.
        Das war auch mein Gedanke. Der Reparateur jedoch, der von der Versicherung geschickt wurde, hat in fünf Minuten den Schimmel entfernt und weiter ausgeführt, dass er die Decken-Oberbeschichtung nämlich nicht abkratzen und dort den Gips nicht abschlagen werde, da es nicht von der Versicherung getragen werde. Er werde lediglich die Decken streichen, wenn sie wieder trocken sind, mehr nicht.


        Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
        Dann wird er auf etwa 2 Monate Wartezeit verweisen, um der Feuchtigkeit Zeit zum Durchtrocknen zu geben, unter Anweisung stetig gut zu lüften ( im Winter dazu ein Gebläse aufzustellen ), bis er Spachteln kommen kann und dann Anstreichen.
        Wie könnte ich ihn denn dazu überreden, dass er genau so vorgeht?


        Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
        Habt Ihr kene Rechtsschutz ?
        Leider nein.

        Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
        Die eigene Versicherung sollte man trotzdem unterrichten, die werden auf Schutz des Hausrates aktiv werden.
        Na ja, der Hausrat als solches ist ja nicht betroffen...

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          #5
          Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
          Da das Versicherungsrecht in Europa ueberall recht aehnlich ist, duerfte auch hier der Schaden am Anstrich der Decke und dem Putz zum Bereich der Gebaeudeversicherung des gesamten Hauses zaehlen.
          Das ist genau richtig.

          Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
          Der Wohnungsmieter hat keinerlei Ansprueche gegen die Versicherung da ihm kein Schaden entstanden ist. (der Deckenputz und die Farbe sind Gebaeudebestandteil).
          Es gibt keine Mieter. Das Haus besteht aus Eigentumswohnungen. Einspringen soll die Gebäudeversicherung, die unsere Immobilienverwaltungsfirma für das komplette Haus abgeschlossen hat und deren Prämien wir teilen.

          Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
          Erst wenn das Wasser durch die Decke auf den darunter stehenden Schrank des Mieters tropft kommt dessen Hausratversicherung ins Spiel.
          Ist bei uns nicht der Fall.

          Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
          Soweit die Decke tatsaechlich schimmelt duerfte der Schimmelpilz bereits vorher dort vorhanden gewesen sein und nur auf seine Reanimierung durch das Wasser gewartet haben. Erstmalige Schimmelbildung an Decken und Waenden ist, ausser bei vorhandenem Tapetenkleister, ein sehr langsamer Prozess.
          Danke für den Hinweis. Es ist tatsächlich möglich, dass das Wasser in der Zwischendecke bereits längere Zeit vorhanden war, bloß davon haben wir nicht gewusst. Woher denn auch?

          Aber wie dem auch sei - selbst wenn das Wasser dort (für uns unsichtbar) schon vorher war, kam es vom Nachbarn von oben bzw. vom Rohr, das oberhalb unserer Wohnung verlegt ist und die Schäden an und durch welches von der Gebäudeversicherung abgedeckt werden müssten. Sollten... Müssen... Meine ich...

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            #6
            Schimmelbefall nach Rohrbruch

            Solange der Putz / Gips an der Decke haengt waehrend der Gutachter vor Ort ist, wird dieser auch nicht erneuert.
            Als Mieter/Wohnungseigentuemer wuerde ich, wenn ich den Schimmel eindaemmen moechte, die Zeit bis zum malern nutzen und selber die Decke regelmaessig z.B. mit Essig oder Chlor streichen oder einspruehen (alternativ kann man auch teurere Schimmelentferner kaufen)
            Zuletzt geändert von heinz1965; 09.06.2016, 17:03.
            Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

            Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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              #7
              Essig ist keine gute Idee. Er tötet zwar auch Schimmelpilze ab, schafft aber ein Milieu, das künftiges Schimmelwachstum eher fördet.

              Gut geeignet ist Chlorbleiche, Wasserstoffperoxid (30% Lösung) und Spiritus.

              Wasserstoffperoxid ist geruchsneutral und ungiftig. Während der Behandlung sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

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                #8
                Danke, heinz1965 und ElkeS! So'n Chlordingens haben wir uns schon geholt. Genau so eins, wie der Reparateur es benutzte, als er den Schimmel entfernte.

                Regelmäßig drüber sprühen? Wie regelmäßig denn?

                Außerdem ist die Decke schon ziemlich eingeweicht vom dagewesenen Schimmel, man sieht diese Stellen, die sich auch optisch vom Rest unterscheiden, so dass ich hoffe, dass der Reparateur nicht umhinkommt, den Putz abzukratzen und dann zu erneuern. Hoffentlich...

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                  #9
                  Hallo Ingo,

                  ich würde mir im Zweifel einen eigenen Sachverständigen holen, es geht um eure Gesundheit. Was ist denn drunter unter dem Putz? Kann da Holz sein, das vor sich hin schimmelt? Ich würde mich da nicht auf einen Gutachter der Versicherung verlassen. Den Putz würde ich immer entfernen. Das Myzel sitzt ja nicht nur auf der Oberfläche. Mit dem Schimmelentferner entfernst du den Pilz nur oberflächlich.

                  Alles Gute
                  Elke

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    Wasserstoffperoxid ist geruchsneutral und ungiftig. Während der Behandlung sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen.[/QUOTE]

                    Mit Wasserstoffperoxid sollte man sehr vorsichtig umgehen!
                    Es ist stark Reizend, (u.U.) Selbstzündend, Ätzend und nimmt einem schneller das Augenlicht als man "gucken" kann wenn es mit diesen in Kontakt kommt.

                    Ähnliches gilt für Chlor, mit dem Zusatz das es extrem giftig ist...

                    Es ist bei Umgang mit solchen Chemikalien äußerste Vorsicht walten zu lassen...
                    El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
                    La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
                    El jefe responde: ? cambia la reunión para lunes!

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                      #11
                      Zitat von iwit1 Beitrag anzeigen
                      Wasserstoffperoxid ist geruchsneutral und ungiftig. Während der Behandlung sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
                      Mit Wasserstoffperoxid sollte man sehr vorsichtig umgehen!
                      [/QUOTE]

                      Das kommt sehr auf die Konzentration drauf an..!
                      In solches von "3%" (Standard-Ware in deutschen Apotheken und Arzt-Praxen) halte ich meine Finger 'stundenlang' rein. Es gibt auch welches mit "30%". Das erzeugt weisse Blasen auf der Fingerkuppe, die nach einer halben Stunde von selbst weg sind. Auf etwas empfindlicheren Hautstellen (Hand-Oberseite ...) ist das zwar sehr unangenehm aber nicht tödlich (eigene Erfahrung).


                      Zitat von iwit1 Beitrag anzeigen
                      Es ist stark Reizend, (u.U.) Selbstzündend, Ätzend und nimmt einem schneller das Augenlicht als man "gucken" kann wenn es mit diesen in Kontakt kommt.
                      Das mit dem ' Selbstzündend' stimmt allerdings gar nicht. Es kann selbst nicht brennen (was wäre denn das Oxidations-Produkt mit Sauerstoff?). Wohl aber das Verbrennen anderer Substanzen fördern.

                      Gruß, Holger

                      PS: Ja, H_2O_2 ist sowohl ein starkes Oxidations-Mittel aber wirkt auch-gegenüber noch stärkeren Oxidationsmitteln- reduzierend. Der Gehalt von H2O2 wird (wurde?) durch Titration mit KMnO4 bestimmt,

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                        #12
                        30% Wasserstoffperoxid brennt dir ein Loch in die Haut, 3%iges wird zur Hautdesinfektion verwendet und eventuell zum Haareblondieren

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                          #13
                          Zuerst mal: Schimmel kann durchaus "plötzlich" und rasend schnell auftreten, wenn das Baumaterial bereits mit Schimmelsporen, die so gut wie überall vorhanden sind, kontaminiert war. Das tritt auch in Deutschland insbesondere gerne bei Altbauten aus der Nachkriegszeit auf, bei denen z. B. der Bau-Sand nicht gewaschen war.

                          Ein gutes Beispiel für sowas ist die Vegetation im Süden der Insel: alles trocken, alles Wüstenlandschaft - aber die Sporen / Samen liegen seit der letzten Blüte im Boden und warten darauf, "explodieren" zu können. Ein einziger, starker Regenguss, und der ganze Süden blüht innerhalb von Stunden / Tagen auf und ist grün-bunt - bis die Sonne und die Trockenheit alles wieder platt macht. Aber die kurze Zeit hat dann schon ausgereicht, um die Sporen für die nächste Explosion in den Boden zu bringen.



                          Man kann jetzt hier natürlich Prinzipienreiterei betreiben und sich auf den nervenaufreibenden Weg machen, eine möglichst grosszügige Schadensbehebung bei der Versicherung einzufordern.

                          Eine Wohngebäudeversicherung zahlt aber ausschliesslich für Schäden am Gebäude, nicht für "Diskomfort". Das wäre ein "Schaden", der gegen den Verursacher im Rahmen der Haftpflicht geltend gemacht werden müsste.

                          Und wer an einem Rohrbruch "schuld" ist, dürfte sehr schwer nachzuweisen sein, wenn die Leitung nicht gerade angebohrt oder im Rahmen von Bauarbeiten beschädigt worden ist.

                          Notfalls würde von der Wohngebäude-Versicherung wohl auch noch für eine Ersatz-Unterbringung gezahlt, was bei einer (nachgewiesenen) Schimmelalllergie der Fall sein könnte. Ob das tatsächlich eingeschlossen ist, muss aber wohl in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden - und nach der Schimmelbeseitigung ist es dafür wohl ohnehin zu spät.



                          Sach- und fachgerechte Schadens- / Schimmelbeseitigung sähe sicher so aus, dass die schimmelbefallene Stelle abgeklopft (der Putz entfernt) wird, neu verputzt und gestrichen wird. Wenn ich anschaue, wieviel Aufwand alleine für die Informationsbeschaffung hier im Forum betrieben wird, halte ich das für lächerlich, wenn es sich nur um eine Schimmel-Ecke handelt, die nicht besonders grossflächig ist.

                          Sollte es sich also NICHT um einen grossflächigen Schaden handeln, würde ich mir den Aufwand der Diskussion mit der Versicherung und eventuellem Anwalt sparen und

                          - entweder von der Communidad, deren Mitglied Du ja offenbar bist, die fachgerechte Beseitigung des Schadens verlangen. Es besteht sicher ein Instandhaltungs-Fond, aus dem solche relativ geringen Kosten bestritten werden können. Vielleicht könnte das ggf. auch ein Hausmeister erledigen.

                          oder

                          - mir im Interesse meiner eigenen Gesundheit und meines eigenen Nervenkostüms einen Eimer Putz kaufen, die Schad-Stelle selbst abklopfen und selbst neu verputzen. Sollte es sich nicht um einen grossflächigen Schaden handeln, ist das ggf. in einer Stunde getan.

                          Schätze selbst ein, ob Du

                          - Kohle machen willst, indem Du den Schaden möglichst aufblähst (bei DIR bleibt davon ohnehin nichts hängen, es sei denn, Du kannst mit einem Handwerker kooperieren, der für kleines Geld arbeitet und den "Gewinn" mit Dir teilt. Wie gesagt: "Diskomfort" wird von der Wohngebäude-Versicherung nicht entschädigt.)

                          - der Schaden so gross(flächig) ist, dass sich eher der Streit mit der Communidad / Versicherung lohnt

                          - der Schaden so klein ist, dass man ihn "mal eben" selbst im Interesse der eigenen Nerven und Gesundheit beseitigt oder für kleines Geld von einem Bekannten / Fachbetrieb beseitigen lässt. Das mag zwar ärgerlich sein, aber MEINE Gesundheit wäre es mir wert.



                          PS: In Deutschland muss ein Schaden der Versicherung normalerweise innerhalb von 14 Tagen nach Schadenseintritt gemeldet werden. Aber da Du ja sagst, dass dein Hausrat ohnehin nicht betroffen ist, spielt das wohl auch keine Rolle.



                          Ach ja - und bedenke auch, dass ein "eigener Gutachter", wie hier schon vorgeschlagen, Geld kostet, das zunächst von DIR bezahlt werden muss und wohl auch von einer "gegnerischen" Versicherung erst dann übernommen wird, wenn sie im Rahmen eines Rechtstreits dazu verpflichtet / verurteilt wird. Wenn Du also nicht vorhast, dich auf einen Rechtstreit mit der Versicherung einzulassen, würde ich mir den ganzen Chemie-Kram und den eigenen Gutachter sparen. Denn mit den ganzen Schimmel-Entfernern tötest Du nur den aktuellen Befall - die Sporen bleiben weiter vorhanden und können jederzeit neu aufblühen. Das ist ähnlich wie eine Unkraut-Behandlung im Garten mit RoundUp: Du erwischst das, was gerade gewachsen ist. Der Rest wartet im Boden auf die nächste Wachstumsperiode. Also sei clever und tausche den Boden (Verputz) aus.
                          Zuletzt geändert von J-Man; 10.06.2016, 14:09.
                          * * *

                          Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

                          *** Es ist ja deins. ***

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                            #14
                            Wasserstoffperoxid kann ich trotz Chemikaliensensivität problemlos selbst anwenden. Ich hatte ja dazugeschrieben, dass man Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Gummihandschuhe sollten schon sein. In D bekommt man, wenn man das in so hoher Konzentration einkauft, einen Warnhinweis mit. Wie das auf Teneriffa gehandhabt wird, weiß ich nicht.

                            J-Man hat sicherlich recht mit den Gutachterkosten, wenn es wirklich nur ein Stück Putz betrifft. Dann lieber selbst machen (lassen) bevor man sich ewig herumstreitet. Wenn aber nicht nur ein Stück Putz betroffen ist, sondern das Material darunter auch noch befallen ist, würde ich mir schon jemanden holen.

                            Zuerst würde ich zur Hausverwaltung gehen, und Bescheid sagen, dass du in jedem Falle den Putz erneuert haben möchtest und das Überstreichen alleine aus gesundheitlichen Gründen nicht akzeptierst.

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                              #15
                              Zitat von ElkeS Beitrag anzeigen
                              Hallo Ingo,

                              ich würde mir im Zweifel einen eigenen Sachverständigen holen, es geht um eure Gesundheit. ... Ich würde mich da nicht auf einen Gutachter der Versicherung verlassen.
                              Hola Elke!

                              Der eigene Gutachter würde aber was kosten... Ob's sich lohnt?

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                                #16
                                Das kommt auf das Ausmaß des Schadens an. Den Putz würde ich jedenfalls immer entfernen und dann mal sehen wie es drunter aussieht.

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                                  #17
                                  Danke, J-Man, für eine sehr detaillierte Antwort!

                                  Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
                                  Zuerst mal: Schimmel kann durchaus "plötzlich" und rasend schnell auftreten, wenn das Baumaterial bereits mit Schimmelsporen, die so gut wie überall vorhanden sind, kontaminiert war. Das tritt auch in Deutschland insbesondere gerne bei Altbauten aus der Nachkriegszeit auf, bei denen z. B. der Bau-Sand nicht gewaschen war.
                                  Genau. So liegt es möglicherweise auch bei uns. Das Haus ist ein Altbau. Bloß, ob wir uns jetzt dazu durchringen wollen bzw. sollen, die Zwischendecken untersuchen zu lassen?...


                                  Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
                                  Man kann jetzt hier natürlich Prinzipienreiterei betreiben und sich auf den nervenaufreibenden Weg machen, eine möglichst grosszügige Schadensbehebung bei der Versicherung einzufordern
                                  Na ja. In Deutschland wäre es durchaus denkbar, aber hier laufen wir die Gefahr, uns bei der Comunidad und den Nachbarn nicht besonders beliebt zu machen, oder?


                                  Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
                                  Sach- und fachgerechte Schadens- / Schimmelbeseitigung sähe sicher so aus, dass die schimmelbefallene Stelle abgeklopft (der Putz entfernt) wird, neu verputzt und gestrichen wird. Wenn ich anschaue, wieviel Aufwand alleine für die Informationsbeschaffung hier im Forum betrieben wird, halte ich das für lächerlich, wenn es sich nur um eine Schimmel-Ecke handelt, die nicht besonders grossflächig ist.
                                  Also, summa summarum in zwei Zimmern sind es ca. 4 qm Decke, die betroffen sind.


                                  Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
                                  ...würde ich mir den Aufwand der Diskussion mit der Versicherung und eventuellem Anwalt sparen und

                                  - entweder von der Communidad, deren Mitglied Du ja offenbar bist, die fachgerechte Beseitigung des Schadens verlangen. Es besteht sicher ein Instandhaltungs-Fond, aus dem solche relativ geringen Kosten bestritten werden können. Vielleicht könnte das ggf. auch ein Hausmeister erledigen.
                                  Wenn Du also nicht vorhast, dich auf einen Rechtstreit mit der Versicherung einzulassen, würde ich mir den ganzen Chemie-Kram und den eigenen Gutachter sparen.
                                  Da tendiere ich z.Zt. auch zu...



                                  Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
                                  Denn mit den ganzen Schimmel-Entfernern tötest Du nur den aktuellen Befall - die Sporen bleiben weiter vorhanden und können jederzeit neu aufblühen. Das ist ähnlich wie eine Unkraut-Behandlung im Garten mit RoundUp: Du erwischst das, was gerade gewachsen ist. Der Rest wartet im Boden auf die nächste Wachstumsperiode. Also sei clever und tausche den Boden (Verputz) aus.
                                  Dann aber nicht nur an den vom Schimmel betroffenen Stellen, sondern auch drum herum, oder?

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