Neuregelung der Steuern für Erbschaften und Schenkungen auf den Kanarischen Inseln

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Neuregelung der Steuern für Erbschaften und Schenkungen auf den Kanarischen Inseln

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    #1

    Neuregelung der Steuern für Erbschaften und Schenkungen auf den Kanarischen Inseln

    Hallo,
    Bis 2015 war das spanische Erbschaftsrecht der Horror jedes Immobiliensuchenden - bis zu 80% Stuern konnten auftreten, da Spanien und Deutschland unabhängig voneinander besteuert haben....
    Ein guter Beitrag der Kanzlei Löber & Steinmetz:
    Dass die Steuerschraube auch mal nach unten geht, ist ein Novum , insbesondere in Spanien. Ein Blick in das Kanarische Gesetzesblatt überzeugt jedoch, dass die Ausnahme stimmt. Es wird auch kein Unterschied mehr gemacht zwischen steuerlich in Spanien Ansässigen und solchen mit steuerlicher Ansässigkeit im EU-Ausland.
    Aufgrund der gesetzgeberischen Maßnahme werden ab 1. Januar 2016 höhere steuerliche Vergünstigungen für Ehepartner und Abkömmlinge bei Erbschaften und Schenkungen gewährt. Die Steuerschuld in diesen Fällen wird um 99,9% abgesenkt. D. h. der glückliche Erbe oder Beschenkte dieses Personenkreises zahlt nur noch 0,1 % der allgemein geltenden Steuerschuld.
    Link:
    http://www.loeber-steinmetz.de/beitr...-seit-01012016
    Falls der Link nicht funktioniert, es ist unter "Beiträge" zu finden ....
    Zuletzt geändert von Salorius; 23.02.2016, 10:49.
    Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
    Jeder meint, davon genug zu haben.....

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    #2
    In Anbetracht der zahlreichen in der Schwebe befindlichen Erbschaftsfälle, bei denen keine Teilung stattgefunden hat, wäre es interessant zu wissen, ob der Todestag dafür als Stichtag zugrunde gelegt wird (was ich mal vermuten würde) oder der Zeitpunkt des Antritts einer Erbschaft, also quasi eine ex-post-Befreiung von der Steuer stattfindet. Weiß da jemand etwas genaueres?
    ...

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      #3
      Danke Salorius ! Da fällt mir ein großer Stein vom Herzen.
      Wir hätten es uns als 2 Schwestern teilen müssen und mit den alten Steuergesetzen wäre nichts mehr übrig geblieben.

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        #4
        Zitat von Flowerpower1211 Beitrag anzeigen
        Danke Salorius ! Da fällt mir ein großer Stein vom Herzen.
        Wir hätten es uns als 2 Schwestern teilen müssen und mit den alten Steuergesetzen wäre nichts mehr übrig geblieben.
        Das freut mich für euch!
        Ich denke, da sollte man auch zügig handeln, denn nun wird es erst mal ein Loch in der Staatskasse geben und diese Tür eventuell nach einem Jahr oder so wieder zufallen... wer weiss ?

        hier ist nochmal der Link, hoffe er geht jetzt:
        http://www.loeber-steinmetz.de/beitr...-seit-01012016
        Zuletzt geändert von Salorius; 23.02.2016, 16:50.
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        Jeder meint, davon genug zu haben.....

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          #5
          Erbschaftssteuer

          @Salorius "Ich denke, da sollte man auch zügig handeln, denn nun wird es erst mal ein Loch in der Staatskasse geben und diese Tür eventuell nach einem Jahr oder so wieder zufallen... wer weiss ?"
          Opa haette ja gerne noch gelebt und eigentlich ging es ihm noch sehr gut, aber da nun zuegig gehandelt werden muss und Erben mit Sterben verbunden ist... RIP Opa, es musste sein, aus steuerlichen Gruenden
          Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

          Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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            #6
            zum Weitergeben von Besitz an seine Erben muss man nicht tot sein
            man kann auch mit warmen Händen geben anstatt mit kalten.

            So halte ich es . . .

            Grüsse
            Anton

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              #7
              Und was ist nun der Stichtag? Der Todesfall oder der Antritt der Erbschaft? Oder gilt das Gesetz sowieso auch rückwirkend?
              ...

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                #8
                Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                @heinz1965
                Opa haette ja gerne noch gelebt und eigentlich ging es ihm noch sehr gut, aber da nun zuegig gehandelt werden muss und Erben mit Sterben verbunden ist... RIP Opa, es musste sein, aus steuerlichen Gruenden
                Hahaha.... ja, soweit wird es noch kommen mit unserer Bürokratie....
                Aber zum Glück betrifft das Gesetz auch Schenkungen, so kann man dann endlich seine spanische Immobilie an seine Kinder weiterreichen, Nießbrauch eintragen und Ruhe ist....
                Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
                Jeder meint, davon genug zu haben.....

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                  #9
                  Zitat von SanLorenzo4 Beitrag anzeigen
                  Und was ist nun der Stichtag? Der Todesfall oder der Antritt der Erbschaft? Oder gilt das Gesetz sowieso auch rückwirkend?
                  Das kann nur ein Anwalt vernünftig beantworten, oder aber mal 2 Stunden googeln und dann doch nichts belastbares wissen
                  Aber die Frage ist schon interessant, weil, ein Erbe kann ja nur entstehen, wenn man davon weiß... Daher ist der Todestag nicht rlevant. Dürfte aber trotzdem als Zeitpunkt genommen werden....
                  Zuletzt geändert von Salorius; 24.02.2016, 10:17.
                  Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
                  Jeder meint, davon genug zu haben.....

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                    #10
                    Zitat von Salorius Beitrag anzeigen
                    Das kann nur ein Anwalt vernünftig beantworten, oder aber mal 2 Stunden googeln und dann doch nichts belastbares wissen
                    Aber die Frage ist schon interessant, weil, ein Erbe kann ja nur entstehen, wenn man davon weiß... Daher ist der Todestag nicht rlevant. Dürfte aber trotzdem als Zeitpunkt genommen werden....
                    update: Es gilt der Stichtag des Gesetzes und der Erbfall tritt mit dem Tod des Erblassers ein.
                    Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut auf der Welt.
                    Jeder meint, davon genug zu haben.....

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                      #11
                      Das verstehe ich für die Fälle, wo der Tod nach dem Gesetzesstichtag eingetreten ist.

                      Aber was heißt: "Es gilt der Stichtag des Gesetzes", wenn der Erblasser vorher verstorben und das Erbe noch nicht aufgeteilt oder angetreten ist?

                      Für vorher eingetretene aber noch nicht geregelte Erbfälle werden dann die alten Gesetze herangezogen?
                      ...

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