Verteilerschlüssel der Gemeinkosten

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Verteilerschlüssel der Gemeinkosten

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Verteilerschlüssel der Gemeinkosten

    Wie wird die monatliche ( jährliche ) Berechnung der Gemeinkosten zwischen den Wohnungseigentümern berechnet?
    Prozentuale Berechnung laut Escritura oder tatsächliche Quadratmeter der Wohnungen?
    Mit den Jahren ändern sich ja die Meterzahlen z.B durch die Totalverkleidung des Balkones, der dann voll als Wohnfläche berechnet wird.
    Bruno

  • Schriftgröße
    #2
    Das muss doch euer Sekretär der HG sagen können, wo die spezifische Verfahrensweise festgelegt wurde.
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
      Das muss doch euer Sekretär der HG sagen können, wo die spezifische Verfahrensweise festgelegt wurde.
      Es gibt bei uns im Haus zwei Meinungen dazu, die Verwalterin muss erst einmal infos sammeln. Ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint.
      Bruno

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Verteilerschluessel

        Verteilerschluessel bei der Immobilienverwaltung sollen sich an den tatsaechlichen Vorteilen orientieren, die der einzelne hat. Die Aufteilung nach Miteigentumsanteilen gem. Aufteilungsplan ist dabei ueblich. Diese aendern sich auch nicht wirklich. Die qm Berechnung gem. spanischer Methode bezieht sich auf die ueberbaute Flaeche, dass heisst sie bezieht Waende, Balkone e.t.c. in die Wohnflaeche der Wohnung mit ein.
        Wer diese Aufteilung auf dem Papier aendern moechte muss sehr viel Geld in die Hand nehmen.
        Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

        Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Eigentumsquote...

          Immer der gleiche haarsträubende Quatsch. Maßgeblich ist das Eigentumsgesetz (Ley de division horizontal). Danach wird nach der prozentualen Quote bezahlt, die in der Escritura steht.

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Zitat von rayfaro Beitrag anzeigen
            Immer der gleiche haarsträubende Quatsch. Maßgeblich ist das Eigentumsgesetz (Ley de division horizontal). Danach wird nach der prozentualen Quote bezahlt, die in der Escritura steht.
            Na son Quatsch ist das auch wieder nicht.
            Angenommen:
            Ein Eigentümer verglast seinen nicht gerade kleinen Balkon. nach neuer Grundsteuereinschätzung zählt ein Balkon, der mehr als 50% verglast ist voll als Wohnraum dazu. In diesem Fall ändert sich natürlich die qm Zahl dieser Wohnung,die nach neuer Berechnung grösser als die Escritura-Messung ist.
            Bruno

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Verteilerschluessel

              @inselbruno Der Balkon einer Wohnung gehoert gem. Teilungserklaerung ohnehin bereits zur Wohnung. Seine nachtraegliche Verglasung aendert das nicht. Wuerde die Eigentuemergemeinschaft auf den Gedanken kommen aufgrund baulicher Veraenderungen die qm Zahl einer Wohnung zu aendern wuerde sich die qm Zahl der gesamten Wohnanlage aendern. In der Folge wuerde sich der prozentuelle Anteil aller anderen Eigentuemer aendern. Um dieses papiermaessig zu erfassen und die behoerdlichen Eintragungen in den Dokumenten aller Eigentuemer vornehmen zu lassen, muesste man sehr viel Geld in die Hand nehmen.
              Daher kann davon ausgegangen werden dass eine wirtschaftlich denkende Eigentuemergemeinschaft die urspruengliche Teilungserklaerung nicht aendert und exakt so als Verteilerschluessel verwendet. Variationsmoeglichkeiten der Abrechnung bestehen theoretisch nur bei den Gemeinschaftkosten bei denen sich der individuelle Vorteil nicht aus der Wohnungsgroesse ergibt.

              Der Umstand, dass eine Gemeinde z.B. die Verglasung eines Balkons als Anlass nimmt den Wert dieser einen Wohnung hoeher zu bewerten und mehr Grundsteuern von diesem einen Eigentuemer zu verlangen ist hingegen unproblematisch. Hier muss nur in den Dokumenten dieser einen Wohnung etwas geaendert werden. Alle anderen Wohnungseigentuemer und deren Gemeinschaft betrifft es nicht.

              Das der Beleidigungstroll aus El Medano versucht mit spanischen Begriffen gleichgerichtete deutschsprachige Erlaeuterungen fuer unsinnig zu erklaeren ohne Loesungsorientierte Beitraege zu liefern mag seiner Krankheit geschuldet sein.
              Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

              Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Danke, Heinz- klarer gehts nicht
                Bruno

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  wenn die Grundsteuer der Gemeinde vom Eigentümer eingefordert werden sind es ja keine Gemeinkosten.

                  Grüsse
                  Anton

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    Urnana & Comunidad....

                    Zitat von rayfaro Beitrag anzeigen
                    Immer der gleiche haarsträubende Quatsch. Maßgeblich ist das Eigentumsgesetz (Ley de division horizontal). Danach wird nach der prozentualen Quote bezahlt, die in der Escritura steht.
                    Macnetz hat recht. Grundsteuer (Urbana) & die Umlagen (Comunidad) sind zwei Sachen. In der Grundsteuer-Rechnung ist die Größe der Wohnung, plus Grundstücksanteil angegeben & wird von der Gemeinde erhoben. Die Umlagen werden von der Eigentümer-Gemeinschaft festgelegt.
                    Vor dem Kauf einer Immobilie kann man sich hinreichend informieren (s. Anlage) & ist dann nicht auf die Märchen des Forum-Lügenboldes angewiesen.
                    Angehängte Dateien

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X