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    #81
    Bisher hat ja niemand geschrieben das das im Wochenblatt stand ....
    Und wenn jemand glaubt das weder Kontrollen bzw...oder keine Strafen verhängt werden ...dann kann er mich gerne per Pn anschreiben ....

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      #82
      Ich weiß bei mir in der Gegend von einer guten Bekannten die mit ihren Urlaubsvermietungen seit Jahren voll angemeldet ist, dass das zustände Ayuntamiento sie bereits mehrfach gefragt hat, ob sie nicht angemeldete Ferienvermieter benennen (denunzieren) kann.

      Sie hätten in ihrem Gemeindegebiet 3 legal angemeldete Häuser und geschätzt 150 nicht angemeldete.

      Der Spanische Fiskus schickt mittlerweile jeweils zwei Beamte zusammen los (um möglicher Bestechlichkeit entgegen zu wirken) um die offiziellen Einkünfte zu überprüfen und nach möglichen "Nebeneinkünften" zu suchen.

      Auch haben sie ihr Personal gründlich aufgestockt und das durchforstet mittlerweile auch das fremdsprachige Web intensiv.

      Liebe Grüße Tarajal
      Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe, eine die wir beide nicht sehen.

      Chinesische Weisheit

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        #83
        Zitat von rayfaro Beitrag anzeigen
        Tut mir leid Elda, ich sehe die Fakten nicht. Diese Suppe wird von einem Anzeigenblatt immer wieder aufgekocht.
        Dieses Forum hat mit Achined jemand der die kanarische Regionalpresse verfolgt & übersetzt. Ich glaube nicht, dass er übersehen hätte, wenn an dieser Geschichte was dran wäre.
        Jeder, den es interessiert, kann die Fakten in den hier

        http://www.forumteneriffa.de/tenerif...tml#post282800

        verlinkten Artikeln nachlesen. Und selbst nach weiteren Quellen googlen. Dein ständiges Herbeireden von Gerüchten, erst angeblich hier im Forum, dann angeblich in einer Zeitung erfunden worden sind, ist keine neue Antwort wert.

        Und Achined kann auch nicht alles lesen und übersetzen.

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          #84
          Kurzfristige Vermietungen


          Kurzfristige Vermietungen (unter 3 Monaten)sind,
          wenn keine Erlaubnis vorliegt,
          verboten !
          Ist das so schwer zu begreifen?
          Jeder der will kann um eine Erlaubnis ersuchen/beantragen.
          Ob er sie bekommt ist eine 2. Sache.

          Über 3 Monate ist einen andere Sache.

          Grüße
          http://www.teneriffa-anzeiger.de
          die Onlinezeitung von Teneriffa

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            #85
            Kurzzeitvermietung ist ja nur in touristischen Gebieten verboten, richtig.
            Dann könnte man doch straffrei in Santa Cruz vermieten wie man will, solange
            man seine Steuern dafür bezahlt, oder?

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              #86
              Wenn du das mit der Gemeinde bzw comunidad geklärt hast ...es hat nichts mit Santa Cruz zu tun

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                #87
                Kurzzeitvermietungen

                @gabrio 1. Jeder darf alles und jederzeit touristisch vermieten. Er braucht nur die erforderliche Erlaubniss.
                Zum Thema Erhalt der Erlaubniss: Hierzu gibt es bisher zwei Abhandlungs Richtungen. Die eine besagt, dass man eine Erlaubniss nur in touristisch ausgewiesenen gebieten gibt. Das heisst fuer das Einfamilienhaus neben dem Ritz Carlon in der Tourismuszone gibt es die Moeglichkeit eine Vermiet Erlaubniss zu erhalten.
                Die gegenteilige Richtung wurde zuletzt verbreitet die besagt ich kann keinesfalls fuer die Vermietung des Einfamilienhauses neben dem Ritz Carlton eine Lizenz erlangen, weil es in der touristischen Zone liegt.

                Wer also tatsaechlich eine Wohnung hat und diese touristisch vermieten moechte , egal wo diese liegt beantragt einfach die Genehmigung zur touristischen Vermietung und erhaelt diese oder auch nicht.
                Der Antrag ist immer legal und bedarf auch keiner Rechtskenntnisse, lediglich umfangreicher spanischer Sprachkenntnisse.

                Der erste hier im Forum, der eine Genehmigung erhalten hat, kann dann allen anderen berichten
                Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                  #88
                  Wenn die gesamt Anlage eine vermieterlizenz hat ist es sehr einfach für sein App das zu bekommen ....

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                  • Schriftgröße
                    #89
                    Diese Gesetze gelten auch auf den anderen Kanarischen Inseln.
                    Als Beispiel: man darf ja auch legal in der Haupstadt von Fuerteventura, in Puerto del Rosario kurzfristig vermieten, weil es kein touristisches Gebiet ist.
                    Also auch in Santa Cruz da eben keine direkte Konkurrenz zu Hotelanlagen besteht, laut Gesetz.

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