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    #1

    ... Wer hat nach kauf und zahlung der kaufsteuer ...

    eine Höherbewertung der Immobilie mit Nachzahlung bekommen, oder die Zustellung der Nachbesteuerung nicht erhalten.
    Es wurden auch Zustellungen an falscher Adresse mit Hinterlegungen im
    Postamt gemacht. Einspruchsmöglichkeit verjährte.
    Bitte melden, gerne per Mail 33goodyear@googlemail.com
    evtl. Sammelklage bei der EU.

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    #2
    was ist denn bitteschön eine -kaufsteuer-?

    wenn du meinst daß du glaubtest beim notar alle kosten und steuern bezahlt zu haben und monate später kommt der bescheid vom FA daß die inmobilie vom FA höher eingestuft wird als dein kaufpreis und man dadurch eine nachzahlung plus strafzinsen bezahlen muß - ja ist mir und vielen anderen passiert, ich allerdings als verkäufer ist aber nicht relevant.
    das FA bewertet die Inmobilien hier immer noch wie in zeiten des baubooms und dagegen können zumindest die steueranwälte hier mit klagen nichts erreichen, ist aber bestimmt eine gute idee es bei der EU zu versuchen.

    und das mit der falschen adresse - die zustelladresse fürs FA ist immer die welche auf deinem letzten steueraufkleber steht.
    Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
    ---
    La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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      #3
      ... Adresse steueraufkleber ...so sollte es sein...

      Ist aber nicht immer dér fall...

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        #4
        ... Nachwort ...

        Etliche Immobilien sind ältere "Renovierungs - Sanierungsobjekte ", mit erheblichen Kosten der Aufbereitung verbunden.

        DIE BOOMEN z. B. NICHT IN EINER HÖHERBEWERTUNG.
        Das ist auch nicht die Forumsfrage.

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          #5
          Hallo Carlitos,

          Einsprüche wären auch ohne aufschiebende Wirkung gewesen - AFAIK

          Das spanische Immobilienrecht hat für Deutsche manchmal eigentümliche Folgen.
          Einige sind überrascht weil sie sich nicht vorher schlau gemacht haben oder eine kundige Beratung genossen haben.

          Viel Erfolg
          Anton

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            #6
            ...das ...

            Zu erheblichen vermögensverlust führen ...
            Danke anton

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              #7
              Als Immobilienbesitzer sollte man solche Sachen eigentlich wissen. Das ist jetzt nicht direkt neu. Und es kann auch jeder halbwegs versierte Makler darüber Auskunft geben.

              Ich denke allerdings, dass das Thema der Höherbewertung/ Nachversteuerung sich irgendwann einmal an die Gepflogenheiten in der EU angleichen wird.

              Eine Sammelklage wäre da sicherlich spannend.
              Der Vorteil von Klugheit besteht darin, dass man sich bei Bedarf dumm stellen kann, was umgekehrt schon problematischer wird.

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                #8
                ... Wissen ist macht ...

                Hintergrundwissen macht mächtiger...

                Grüße

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                  #9
                  Es wird immer der Wert des Grundstücks als Grundlage für die Grunderwerbssteuer genommen, nicht der Wert der Wohnung!
                  Also immer aufpassen beim Notar!

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                    #10
                    Zitat von warstein00 Beitrag anzeigen
                    Es wird immer der Wert des Grundstücks als Grundlage für die Grunderwerbssteuer genommen, nicht der Wert der Wohnung!
                    Also immer aufpassen beim Notar!
                    Das stimmt nicht, es geht nach dem statistisch erfassten Wert der Immobilie. Was Sie meinen ist die Plus Valia. Die fällt an beim Verkauf, auf die Wertsteigerung des Grundstückes oder des Grundstückanteiles & wird vom Verkäufer bezahlt.

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                      #11
                      ... z. B. ...

                      BOOM,,,... BAJAMAR vor zwanzig Jahren, heute eher BESINNLICH kein Hotel, außer einer verbliebenen Ruine die von Vandalen zerlegt wird.
                      Die wunderbaren Meeresschwimmbecken versuchen zu heilen was die Grundstückspreise sonst nicht hergeben.
                      Grüße

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                        #12
                        Nein, ich habe für Summe x Grunderwerbssteuer bezahlt welche sich auf den Kaufpreis bezogen hat!
                        Zwei Jahre später kam das FA und besteuerte den Kauf nach mit der Begründung " Es würde nicht der Wert der Wohnung berechnet, sondern der Quadratmeter der Grundfläche, und dieser rechnet sich nach der jeweiligen Gemeinde!
                        Also nix mehr mit z.b 60.000 in der Escetura und 20.000 in die Hand um Erwerbssteuer zu sparen!

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