der häufigste Fall in diesem Forum ist ein deutscher Erblasser mit einer Immobilie in Spanien und deutsche Erben.
Diese ist in Spanien zu versteuern (Erbschafts/Schenkungssteuer), wobei seit ein paar Monaten der Steuersatz auf den Kanaren praktisch aufgehoben wurde (zeitweise).
Soweit ich weiss gibt es bezüglich der Erbschaftssteuer kein DBA (Doppelbesteuerungs-Abkommen). Das würde bedeuten dass auch in D zusätzlich die üblichen Erbschaftssteuern anfallen.
der häufigste Fall in diesem Forum ist ein deutscher Erblasser mit einer Immobilie in Spanien und deutsche Erben.
Diese ist in Spanien zu versteuern (Erbschafts/Schenkungssteuer), wobei seit ein paar Monaten der Steuersatz auf den Kanaren praktisch aufgehoben wurde (zeitweise).
Soweit ich weiss gibt es bezüglich der Erbschaftssteuer kein DBA (Doppelbesteuerungs-Abkommen). Das würde bedeuten dass auch in D zusätzlich die üblichen Erbschaftssteuern anfallen.
näheres weiss hoffentlich der Steuerberater
Grüsse
Anton
Mein Fall ist schon etwas komplizierter, ausserdem in Deutschland. In gut einer Woche bin ich in D beim Steuerberater, ich wollte mich ein wenig vorab informieren , damit ich nicht komplett grün an die Sache herangehe.
Bruno
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