Umzugsgut, wie deklarieren ?

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    #1

    Umzugsgut, wie deklarieren ?

    Hallo an Alle,

    Eine Frage zum Umzugsgut.
    Wir wollen ein Haus kaufen, welches aber aus Erbfolgegründen von meinem Sohn gekauft wird, und meine Partnerin und ich nur per Nießbrauch eingetragen sind und darin wohnen.
    Damit sind wir dann ja KEINE Eigentümer....
    Kann man somit als nur Mieter/Nießbraucher seine Siebensachen aus D als Umzugsgut zollfrei einführen?
    Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
    Jeder meint, davon genug zu haben.....

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    #2
    Ja. Du musst dich nur als residente anmelden. Dabei musst du den Mietvertrag oder was du als Wohnbeleg hast vorlegen. Eigentümer musst du nicht sein.

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      #3
      Das geht dann nur als Residente ?
      Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
      Jeder meint, davon genug zu haben.....

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        #4
        Ja, ist doch auch logisch.

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          #5
          Umzugsgut

          Wer hier her zieht laest sich in das sogenannte Auslaenderregister eintragen und meldet sich bei der Gemeinde an. Mit dem Eintrag ins Auslaenderregister (Residenzia) ist , soweit diese nicht vor Ablauf eines halben Jahres zurueckgegeben wird, die uneingeschraenkte Steuerpflicht in Spanien verbunden. Das bedeutet das das gesamte Welteinkommen hier versteuert werden muss. Bereits in anderen Laendern gezahlte Steuern koennen ueber Doppelbesteuerungsabkommen hier angerechnet werden.
          Spanische Einkommenssteuersaetze sind eher hoeher als in der BRD.
          Mit dem Eintrag in das Auslaenderzentralregister beginnt die Frist innerhalb derer Umzugsgut steuerfrei/zollfrei eingefuehrt werden darf.
          Eine Anmeldung bei der Gemeinde z.B. zum Autokauf /Anmeldung ist auch ohne Residenzia moeglich.
          Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

          Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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            #6
            Geht am besten zu einem Gestor .
            Es sind auch Fristen zubeachten bei der Anmeldung und es ändern sich auch laufend die Vorschriften .
            Saludos

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              #7
              Ja, ist logisch einerseits.
              Andererseits, wenn ich als Nicht Residente einen Dauermietvertrag/Nießbrauch habe und 180 (offizielle) Tage im Jahr da bin, warum kann ich da nicht auch (zollfreies) Umzugsgut haben ?
              Denn wenn ich auf TF resident werde, bin ich automatisch in D nicht-resident und falle unter die (zur Zeit mit Meldevorlagen ausgesetzte) Wegzugsbesteuerung...
              .... von wegen "Freiheit"....
              Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
              Jeder meint, davon genug zu haben.....

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                #8
                Steuerbefreiung (für Umzug) und Steuerpflicht (für weltweites Einkommen) gehören nun mal zusammen. Rosinenpicken (Steuergestaltung) kommt erst danach.

                Grüsse
                Anton

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                  #9
                  Zitat von macnetz Beitrag anzeigen
                  Steuerbefreiung (für Umzug) und Steuerpflicht (für weltweites Einkommen) gehören nun mal zusammen. Rosinenpicken (Steuergestaltung) kommt erst danach.

                  Grüsse
                  Anton
                  Sorry, totaler Quatsch.....

                  Wenn ich in D noch ein Haus habe, welches ich vermiete, dann nach TF resident verziehe, wird der Wert meines vermieteten Hauses als fiktiver Gewinn meinem Einkommen hinzugerechnet und das darf ich dann sofort versteuern. Wen es interessiert, "Wegzugsbesteuerung" googeln.. Zusammenfassung am Ende.

                  Bei dem dann entstehenden Maximal-Steuersatz sind das gut 45% vom Hauswert, der als Liquidität natürlich nicht da ist.
                  Im Klartext darf ich also das Land nicht verlassen. Für mich klare Diktatur...
                  Dafür ist D auch vor dem EU Gerichtshof verklagt worden, hat die Klage verloren, setzt das aber immer noch nicht, bzw nur halb, um.
                  -------------
                  Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist in § 6 des Außensteuergesetzes geregelt. Sofern eine natürliche Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, werden die stillen Reserven in sämtlichen Anteilen (bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2006 inländische Anteile) an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige in den vergangenen fünf Jahren zu mindestens 1 % beteiligt war bzw. ist (s. § 17 EStG) besteuert, soweit er im Zeitpunkt des Wegzuges noch Anteile hält. Da kein Verkauf stattgefunden hat, gilt als Veräußerungspreis der gemeine Wert der Anteile zum Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels.
                  Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
                  Jeder meint, davon genug zu haben.....

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                    #10
                    Nun gut, ich verstehe somit, das mein Umzugsgut bei Ankunft zu versteuern ist.
                    Wie hoch ist denn der Satz und wer legt den Wert meines uralten Lieblingssessels fest ?
                    Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
                    Jeder meint, davon genug zu haben.....

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                      #11
                      Hallo Salorius,

                      am besten meldest du dich bei den Reichsbürgern an.
                      Diese haben eine ähnliche, von Tatsachen unbehelligte, Vorstellung vom Staat.

                      Ein guter Steuerberater sollte auch weiterhelfen können.
                      Damit meine ich ich nicht den Anlageberater vom Golfplatz

                      Viel Spass
                      Anton
                      Zuletzt geändert von macnetz; 06.03.2016, 13:15.

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                        #12
                        Zitat von macnetz Beitrag anzeigen
                        Hallo Salorius,

                        am besten meldest du dich bei den Reichsbürgern an.
                        Diese haben eine ähnliche, von Tatsachen unbehelligte, Vorstellung vom Staat.

                        Viel Spass
                        Anton
                        Die Reichsbürger lasse ich mal weg .....
                        Steuerberater sagt leider genau das, was in meinem Post steht - keinesfalls Resident werden ....
                        Zuletzt geändert von Salorius; 06.03.2016, 13:16. Grund: Hormone :-)
                        Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
                        Jeder meint, davon genug zu haben.....

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                          #13
                          deinen Steuerberater verstehe ich
                          er würde ja dich als guten Kunden verlieren

                          scheint am Bodesee auch die Sonne?

                          Grüsse aus dem Allgäu
                          Anton

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                            #14
                            Resident muss man bereits werden, wenn man länger als 90 Tage hier lebt, die Steuerpflicht setzt allerdings erst nach einem halben Jahr + 1 Tag ein. Wenn du nun behaupten würdest, dass du in jedes Jahr länger in Deutschland lebst als hier, weiß ich nicht, ob und wie man das nachprüft oder ob man Belege von dir verlangt. Anscheinend weiß das auch niemand anders hier, denn dazu hat noch nie jemand etwas gesagt. Und wenn so etwas rauskommt - mit Strafen sind die Spanier weniger zimperlich als die Deutschen.

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                              #15
                              Umzugsgut

                              Das nicht Resident werden ist fuer die meisten der guenstigste Weg.
                              Zigeuner ohne festen Wohnsitz leben dabei am unbeschwertesten.
                              Die genannte Wegzugsbesteuerung betrifft stille Reserven aus Unternehmensbeteiligungen und nicht die vermieteten Privatimmobilien.Was ein Container mit Moebeln ungefaehr an Einfuhrabgaben kostet wird ein erfahrener Umzugsunternehmer wie mobiltrans wissen. Bei kleineren Mengen als einem 6 Meter Container kommen Kurierdienste ins Spiel (z.B. Forenmitglied tomski)

                              @elda Die Kanaren haben kein Interesse Auslaender als Residenten zu gewinnen, da damit soziale Rechte verknuepft sind. Daher ist der Eintrag ins Auslaenderzentralregister auch mit Huerden in der Form vorzuweisender Einkommens und Kranken Versicherungsnachweis verbunden.
                              Das woran die Kanaren Interesse haben sind Menschen, die hier her kommen, nicht arbeiten, moeglicht viel konsumieren und wenn sie alt, krank oder pleite sind in ihre Heimat zurueck reisen um Platz fuer den naechsten Konsumenten zu schaffen.
                              Zuletzt geändert von heinz1965; 06.03.2016, 13:47.
                              Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                              Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                #16
                                Zitat von Salorius Beitrag anzeigen
                                Nun gut, ich verstehe somit, das mein Umzugsgut bei Ankunft zu versteuern ist.
                                Wie hoch ist denn der Satz und wer legt den Wert meines uralten Lieblingssessels fest ?
                                Das kann dir dein Umzugsunternehmen sagen. Mir hat man damals gesagt, dass da gar nichts geschätzt wird, das geht nach Gewicht. Ich habe die Zahl der Cents, die pro Kilo genommen werden, vergessen, es war aber sehr wenig.

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                                  #17
                                  Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                                  Das nicht Resident werden ist fuer die meisten der guenstigste Weg.
                                  Zigeuner ohne festen Wohnsitz leben dabei am unbeschwertesten.
                                  Die genannte Wegzugsbesteuerung betrifft stille Reserven aus Unternehmensbeteiligungen und nicht die vermieteten Privatimmobilien.Was ein Container mit Moebeln ungefaehr an Einfuhrabgaben kostet wird ein erfahrener Umzugsunternehmer wie mobiltrans wissen. Bei kleineren Mengen als einem 6 Meter Container kommen Kurierdienste ins Spiel (z.B. Forenmitglied tomski)

                                  @elda Die Kanaren haben kein Interesse Auslaender als Residenten zu gewinnen, da damit soziale Rechte verknuepft sind. Daher ist der Eintrag ins Auslaenderzentralregister auch mit Huerden in der Form vorzuweisender Einkommens und Kranken Versicherungsnachweis verbunden.
                                  Das woran die Kanaren Interesse haben sind Menschen, die hier her kommen, nicht arbeiten, moeglicht viel konsumieren und wenn sie alt, krank oder pleite sind in ihre Heimat zurueck reisen um Platz fuer den naechsten Konsumenten zu schaffen.
                                  @Heinz1965
                                  Meine Immos sind alle in einer GmbH
                                  Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
                                  Jeder meint, davon genug zu haben.....

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                                    #18
                                    Zitat von Salorius Beitrag anzeigen
                                    @Heinz1965
                                    Meine Immos sind alle in einer GmbH
                                    dann sollte das Gejammere wegen der Wegzugsbesteuerung mangels "eigener Immobilie" endlich verstummen.

                                    meint
                                    Anton

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                                      #19
                                      Zitat von macnetz Beitrag anzeigen
                                      Steuerbefreiung (für Umzug) und Steuerpflicht (für weltweites Einkommen) gehören nun mal zusammen. Rosinenpicken (Steuergestaltung) kommt erst danach.

                                      Grüsse
                                      Anton
                                      Es geht doch nicht darum, ob jemand im Forum einen Rat benötigt. Es geht nur darum, noch so haarsträubende Ansichten bestätigt zu bekommen. Da stört der Hinweis, dass auch ein deutscher Resident Steuern zahlen muss & berechtigt zur Aggression.

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                                        #20
                                        Zitat von macnetz Beitrag anzeigen
                                        dann sollte das Gejammere wegen der Wegzugsbesteuerung mangels "eigener Immobilie" endlich verstummen.

                                        meint
                                        Anton
                                        Also, ich glaube ich lasse es mit Erklärungen, das driftet nur in die "Neidgesellschaft" ab ....
                                        Ich jedenfalls habe schlichtweg nicht das Geld für eine 45% Wertbesteuerung der Immobilien im Falle eines offiziellen Wegzuges nach TF.
                                        Danke für die kompetenten Kommentare, eigentlich wollte ich nur den Zollzustand wissen .... aber wie immer, der Stammtisch tagt ....
                                        Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
                                        Jeder meint, davon genug zu haben.....

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