Ich war heute in El Tanque, Alteza, Banken und die großen Geschäfte waren geschlossen, die kleinen Geschäfte die mit Lebensmitteln zu tun haben und die meistens von ihren Eigentümern geführt werden waren alle geöffnet.
Liebe Grüße Tarajal :-)
Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe, eine die wir beide nicht sehen.
so war es auch in santa ursula und la victoria. die kleinen, inhabergeführten lebensmittelgeschäfte hatten offen - so wie jeden sonntag.
der einzige tag, an dem selbst diese geschlossen haben ist wohl der 6.1.
Das spanische Ladenschlussgesetz erlaubt eine Öffnungszeit von 12 Stunden täglich, an 6 Tagen wöchentlich, also 72 Stunden - Unabhängig von der Tageszeit. Die Öffnungszeiten müssen aushängen & können so kontrolliert werden. Oder wer nachts verkaufen will, muss also später anfangen, oder am Tag zumachen. Am Sonntag ist zu. Es gibt Ausnahmen zu Weihnachten & für Touristen etc. So ist es üblich zum Mittag zu schließen & abends lange zu öffnen.
Übrigens, das deutsche Ladenschlussgesetz von 1956 sollte Ausbeutung des Personals & vor allen Dingen die Selbstausbeutung der Heringsbändiger verhindern. Nur ist ihnen nichts Besseres eingefallen, als der Ladenschluss um halbsieben. Da war Spanien besser dran.
Also, Verhungern wir hier niemand, solange nicht der Krieg oder der Teide ausbrechen !
Dass an festen Feiertagen öffentliche Dienststellen geschlossen haben, ist ja überall so.
Dass hier von Ort zu Ort, bedingt durch touristische Zone oder nicht, Unterschiede bestehen können, ist auch unumstritten.
Die Lebensmittelketten haben ihre festen Öffnungszeiten, dagegen die sogenannten Nachbarschaftsläden findet man oft geöffnet vor, wenn sie auf Familienbetrieb arbeiten.
Tankstellen immer offen, Apotheken laut Versorgungslisten, die im Schaufenster oder Tafel an der Mauer aushängen.
Wer da Bedarf hat und nicht klarkommt, der hat geschlafen oder interessiert sich wenig dafür, die örtlichen Gepflogenheiten rechtzeitig zu studieren.
Und das basiert oft auf der Tatsache, dass man halt die Sprache nicht spricht, oder man spricht nicht untereinander, mit denen, die das alles wissen könnten.
Das spanische Ladenschlussgesetz erlaubt eine Öffnungszeit von 12 Stunden täglich, an 6 Tagen wöchentlich, also 72 Stunden - Unabhängig von der Tageszeit. Die Öffnungszeiten müssen aushängen & können so kontrolliert werden. Oder wer nachts verkaufen will, muss also später anfangen, oder am Tag zumachen. Am Sonntag ist zu. Es gibt Ausnahmen zu Weihnachten & für Touristen etc. So ist es üblich zum Mittag zu schließen & abends lange zu öffnen.
Übrigens, das deutsche Ladenschlussgesetz von 1956 sollte Ausbeutung des Personals & vor allen Dingen die Selbstausbeutung der Heringsbändiger verhindern. Nur ist ihnen nichts Besseres eingefallen, als der Ladenschluss um halbsieben. Da war Spanien besser dran.
Was ist denn die "Selbstausbeutung der Heringsbändiger"?
Sorry, dass ich so dumm frage, aber das hatte ich zuvor noch nie gehört.
Liebe Grüße Tarajal
Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe, eine die wir beide nicht sehen.
Das spanische Ladeschlussgesetz überlässt grundsätzlich die Entscheidung über Öffnungszeiten jedem einzelnen Ladenbesitzer, dieser hat völlige Freiheit, wann und wie lange er öffnet.
Das besagt Artikel 1, Ley 1/2004, de 21 de diciembre, de Horarios Comerciales:
Artículo 1 Libertad de horarios
Dentro del marco definido por esta Ley y por el que, en su caso, desarrollen las Comunidades Autónomas, cada comerciante determinará con plena libertad el horario de apertura y cierre de sus establecimientos comerciales de venta y distribución de mercancías, así como los días festivos de apertura y el número de horas diarias o semanales en los que ejercerá su actividad.
Zuständig für eventuelle Beschränkungen sind die Verwaltungen der Autonomen Gemeinschaften, dies regelt der Artikel 2.
Im Artikel 3 werden diese möglichen Beschränkungen näher definiert. Z.B. darf die Öffnungszeit an Werktagen nicht auf weniger als 90 Stunden/Woche beschränkt werden.
Der Artikel 4 legt fest, an wie vielen Sonn- und Feiertage geöffnet werden darf, nämlich an 16 Tagen. Die Autonome Gemeinschaft kann diese Zahl aber erhöhen oder beschränken, es dürfen aber nicht weniger als 10 sein. Dabei müssen lokale Besonderheiten, aufeinander folgende Feiertage und Haupteinkaufszeiten (z.B. Weihnachten) berücksichtigt werden.
Ausnahmen werden im Artikel 5 beschrieben:
- Zonen mit hohem touristischem Aufkommen (was das genau ist, wird ebenfalls erklärt)
- Läden mit weniger als 300 m2 Fläche
- Läden in Flughäfen, Bahnhöfen,...
- Läden mit weniger als 500 m2 Fläche, wenn sie Artikel des täglichen Grundbedarfs verkaufen
- ...
Danke Gerardo fuer deine Recherche Ich bin mir sicher, da wird sich auch der eine oder andere Canario drauf berufen, wenn sein Tante-Emma-Laden gerade zu hat und es eigentlich nicht sein sollte Aber: Immerhin ein profunder Leitfaden fuer alle deutschen Einkaeufer auf der Insel, denn was nicht sein darf, das geht nicht.
El Ayuntamiento de Santa Cruz de Tenerife ha comunicado la resolución por la que se declara al casco histórico de la capital como zona de gran afluencia turística, por lo que los establecimientos abiertos al público ya conocen tanto la delimitación de esta área como los horarios de apertura y cierre de determinadas actividades. La zona de gran afluencia turística ha quedado delimitada por los establecimientos incluidos en el perímetro constituido por la avenida Marítima, la avenida Francisco La Roche, la rambla de Santa Cruz, la avenida de las Asuncionistas y la calle San Sebastián hasta su confluencia con la avenida Marítima.
Los horarios de apertura y cierre de locales incluidos en esta zona quedan definidos según los siguientes grupos:
Grupo 1 (Cafeterías): de 9.00 a 23.00 horas.
Grupo 2 (Restaurantes): de 6.00 a 2.30 horas.
Grupo 3 (Pubs): de 18.00 a 4.00 horas.
Grupo 4 (Discotecas): de 18.00 a 6.00 horas.
Grupo 5 (Terrazas de verano): de 20.00 a 3.30 horas (de domingo a jueves) y de 20.00 a 6.00 horas (viernes, sábados y vísperas de festivos).
Otro tipo de establecimientos, como los salones recreativos, podrán abrir entre las 9.00 y las 2.30 horas; las salas de bingo (de 17.00 a 4.00 horas); y los casinos de juego (de 18.00 a 5.00 horas),
La normativa también establece que, a partir de la hora de cierre, se establece un tiempo máximo adicional de 30 minutos para desalojar los locales sin desarrollo de ninguna actividad en el establecimiento.
Los establecimientos comerciales de la zona de gran afluencia turística descrita se acogerán, por su parte, al artículo 5.1 de la Ley 1/2004, de 21 de diciembre, que establece que los mismos ?tendrán plena libertad para determinar los días y horas en los que permanecerán abiertos al público?.
@Zitat Achined:
Das betrifft jetzt aber nur
- die touristische Zone von Sta. Cruz
- Restaurants, Cafeterias, Kneipen,...
Es betrift nicht Tante-Emma-Läden, Estancos, Gemüsehändler, Supermärkte,...
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